B-Ware: Worauf ist zu achten?

Veröffentlicht: 14.01.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 14.01.2014

B-Ware ist ein geläufiger Begriff, jedoch scheuen sich viele Verbraucher, diese zu erwerben. Mit aufgearbeiteten oder gebrauchten Artikeln können dennoch richtige Schnäppchen gemacht werden, wenn auf bestimmte Kriterien geachtet wird.

Einkaufswagen unter der Lupe

(Bildquelle Einkaufswagen-Logo unter der Lupe: Tashatuvango via Shutterstock)

Zahlreiche Händler und Hersteller bieten im Internet Unterhaltungselektronik oder IT-Produkte mit zehn oder mehr Prozent Rabatt an. Oftmals findet sich bei den Artikeln die Zusatzbezeichnung „refurbished“, das soviel wie „aufgearbeitet“ oder „überholt“ bedeutet. In der Regel ist aber allgemein von der sogenannten „B-Ware“ die Rede. Dieses bedeutet nicht zwangsläufig, dass es sich um minderwertige Produkte handelt.

B-Ware sind im Grunde Produkte, die von Händlern oder Herstellern aufgrund von Mängeln nicht mehr weitervertrieben werden. Es kann sich hierbei zum Beispiel um folgende Mängel handeln:

  • optische Mängel (z. B. Kratzer oder fehlerhafter Aufdruck)
  • Mängel an der Verpackung

Des Weiteren fallen unter die B-Ware auch Rückläufer aus dem Widerrufsrecht. Das heißt, ein Kunde hat den Artikel bestellt, ausgepackt und wieder zurückgeschickt. Ebenso zählen auch Ausstellungsstücke zur B-Ware. Generell sind die Artikel aber neuwertig und auch funktionsfähig. Damit die Händler oder Hersteller diese Artikel nicht lagern müssen, werden sie dann zu Sonderpreisen veräußert.

Wie rentabel ist der Kauf von B-Ware?

Der Kauf von B-Ware ist durchaus lohnenswert. So sind die geringen Mängel aufgrund des niedrigen Preises oftmals zu vernachlässigen. In der Regel sind die Mängel nicht gravierend, sodass B-Waren eine gute Alternative zu Neuwaren sind.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Onlineshops, die sich auf den Verkauf von B-Ware spezialisiert haben. Hierzu gehört beispielsweise das B Warensortiment von Meinpaket. Darüber hinaus haben auch viele herkömmliche Onlineshops spezielle Kategorien oder Bereiche eingerichtet, in denen B-Waren separat offeriert werden.

Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie

Kunden können nach dem Erhalt der Ware diese innerhalb von 14 Tagen bzw. 1 Monat zurückgeben, und zwar ohne die Nennung eines Grundes. So gilt das aus dem Fernabsatzgesetz geltende Widerrufsrecht für gebrauchte, B- und Neuwaren. Meist übernimmt der Händler die Kosten für die Rücksendung, wobei einige diese erst übernehmen, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt. Vorab sollte sich hierüber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung im Onlineshop informiert werden.

Sollte sich innerhalb der Gewährleistungsfrist zeigen, dass das Gerät einen Mangel besitzt, der beim Erwerb nicht angegeben war, so kann der Kunde von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen. Dabei wird innerhalb der ersten 6 Monate seit der Lieferung vermutet, dass der Defekt tatsächlich bei Lieferung vorlag. Dabei besitzt der Kunde die gleichen Rechte, wie bei Neuwaren. Demzufolge muss der Händler das Gerät gegen ein anderes austauschen oder das Gerät reparieren. Sollte beides nicht möglich sein, muss der Händler dem Kunden den Kaufpreis zurückerstatten, den Kaufpreis mindern oder einen Schadensersatz zahlen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Zu beachten ist aber, dass Händler die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren auf ein Jahr reduzieren können. Dabei gilt B-Ware nicht als gebrauchter Artikel. Beispielsweise gilt ein Produkt mit optischen Mängeln, die bei der Fertigung entstanden sind, nicht als gebrauchter Artikel. Hingegen kann ein Ausstellungsstück im Einzelfall als gebrauchter Artikel eingestuft werden. Auch Rückläufer gelten nicht zwingend als gebrauchte Artikel.

Die Rechtslage kann unter Umständen nicht ganz eindeutig sein, sodass Kunden im Fall der Fälle ggf. einen Rechtsanwalt einschalten sollten. Empfehlenswert ist es, dieses innerhalb der ersten Monate zu tun, da der Händler in diesem Zeitraum den Gegenbeweis erbringen muss, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes keinen Mangel besaß, wenn eine Ersatzlieferung verweigert werden soll. Nach den ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss den Nachweis führen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes ein Mangel an der Ware vorhanden war. Es empfiehlt sich in solchen Fällen jedoch beim Onlinehändler höflich nachzufragen, denn viele sind bereit, den Kunden in kulanter Weise entgegenzukommen.

In Bezug auf die Garantie ist zu sagen, dass diese eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers ist und neben dem Gewährleistungsrecht steht. Oftmals wird eine gesonderte Garantie bei B-Waren nicht gewährt.

Kommentare  

#2 Christian 2022-07-19 22:52
Neue Gesetzgebung
Beweislastumkehr nach zwölf und nicht 6 Monaten
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#1 Niels 2014-01-16 10:03
Hallo,
toller Artikel. Ich habe bereits häufiger B-Ware z.B. bei Cyberport gekauft und war immer sehr zufrieden. Ich konnte nicht einmal einen Unterschied zu A-Ware feststellen, habe durch die B-Ware aber einiges gespart.
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