Schutz persönlicher Daten

ChatGPT unterliegt der DSGVO

Veröffentlicht: 29.06.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.08.2023
ChatGPT auf Smartphone

Ein Kräftemessen zwischen Wirtschaft, Politik und Datenschützern macht die geltenden Datenschutzvorschriften offenbar immer noch zu einem zahnlosen Tiger. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage reagiert, wie es um das Schicksal von ChatGPT in Deutschland in puncto Datenschutz bestellt ist.

Auch große US-Konzerne müssen DSGVO beachten

Die DSGVO gilt zunächst für alle Unternehmen, die eine komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten vornehmen (z. B. Name, Anschrift, IP-Adresse, E-Mail-Adresse). Tatsache ist auch, dass die DSGVO für jedes Unternehmen gilt, welches mit Daten von EU-Bürgern arbeitet, unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat. Selbst wenn Facebook, Google und Co. Nicht-EU-Unternehmen sind und mit Daten von EU-Bürgern arbeiten, müssen sie sich ebenfalls an die DSGVO halten. Und nichts anderes gilt für ChatGPT.

Nachdem Italien als erstes westliches Land nach Bekanntwerden eines Datenlecks ChatGPT von Ende März bis Ende April dieses Jahres vorübergehend gesperrt hatte, stellten einige AfD-Abgeordnete eine kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 20/7262), um auch für deutsche Verbraucher:innen die rechtssichere Nutzung der auf künstlicher Intelligenz basierenden Software zu vertiefen.

Bundesregierung verweist auf zuständige Stellen

Zunächst wurde noch einmal der Anwendungsbereich der DSGVO bekräftigt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI unterliegt den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), heißt es dazu vonseiten der Bundesregierung. Die Verantwortung für konkrete Maßnahmen wies sie jedoch zurück, denn das sei Aufgabe der zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, die durch die DSGVO ermächtigt wurden. Zudem eröffne die DSGVO den betroffenen Personen in diesem Zusammenhang verschiedene Rechte, so insbesondere das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung.

Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst, heißt es weiter. Ein entsprechendes Register über Vorfälle oder Verstöße führe man nicht. Abgesehen von dem Verweis auf die allgemeine Forschung an Hochschulen wurde in der Antwort explizit nicht offengelegt, wie die Nachrichtendienste ChatGPT bereits im Blick haben.



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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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