Lizenzrecht

Copyrightangaben: Verwendung von Fotos aus Bilddatenbanken

Veröffentlicht: 21.09.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.09.2021
Fotos

Die Wichtigkeit von Fotos im Internet wächst stetig an. Während die Webseiten in den Anfangsjahren noch einen deutlich größeren Anteil an Text hatten, dominieren jetzt großflächige Fotos. Eigener Herd ist jedoch auch bei Produktbildern Goldes wert... Leider haben nicht alle Webseitenbetreiber die Zeit, das Geld oder die Muße, sich selbst hinter die Kamera zu stellen. Dagegen können die in Bilddatenbanken angebotenen Grafiken und Bilder eine Internetpräsenz ohne großen eigenen Aufwand aufwerten und attraktiver machen. Die großen Fotoarchive, auch Stock-Archive oder Bilddatenbanken genannt, wie Pixelio, Adobe Stock (ehemals Fotolia) oder Shutterstock stehen dabei hoch im Kurs. 

Diese erwerben Lizenzen an den hochwertigen Fotos, Videos oder Audioaufzeichnungen, um sie für Dritte zur Weiterverwendung anzubieten. Werden Fotos von einer solchen Microstock-Agentur heruntergeladen, erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an den Daten. Damit einher gehen auch die Verpflichtungen, unter bestimmten Umständen auf die Quelle und den Fotografen hinzuweisen. Wir haben die Lizenzbedingungen von zwei weit verbreiteten Agenturen etwas näher angeschaut. Nachfolgend erfahren Webseitenbetreiber, wie sie die Copyright-Angaben bei Adobe Stock- und Shutterstock-Fotos machen müssen.

Quellangaben bei Adobe Stock (ehemals Fotolia)

Mit einer Adobe Stock-Lizenz in Form der Standardlizenz können Kunden das Stockmedium weltweit für Druck-Erzeugnisse, im E-Mail-Marketing, für Werbung auf Mobilgeräten Websites oder in sozialen Netzwerken verwenden und die Lizenz läuft nicht ab. Ausnahme ist lediglich die Verwendung der Fotos als Handelsartikel und Produkt zum Verkauf (z. B. T-Shirt mit Fotodruck, Mousepad mit Foto). Hierfür ist eine erweiterte Lizenz erforderlich.

Fotos mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“ sind für die Verwendung in Artikeln, Blogs, Video und Sendungen zu aktuellen Themen und Ereignissen vorgesehen. Das betrifft in der Regel Fotos, die Firmenlogos beinhalten. Diese Fotos wiederum dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

In seinen Nutzungsbedingungen regelt Adobe Stock zu Quellangabe Folgendes:

„4. Einschränkungen
4.1. Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht:
[...]
(f) das Werk in einer redaktionellen Weise ohne die begleitende Namensnennung oder Zuschreibung verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist, in dem Format “Name des Anbieters/stock.adobe.dom” oder wie auf der Webseite angegeben;
[...]”

In seinen FAQ geht Adobe Stock noch einmal auf die Frage der Urheberangabe ein:

Muss ich einen Bildnachweis hinzufügen?

Es muss nur dann ein Bildnachweis hinzugefügt werden, wenn das Bild in einem redaktionellen Beitrag oder in sozialen Medien verwendet wird. Wenn Sie Editorial-Bilder in Druck-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwenden, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel: „Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“.”

Zur genauen Platzierung für die Quellangabe gibt es jedoch kaum Informationen. Lediglich der Zusatz „begleitende Namensnennung oder Zuschreibung verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist”, lässt Hinweise erahnen. In der Praxis haben sich die Urheberangaben direkt am Bild, die Quellangabe im Impressum oder in einem dezidierten Bildnachweis bewährt. Bei letzterer Variante werden auf einer Unterseite („Bildnachweise” o. ä.) noch einmal alle verwendeten Fotos im Miniaturformat samt Urheberhinweis zusammengefasst. Wegen dem Hinweis „begleitende Namensnennung” empfehlen wir jedoch den Zusatz auf den Webseiten (z. B. Blogs) direkt am Bild. In sozialen Medien sollte der Hinweis auf den Urheber spätestens im Kommentarfeld passieren. Nicht vergessen: Außer bei redaktionellen Inhalten oder in sozialen Medien kann gänzlich auf die Quellangabe verzichtet werden.

Quellangaben bei Shutterstock

Neben Adobe Stock ist Shutterstock eine der bekanntesten und beliebtesten Microstock-Agenturen. Das Archiv verfügt mittlerweile über 300 Millionen Bilder von mehr als einer Millionen Anbieter, wobei die Inhalte entweder einzeln oder zu günstigeren Konditionen in Abonnements heruntergeladen werden können. Gezahlt wird in einer fiktiven Währung, den „Credits". Wie Adobe Stock setzt auch Shutterstock Quellangaben in begrenzten Umfang voraus, wobei zwischen kommerzieller und redaktioneller Nutzung unterschieden wird.

Die Shutterstock-Lizenzvereinbarung(en) regeln:

„1.5 QUELLENANGABEN UND URHEBERRECHTSVERMERKE
a. Die Verwendung von Bildern und Videos in Verbindung mit Nachrichtenberichterstattung, Kommentaren, Veröffentlichungen oder anderem „redaktionellen” Kontext hat unter fest hinzugefügter Quellenangabe des Shutterstock-Anbieters und Shutterstock zu erfolgen, wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
„Name des Künstlers/Shutterstock.com“
b. Quellennachweise für redaktionelle Verwendung müssen folgende Form haben:
„Name des Künstlers/Agentur/Shutterstock“
c. Wenn dies geschäftlich vertretbar ist, muss bei der Verwendung von Bildern oder Videos für Handelsartikel oder audiovisuelle Produktionen mit einer Quellenangabe auf Shutterstock hingewiesen werden, wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
„Bilder oder Filmmaterial (soweit zutreffend) unter Lizenz von Shutterstock.com verwendet“
d. Quellennachweise sind sonst bei keiner weiteren Verwendung von Videos oder Bildern notwendig, es sei denn, bei anderen Stockmedien ist im Zusammenhang mit derselben Nutzung ein Quellennachweis erforderlich. Zur Verdeutlichung ist für redaktionelle Inhalte immer ein Quellennachweis erforderlich.
e. In jedem Fall sind Größe, Farbe und Platzierung der Namensnennung und Zuweisung so zu wählen, dass diese mit bloßem Auge deutlich und leicht lesbar sind.”

Weiter heißt es in den FAQ:

Muss ich auf Shutterstock/den Anbieter verweisen, wenn ich Bilder oder Videoclips benutze?
Ja, es gibt Situationen, in denen Sie auf Inhalte von Shutterstock verweisen müssen, nämlich bei jeder Verwendung von Inhalten in einem redaktionellen Kontext und bei der Verwendung von Inhalten für Handelsartikel oder in einer Videoproduktion. Aber keine Sorge, das ist ganz einfach! Hier sind die Details:
Wenn Sie die Nutzungsrechte für ein Bild oder einen Videoclip im Shutterstock Katalog mit lizenzfreiem Inhalt kaufen, können Sie sie rechtlich in allen Variationen, wie in den Servicebedingungen dargestellt, nutzen. In den meisten Fällen müssen Sie auf den Künstler oder Shutterstock verweisen. Es gibt jedoch einige bestimmte Umstände, die erfordern, dass Sie auf das Bild oder den Videoclip ordnungsgemäß verweisen. In diesen Fällen benötigen Sie einen Nachweis, der lokalisiert und groß ist, so dass Betrachter ihn einfach ohne Hilfe lesen können.
[...]
Was genau wird unter „redaktioneller Kontext“ verstanden?
Eine redaktionelle Nutzung ist die Verwendung von Inhalten für Geschichten oder Artikel, die aktuell oder von öffentlichem Interesse sind. Beispiele sind unter anderem Nachrichtenbeiträge, Dokumentationen und Bücher. Jeder visuelle Inhalt kann in einem redaktionellen Kontext verwenden werden (ungeachtet davon, ob er als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichnet ist oder nicht). Allerdings darf ein als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichneter Inhalt NICHT für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Erfahren Sie hier mehr über das Thema.
In jedem Fall sollte ein Namensvermerk in einer geeigneten Farbe, Größe und Positionierung erfolgen, so dass dieser mit bloßem Auge klar und leicht zu lesen ist.”

Zur Umsetzung gibt auch Shutterstock nur lückenhaft Auskunft. Lediglich der Zusatz „fest hinzugefügter” Namensnennung lässt Näheres schließen. Zudem sollen Größe, Farbe und Platzierung der Namensnennung und Zuweisung so gewählt werden, dass diese mit bloßem Auge deutlich und leicht lesbar sind. Also auch hier empfehlen wir den Quellhinweis auf Webseiten (z. B. Blogs) direkt am Bild. In sozialen Medien sollte der Hinweis auf den Urheber spätestens im Kommentarfeld passieren. Bei der werblichen Verwendung kann gänzlich auf die Quellangabe verzichtet werden.

Exkurs: Bilder unter einer freien Lizenz

Es gibt jedoch noch einen weiteren Weg, um an hübsches Bildmaterial heranzukommen. Creative Commons und andere Lizenzmodelle der Open-Content-Branche sind eine kostengünstige Alternative zum Kauf von Bildlizenzen der oben genannten Bildagenturen. Hierbei werden Werke unter gelockerten Bedingungen für Jedermann frei verwendbar angeboten. Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben verzichtet der Schöpfer keinesfalls auf sein Urheberrecht, wenn er ein Werk unter den Creative Commons-Bedingungen ins Netz stellt. Die Verwendung ist auch weiterhin nur unter den Bedingungen erlaubt, die in der jeweiligen Lizenz festgehalten sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die Pflicht, dass der Name des Fotografen (ggf. nebst dem Titel des Werkes) und einer Verlinkung zu dem Original und/oder den Lizenzbedingungen neben dem Foto angebracht werden muss. Auch hier kommt es wieder auf den Einzellfall an.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#18 Stefan Mauracher 2024-04-03 16:07
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage: wie ist es denn wenn man einen Link von der eigenen Homepage auf Facebook teilt?
Dann wird ja das Bild und der Titel als Anzeige erstellt. Da kann man dann leider den Urheber nicht nennen? Kann dies als Kommentar eingetragen werden? Ich wäre über jede Info sehr froh. LG Stefan

___________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Stefan,

das ist eine sehr gute Frage. Schau da am besten mal in die AGB der jeweiligen Plattform. Dort finden sich ganz oft Regeln zu genau diesem Fall.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#17 Desi 2023-05-28 22:59
Hallo!
Ich habe bei adobe stock grafiken heruntergeladen (lizensiert), ich würde diese für meine homepage und visitenkarten verwenden, ich denke für die homepage muss ich den künstler nennen (xy/stock.adobe .com) oder? muss ich auf den visitenkarten auch den urheber angeben?
Vielen Dank u LG
_____________________________

Hallo Desiree,

vielen Dank für die Anfrage. Wir haben gerade noch einmal geprüft, ob der Artikel noch aktuell ist und ja, es bleibt dabei wie wir es schon geschrieben haben:

Laut den Adobe FAQ ist es so, dass nur dann ein Bildnachweis hinzugefügt werden muss, wenn das Bild in einem redaktionellen Beitrag verwendet wird.

Soweit du also einen gewerblichen Shop oö betreibst, musst du auf den Visitenkarten oder im Shop nichts ergänzen. Nur Newsportale oder Redaktionen (wie wir) müssen die Quellangaben ergänzen.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#16 Jeannine 2022-07-06 15:20
Hallo, fotolia wurde vor ein paar Jahren von AdobeStock übernommen. Jetzt möchte ich aber ein bereits bei fotolia gekauftes und auch schon verwendetes Bild in einer aktualisierten Broschüre verwenden. Ich gehe davon aus, dass die bei fotolia erworbenen Nutzungsrechte weiterhin bestand haben. Aber müssen die Copyright/die Credits auf Adobe Stock angepasst werden?

Freue mich über Ihre Antwort!

________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Jeannine,

da bei jedem Anbieter andere vertragliche Regeln gelten, ist es uns leider nicht möglich, eine pauschale Aussage darüber zu treffen, wie die Bedingungen sind. Am besten schauen sie in den vereinbarten Vertragsbedingu ngen nach oder Fragen beim Anbeiter selber nach.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#15 Michael Reichl 2022-05-13 09:58
Hallo Frau Bachmann,
wir haben bei Adobestock verschiedene Fotos und Bilder lizensiert. Diese setzen wir nun zu einem Imagevideo zusammen, welches wir dann auf unser Hompepage und auf Youtube veröffentlichen . Reicht es die Lizenzsnachweis e auf der HP im im-pressum und bei YouTube in der Beschreibung des Videos zu erwähnen? Haben wir damit dem "Recht" genüge getan?

Ich freue mich sehr auf Ihre Gedanken. Bisher haben wir Bilder ausschließlich auf der HP genutzt und da ist es ja einfach über das Impressum händelbar.

Herzlicher Gruß
Michael

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Antwort der Redaktion:


Hallo Michael,

da jede Stockfootage Seite ihre eigenen Nutzungsbedingu ngen hat, können wir leider keine allgemeingültig e Aussage treffen. Am besten schauen Sie in den Vertragsbedingu ngen nach oder fragen beim Anbieter selbst nach.

Viele Grüße

die Redaktion
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#14 Sven 2022-05-05 18:11
Eine Frage zu Shutterstock:
U.a. hier www.it-recht-kanzlei.de/.../ wird geschrieben, dass man bei der Verwendung von Shutterstock Bildern auch einen Link zu Shutterstock setzen muss.
Das kann ich in den oben genannten Bedingungen bzw. aus denen bei Shutterstock selbst allerdings nicht rauslesen. Haben Sie da konkrete und korrekte Informationen, was denn tatsächlich gilt?
Im Titelbild zu diesem Beitrag (der ja vermutlich ziemlich eindeutig redaktioneller Inhalt ist) wir die Bildquelle ja wie folgt angegeben "© tomertu / Shutterstock.com"
Ohne Verlinkung also. Und das © muss ja laut Lizenzbestimmun gen von Shutterstock nicht vorangestellt werden, oder?


_______________________________________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Sven,

aus den Lizenzbedingung en von Shutterstock geht nicht hervor, dass ein Link zu Shutterstock gesetzt werden muss. Das © ist in diesem Fall vermutlich einfach ein Bestandteil des Nutzernamens des Künstlers bei Shutterstock. Bei anderen Bildanbietern können allerdings andere Bedingungen gelten.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#13 Nana 2022-05-05 16:58
Hallo,

ich verwende ausschließlich Bilder mit der Standardlizenz von Fotolia/Adobe für meine Firma. Damit erstelle ich vor allem Bilder als Unterstützung unserer News auf unserer Homepage und in den Sozialen Kanälen. Die Bilder werden auch als Headerbilder und visuelle Unterstützung unserer Leistungsangebo tes verwendet.

Soweit ich nur ein Bild verwende, bleiben überall die IPTC-Metadaten im Bild gespeichert und werden so veröffentlicht.

Wie sieht es aber auch, wenn ich 2 oder mehrere Bilder zu einem Komposing zusammensetze und das als visuelles Unterstützung verwende? Wie gehe ich mit den IPTC-Metadaten um? Wir mache ich das mit dem Copyright?

Alle verwendeten Fotografien (egal ob einzeln oder in einem Komposing) werden auf der Impressumsseite mit dem Urheber und der Bezugsquelle aufgelistet.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nana Schac

____________________________

Antwort der Redaktion:



Hallo Nana Schac,

als Redaktion ist uns leider, auch aus Gründen der Haftung, nicht möglich individuelle, einzelfallbezog ene Rechtsberatung zu geben. Gerade um Urheberrecht muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Auch die AGB des Bildanbieters und die vereinbarten Lizenzen spielen hier eine Rolle.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#12 Susa 2022-03-23 11:17
Hallo Frau Bachmann,
leider konnte Adobe mir keine Auskunft geben.

Wie verhält es sich damit: Ich möchte ein Photo von Adobe Stock erwerben, was ich als Vorlage nutzen will. Ich möchte das Bild abmalen (Airbrush auf einen Motorradtank), in einen anderen Kontext setzen und das Bild bei einem Wettbewerb einreichen. Sollte sich anschließend jemand dafür interessieren, möchte ich es auch verkaufen können.

Frage: Welche Lizenz ist die richtige für mich?

Herzliche Grüße,
Susa

__________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Susa,

bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um einen sehr individuellen Fall, der sich nicht auf die schnelle Einschätzen lässt. Aus Gründer der Haftung dürfen wir im Rahmen unserer redaktionellen Tätigkeit keine individuelle Rechtsberatung vornehmen.
Daher können wir leider nicht einschätzen, welche Lizenz für diesen Fall die richtige ist. Es empfiehlt sich, sich in so einem Fall von einem Juristen beraten zu lassen.

Viele Grüße und alles Gute

die Redaktion
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#11 Klaus 2022-03-08 14:45
Hallo Frau Bachmann,

wenn es den Urheber, z. B. bei pixelio nicht mehr gib und der direkte Link zum Bild nicht mehr fuktioniert (z. B. einen Beitrag auf einer Webseite 2014 verfasst und der Link funktioniert 2020 nicht mehr), wie kann ich vermeiden das Urheberrecht zu verletzen?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus

__________________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Klaus,

in dem Fall wendest du dich am besten an den Bildanbieter selbst und fragst, wie es dort gehandhabt wird. Vielleicht wurde auch in den AGB schon etwas für diesen Fall vereinbart.

Viele Grüße

die Redaktion
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#10 Mareike Hohn 2022-03-02 12:21
Hallo Frau Bachmann,

ich würde gerne kostenlose Fotos von Pixabay für unsere Unternehmensweb site verwenden. Wenn man besagte Bilder bei Pixabay runterläd steht eindeutlich, dass eine Quellenangabe nicht erforderlich ist, ist dieses Korrekt oder muss man dort aufpassen?


________________

Antwort der Reaktion:

Hallo Frau Hohn,

die Bilderplattform en können die Bedingungen selbst bestimmen, wenn Pixaby eine solche Angabe macht, besteht grundsätzlich kein Grund zur Sorge.

Viele Grüße und alles Gute

die Redaktion
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#9 Heike 2022-01-04 18:21
Hallo Frau Bachmann,

Ich habe Werbeflyer machen lassen. Das Logo von Adobe ist nicht lizensiert worden und hat noch die Wasserzeichen im Hintergrund.
Darf ich die so verwenden?

Grüße
Heike

________

Antwort der Redaktion:

Hallo Heike,

Wasserzeichen im Hintergrund sind in der Regel ein Zeichen dafür, dass der Urheber verhindern möchte, dass es gegen seinen Willen verwendet wird.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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