Trotz Urteilen: Hersteller halten an Vertriebsbeschränkungen fest

Veröffentlicht: 13.10.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 18.09.2015

Trotz wegweisender Gerichtsurteile und Erklärungen des Bundeskartellamts halten Hersteller an Vertriebsbeschränkungen fest. Für Online-Händler sind die Beschränkungen mehr als nur ein kleines Ärgernis.

Stopgeste auf dem Laptop 

(Bildquelle Internet-Sperre: Brian A Jackson via Shutterstock)

Vertriebsbeschränkungen sind immer wieder ein wichtiges Thema für den Online-Handel. Viele Markenhersteller versuchen, den Verkauf ihrer Produkte im Internet durch derartige Regelungen zu unterbinden. Immer wieder müssen Gerichte sich mit diesen Fällen beschäftigen, schon oft wurden die Vertriebsbeschränkungen von Herstellern wie etwa Casio gekippt. Auch das Bundeskartellamt hat sich in dieser generellen Streitfrage eingeschaltet und die Vertriebsbeschränkungen des Sportartikel-Herstellers Asics beanstandet.

Hersteller halten an Vertriebsbeschränkungen fest

Trotz zahlreicher Gerichtsurteile und dem Einschalten des Bundeskartellamts scheinen die Hersteller aber weiterhin an Vertriebsbeschränkungen festzuhalten. 64 Prozent der Online-Händler wollen laut aktuellen Zahlen des BVOH keinen Unterschied im Herstellerverhalten bemerkt haben. Mehr als ein Viertel der Händler wollen sogar bemerkt haben, dass noch mehr Herstellern den Vertrieb ihrer Produkte beschränken.

Für den Online-Handel sind diese Beschränkungen keineswegs ein kleines Ärgernis: 15 Prozent der Händler mussten aufgrund von Vertriebsbeschränkungen bereits Mitarbeiter entlassen, betont BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Knapp sechs Prozent seien von Insolvenz bedroht.

Bundespolitik unterstützt Position des Kartellamts

Unterstützung in dieser Streitfrage erhält der Handel auch von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Ministerium unterstützt die Position des Bundeskartellamts beim Thema Wettbewerbsrecht, versicherte BMWi-Vertreter Dr. Armin Jungbluth. Genau wie das Bundeskartellamt mache auch das Wirtschaftsministerium keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Offline.

„Wir unterstützen natürlich das Vorgehen des Kartellamts, denn es ist nicht der Totgräber des stationären Handels“, so Jungbluth. „Da wo Hersteller die Märkte zumachen – und das ist bei vielen Herstellern im Online-Handel der Fall – achtet das Kartellamt darauf, dass die Märkte offenbleiben.“ Jungbluth betonte zudem, dass ohne einen offenen, fairen Wettbewerb die Preise im Handel steigen könnten, wodurch die Verbraucher das Nachsehen hätten. Aber auch für Online-Händler ist der freie Wettbewerb von größter Bedeutung.

Kommentare  

#3 KeinName Notwendig 2014-10-13 14:18
Selten einen solch bescheuerten Bericht gelesen.
Auch wenn man vor allem Onlinehändler als Leser hat, muss man doch bei den Fakten bleiben.
Das Kartellamt ist der Totengräber des stationären Handels.
Natürlich machen Vertriebsbeschr änkungen Sinn. Hochwertige Marken müssen auch auf Ihr Image achten, sonst wäre es nie eine hochwertige Marke geworden. Die Hochwertigkeit eines Artikels kann stationär viel besser gezeigt werden. da helfen auch 360 Grad Ansichten nicht. Wie schmeckt -mir- der Kaffee ? Wie fühlt sich ein Stoff an ? Da helfen doch keine Rezenssionen.
Wie viele Arbeitsplätze sind durch den Onlinehandel verloren gegangen ? Wie viele wurden geschaffen ? Wie viele Arbeitsplätze wurden und werden durch die GeizIstGeil Mentalität der Deutschen vernichtet ?
Jeder Händler ist auch Verbraucher.
Ich bin für sinnvolle Vertriebsbeschr änkungen.
Zitieren
#2 S. Blümel 2014-10-13 10:23
Da hat doch eh der Hersteller den längeren Arm. Selbst wenn er keine Betriebsbeschrä nkungen mehr auferlegen dürfte, hat er die Möglichkeit dem Händler - seinem Kunden - den Einkauf der Ware bei ihm zu verwehren. So ist es mir bei einem Lieferanten gegangen. Ein anderer meiner Lieferanten sagt, es sei ihm vollkommen egal, WO man seine Produkte vermarktet. Er besteht allerdings darauf, dass man sich in gewissem Rahmen an seine UVP hält, sofern man über das Internet verkauft. Ansonsten wird dieser Händler halt nicht mehr beliefert.
Zitieren
#1 Hans Jürgen FRANTZ-B 2014-10-13 09:19
Da ist doch irgendwo ein Denkfehler. Der Hersteller verzichtet durch die Vertriebsbeschr änkungen doch nicht auf Umsatz, das heisst irgendjemand profitiert von dem Umsatz den die Onlinehändler nicht machen, das heisst dort gibt es die Arbeitsplätze die evtl. im Onlinehandel wegfallen. Ich finde es sinnvoll wenn ein Hersteller den Onlinhandel kontrolliert um seine Produkte nicht einem ruinösen Preiswettbewerb auszusetzen, denn darunter leidet dass Produkt und in letzter Instanz auch der Endverbraucher. Zu regeln in welchem Umfang Vertriebsbeschr änkungen erlaubt sein könnten wäre die Aufgabe des Kartellamts und nicht die "blinde" Freigabe aller Onlineaktivität en.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.