Produkte müssen deutsche Bedienungsanleitung haben
Ob nun in Papierform oder als pdf, Link oder App. Wichtig ist zunächst, dass die Anleitung zum sicheren Gebrauch in deutscher Sprache vorhanden ist.
Ob nun in Papierform oder als pdf, Link oder App. Wichtig ist zunächst, dass die Anleitung zum sicheren Gebrauch in deutscher Sprache vorhanden ist.
Die Temperaturen steigen und Menschen zieht es an die Luft. Besonders jetzt stehen Angebote für Räder und Zubehör im Fokus der Wettbewerbshüter.
Eine Abmahnung ist schon kein Grund zur Freude. Kann man etwas machen, wenn man gleichzeitig von mehreren Seiten abgemahnt wird?
Wird ein Elektroprodukt verkauft, muss es mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Fehlt sie, kann das für Händler weitreichende Konsequenzen haben.
Bis zum 24. Juli 2016 mussten Händler von Elektro- und Elektronikgeräten die Vorgaben des neuen Elektrogesetzes spätestens umgesetzt und ihre Rücknahmestellen eingerichtet haben. Doch gerade Amazon scheint sich den gesetzlichen Vorschriften wieder mal nicht beugen zu wollen. Medienberichten zufolge wurde das Unternehmen nun von der Deutschen Umwelthilfe abgemahnt – samt Unterlassungserklärung. Reagiert Amazon nicht, droht eine Klage.
OnlinehändlerNews-Glossar: Die WEEE-Nummer ist eine individuelle, länderspezifische Registrierungsnummer für Hersteller von Elektrogeräten.
Das Elektrogesetz basiert in vielen Punkten auf der europäischen WEEE-Richtlinie. Die Pflichten des ElektroG richten sich insbesondere an Hersteller solcher Geräte – hier spielt etwa die Registrierungspflicht eine Rolle. Aber auch Händler und Vertreiber sind davon betroffen. Auch hier spielt die Registrierung eine Rolle, gerade das Thema der Rücknahme ist für Vertreiber aber besonders wichtig.
Eine zentrale Institution in Sachen Elektrogesetz ist die Stiftung EAR, das steht für Elektro-Altgeräte Register. Diese übernimmt wichtige Koordinierungsfunktionen, stellt das Herstellerregister zur Verfügung und bietet diverse Informationen an.
Online-Händler, die Elektrogeräte oder Elektronikgeräte anbieten, sollten sich mit dem Elektrogesetz gut auseinandersetzen. Der Grund hierfür liegt bereits in der Herstellerregistrierung: Das ist zwar der Bezeichnung nach grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Herstellers. Doch gibt es einige Konstellationen, in denen Online-Händler selbst zum Hersteller im Sinne des ElektroG werden, ohne dass sie das Gerät selbst produzieren. Hierzu kann bspw. der Import nach Deutschland führen, aber auch das Versäumnis des eigentlichen Herstellers, sich zu registrieren. Liegt keine Herstellerregistrierung vor und ein Händler bietet das Gerät dennoch auf dem Markt zum Verkauf an, so wird er selbst zum Quasi-Hersteller und muss entsprechende Pflichten erfüllen. Grundsätzlich gilt ein Vertriebsverbot, sofern keine Registrierung gegeben ist.
Zudem ergeben sich Rücknahmepflichten. Unterschieden wird hierbei zwischen der 0:1-Rücknahmepflicht und der 1:1-Rücknahmepflicht. Diese gelten prinzipiell auch für den Online-Handel und müssen rechtssicher umgesetzt werden. Hinsichtlich der Rücknahmepflicht bestehen für Vertreiber wie Online-Händler zudem Informationspflichten: Diese betreffen etwa Rückgabemöglichkeiten oder Hinweise in Bezug auf Batterien und Akkus. Zu achten ist auch auf die ordnungsgemäße Gerätekennzeichnung.
Wichtig ist die Einhaltung der Vorschriften nicht nur wegen der Möglichkeit, bei Verstößen hohe Bußgelder zahlen zu müssen. Beim Verstoß beispielsweise gegen die Registrierungspflicht, die Pflicht zur Rücknahme oder gegen Vorschriften zur Kennzeichnung oder zur Information droht den Verantwortlichen zudem eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die mit hohen Kosten einhergehen kann.