Datenweitergabe an Facebook

Wirbel um neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen

Veröffentlicht: 08.01.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.01.2021
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone vor grauem Grund

Der Beziehungsstatus zwischen WhatsApp und der DSGVO lautet klar: Es ist kompliziert. Spätestens durch den Zusammenschluss mit Facebook ist geradezu ein Datenaustausch mit Facebook garantiert. Wegen dieses groben Vertrauensbruchs – schließlich werden über WhatsApp vergleichbar mit einem Brief persönliche und sensible Daten und Fotos übersendet – wurde Facebook schon durch Beschluss der EU-Kommission zu einer Strafzahlung belegt.

WhatsApp ändert Nutzungsbedingungen

Über die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen stimmte der Nutzer bislang der „Übermittlung und Verarbeitung der von uns gemäß diesen Business Bedingungen erfassten, gespeicherten und verwendeten Informationen in den/die USA und andere/n Länder/n weltweit zu". zu. „Wir können diese Informationen mit den Facebook-Unternehmen teilen", hieß es weiter.

Wie Heise mitteilt, habe WhatsApp hier umgebaut. Bis spätestens 8. Februar solle man seine Zustimmung zu neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen geben. „Als Teil der Facebook-Unternehmen erhält WhatsApp Informationen von anderen Facebook-Unternehmen und teilt auch Informationen mit anderen Facebook-Unternehmen", heißt es laut Heise nun in der aktualisierten Datenschutzrichtlinie. Dieser könne man nun entweder komplett zustimmen oder den Messenger ab dem 9. Februar 2021 nicht mehr nutzen. 

Alles halb so wild?

Der Spiegel hingegen griff die vielfachen Meldungen auf und untersuchte, ob die Änderung wirklich so „drastisch und neu” sind, „wie man es vielerorts liest”. Ein WhatsApp-Unternehmenssprecher habe dem Spiegel auf Anfrage mitgeteilt, es gebe „keine Änderungen an den Praktiken der Datenweitergabe von WhatsApp in der europäischen Region (einschließlich Großbritannien), die sich aus den aktualisierten Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie ergeben”.

Es ist zu erwarten, dass sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zu der Problematik äußern wird, denn dieser wurde von Heise laut deren Meldung um eine Stellungnahme gebeten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 H.K. 2021-01-08 09:28
Tja, wenn das so wäre, dann hätte sich doch WhatsApp den ganzen Ärger mit den neuen Nutzungsbedingu ngen in der EU sparen können. Insofern traue ich dem Dementi der Zuckerberger nicht so ganz.
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