Grenzüberschreitender Handel: Die EU will das Steuerrecht vereinfachen

Veröffentlicht: 02.12.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 02.12.2016

Wer grenzüberschreitend handelt, muss sich derzeit noch mit teilweise komplizierten Steuerregelungen herumschlagen. Damit soll Schluss sein: Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Modernisierung der Steuern beim grenzüberschreitenden Handel vorgelegt.

Steuererklärung

© Christian Delbert via Shutterstock.com

Die EU will den grenzüberschreitenden Handel weiter fördern. Dazu sollen nun die Steuerregelungen modernisiert und vereinfacht werden. Denn Händler, die ihre Waren ins EU-Ausland verkaufen, müssen sich mit teils komplizierten Regelungen auseinandersetzen – ein Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel, den Brüssel sich so sehr wünscht. Nun hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der Steuerregelungen vorgelegt, der viele Punkte aufgreift, für die sich der europäische E-Commerce-Dachverband Ecommerce Europe schon länger einsetzt.

Ein zentraler Aspekt der Modernisierung und Vereinfachung ist die Erweiterung des sogenannten Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Durch das MOSS-Verfahren sollen die aufwendigen umsatzsteuerlichen Registrierungen und Umsatzsteuererklärungen, die beim grenzüberschreitenden Handel von digitalen Gütern anfallen, erleichtert werden. Anstatt die Registrierungen und Erklärungen für jedes Land, in die der Händler geliefert hat, abzugeben, können Händler im MOSS-Verfahren ihre Umsätze in den EU-Mitgliedsstaaten zentral erklären und die Steuern insgesamt entrichten. In Deutschland erfolgt das über das Bundeszentralamt für Steuern.

Ecommerce Europe fordert weitere Vereinfachungen

Dieses Verfahren soll nach den aktuellen Plänen der EU künftig auch für physische Waren gelten – also den gesamten grenzüberschreitenden Handel umfassen. Ecommerce Europe hatte sich lange für die Erweiterung des MOSS-Verfahrens auf Güter und Dienstleistungen, die nicht elektronisch erbracht werden, ausgesprochen und begrüßt die Pläne der EU-Kommission. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die unterschiedlichen Steuersätze in den einzelnen EU-Staaten bleiben bestehen. Hier fordert der europäische Dachverband weitere Vereinfachungen. Der Händlerbund vertritt die Interessen der deutschen Online-Händler bei Ecommerce Europe.

„Den Ergebnissen unseres Cross-Border E-Commerce Barometers 2016 zufolge gehört das Thema Umsatzsteuer zu den drei größten Hürden beim grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der EU“, erklärt Marlene ten Ham, Generalsekretärin von Ecommerce Europe. „Es ist für Online-Händler, vor allem für kleinere, kompliziert und belastend, sich mit 28 verschiedenen Umsatzsteuerregelungen und Steuerverwaltungen auseinander zu setzen.“ Ecommerce Europe wolle weiterhin mit den europäischen Gesetzgebern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die neuen Richtlinien ihr Ziel nicht verfehlen und ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Kommentare  

#1 Umpfenbach 2016-12-05 10:28
Im Moment geht das bei Warenlieferunge n für kleine Händler doch ganz einfach. Ich liefere mit meinem deutschen Steuersatz in jedes Land der EU ohne irgendwelchen Verwaltungskram .

Wenn ich das richtig verstehe, will die EU jetzt also, dass vereinfachen, indem wir kleinen Händler alles mit den jeweiligen Empfängerlandst euern verschicken und an eine zentrale Stelle melden. Und das ist dann die Vereinfachung, weil man uns damit erspart, so einen komplizierten Unsinn wie bei elektronischen Dienstleistunge n zu machen. Na klasse. Tolle Vereinfachung, vor allem für uns Kleine. Meine eigenen Fachbücher als Ebook kann ich schon nur noch in Deutschland verkaufen, weil der EU-weite Verkauf viel zu aufwändig geworden ist für 2-3 Bücher pro Monat. Jetzt soll wohl auch noch der Warenhandel für kleinere Händler in der EU unterbunden werden. Und das alles unter dem Vorwand einer "Vereinfachung" .
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