
Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei, daher wollen die Verantwortlichen der Regierung und der Bundesländer über weitere Maßnahmen beraten. Dabei soll es auch um eine erneute Homeoffice-Pflicht für Unternehmen gehen, wie Spiegel Online berichtet.
Die Idee des Bundesarbeitsministeriums: Liegt die bundesweite Corona-Inzidenz bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen Unternehmen innerhalb einer Woche ihren Mitarbeitern wieder die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten – wie es bereits bis Ende Juni 2021 schon der Fall war. Mobiles Arbeiten sei eine bewährte und besonders effektive Maßnahme zur Reduzierung von Infektionsrisiken, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Aufgrund der Vorbehalte aus der Wirtschaft sei es aber fraglich, dass der Vorschlag von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz übernommen werde.
Außerdem stehen auch die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit auf der Agenda: Diese sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Für alle Betriebe würden dann die herabgesetzten Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten. Zusätzlich sollen den Arbeitgebern ihre Beiträge zur Sozialversicherung bis Jahresende vollständig erstattet werden. Dabei wird mit Kosten von bis zu zwei Milliarden Euro gerechnet – je nach Pandemie-Entwicklung.
Cookie-Banner: Berliner Datenschutzbeauftragte verwarnt Webseiten
Die Berliner Datenschutzbeauftragte nimmt aktuell Unternehmen wegen mangelhafter Cookie-Banner ins Visier. Rund 50 Unternehmen in der Hauptstadt sollen in den kommenden Tagen Post erhalten und dazu aufgefordert werden, das Tracking auf ihren Webseiten mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen, berichtet Golem.de. Sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen, drohe ihnen ein Bußgeld.
„Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Webseitenbetreibende das Verhalten ihrer Nutzer:innen mithilfe von Cookies und anderen Technologien verfolgen wollen, benötigen sie dafür eine Rechtsgrundlage“, erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk. Auch Cookie-Banner, die über mehrere Ebenen eine Einwilligung in das Tracking einholen, seien mitunter nicht zulässig: Aus dem Datenschutzrecht ergebe sich, dass das Tracking genauso leicht abgelehnt wie zugelassen werden können muss. „Die Ablehnung darf nicht aufwendiger oder gar versteckt sein“, betont Smoltzcyk.
Die Unternehmen, die die Berliner Datenschutzbeauftragte angeschrieben hat, stammen aus verschiedensten Branchen wie etwa Online-Handel, Immobilien, Finanzen, Soziale Netzwerke, Software, Bildung oder Vergleichsportale. Der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern mit Consentmanager eine rechtssichere und kostenfreie Cookie-Banner-Lösung.
Delivery Hero steigt bei Deliveroo ein
Der Essenslieferdienst Delivery Hero hat sich bei seinem britischen Konkurrenten Deliveroo eingekauft. Das Unternehmen gab der Börsen-Zeitung zufolge bekannt, 5,09 Prozent der Aktien von Deliveroo erworben zu haben. Weitere Details gaben die beteiligten Unternehmen nicht bekannt. Delivery Hero erklärte lediglich, dass man nach neuen Investitionsmöglichkeiten Ausschau halte.
Für Deliveroo war die Beteiligung ein Segen: Der Aktienwert des Unternehmens stieg zwischenzeitlich um mehr als neun Prozent auf 356 Pence und erreichte damit das höchste Niveau seit dem missglückten Börsenstart im März. Zum Börsendebüt sackte die Deliveroo-Aktie um bis zu 30 Prozent ab.
Abonnieren
Kommentare
_______________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Alexander,
ja, das ist sehr richtig, dass es zwischen Homeoffice und Mobile Office bzw. mobilem Arbeiten einen rechtlichen Unterschied gibt. Die Aussage, dass „mobiles Arbeiten“ eine wirksame Maßnahme sei, stammt direkt aus der Quelle. Da derzeit die Details der Regelung (und ob sie tatsächlich so umgesetzt wird) noch nicht bekannt sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine näheren Informationen dazu geben.
Wir behalten das Thema aber im Auge und werden über alle neuen Maßnahmen, die die Regierung im Kampf gegen die Coronakrise ausarbeitet, berichten.
Viele Grüße
Die Redaktion
Schreiben Sie einen Kommentar