Sicherheitslücken: Google sperrt Wiederholungstäter 30 Tage aus

Veröffentlicht: 10.11.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 10.11.2016

Wenn Websites Sicherheitslücken aufweisen, stellen sie ein großes Risiko für die Internetnutzer dar. Google warnt in seinem Chrome-Browser schon länger, wenn eine Website auffällig ist – nun geht das Unternehmen aber noch rigoroser gegen Wiederholungstäter vor.

Computer mit Malware-Warnung

© Georgejmclittle via Shutterstock.com

Google will die Internetnutzer noch besser vor Gefahren im Netz schützen. Bereits seit dem Jahr 2005 setzt Google das sogenannte Safe Browsing ein – dabei werden die Nutzer beim Besuch einer Website, die Malware oder Sicherheitslücken aufweist, mit einer Hinweistafel vor dem Besuch der Seite gewarnt. Die Seite wird dann nicht geladen. Nachdem Google die Seite erneut überprüft und für sicher befunden hatte, wird sie wieder freigeschaltet. 

Doch offenbar gibt es Websites, die nach der Überprüfung wieder rückfällig werden. Dagegen will Google nun strengere Maßnahmen ergreifen. Ab sofort wird das Safe Browsing solche Seiten als „Wiederholungstäter“ einstufen und härter bestrafen, erklärt das Unternehmen auf seinem Security Blog. Google will die Wiederholungstäter künftig 30 Tage lang keine erneute Überprüfung der Website beantragen lassen. Die Seite bleibt so lange also mit der Warntafel versehen und kann von den Nutzern nicht aufgerufen werden.

Gehackte Websites werden nicht bestraft

Google betont, dass es sich bei den Wiederholungstätern um Seiten handelt, „die wiederholt zwischen konformen und Richtlinien-verstoßendem Verhalten wechseln“. Durch das ständige Wechseln können die Seiten bei der Überprüfung durch Google wieder freigeschaltet werden, um dann ihr gefährliches Treiben wieder aufzunehmen, so Google. Die Überprüfung wird dabei von Google automatisch vollzogen, kann aber von dem Webmaster auch beantragt werden – durch die Sperre von 30 Tagen besteht diese Möglichkeit dann aber nicht mehr. Der Wiederholungstäter muss seine Strafe also aussitzen.

Wie t3n.de berichtet, müssen sich Website-Betreiber, die Opfer einer Cyberattacke wurden, nicht sorgen: Wird eine Website gehackt und im Zuge dessen mit schädlicher Malware verseucht, wird sie nicht als „Wiederholungstäter“ eingestuft. Webmaster können also nach Beheben des Schadens durch die Cyberattacke sofort um eine erneute Überprüfung durch Google und die Aufhebung der Warnung bitten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.