Rückforderungen: Unister will über 100 Millionen Euro von Google

Veröffentlicht: 20.11.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 20.11.2017

Die Geschichte um das insolvente Online-Unternehmen Unister scheint noch längst nicht zu Ende erzählt. Im neuesten Kapitel soll der Insolvenzverwalter des Unternehmens eine beachtliche Rückzahlungsforderung gegen Google stellen.

Geldscheine in Händen
© Yulia Grigoryeva – shutterstock.com

Muss Google eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe an Unister zahlen? – Diese Frage steht nach Angaben der Leipziger Volkszeitung im Raum, die sich wiederum auf Informationen der Bild am Sonntag stützt. Demnach wolle der Insolvenzverwalter von Unister, Lucas Flöther, einen Betrag von „mehr als 100 Millionen Euro von Google zurückfordern“.

Im Einzelnen gehe es dabei um Geschäfte, die in dem Zeitraum zwischen der Zahlungsunfähigkeit und der Einreichung des Insolvenzantrages von Unister abgewickelt wurden.

Unister: Faktische Insolvenz bereits lange vor Insolvenzantrag

Nach Angaben der LVZ gebe es „gerichtsfeste Belege, dass Unister bereits 2014 zahlungsunfähig war“. Der eigentliche Insolvenzantrag war allerdings erst sehr viel später – nämlich im Sommer 2016 – eingereicht und die Insolvenz somit verschleppt worden.

Ein Sprecher von Lucas Flöther betonte, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzverwaltung verpflichtet sei, „alle Zahlungen nach der faktischen Insolvenz zurückzufordern sowie Anfechtungsansprüche und Forderungen geltend zu machen“. Der Zeitpunkt der faktischen Insolvenz habe im Fall von Unister jedoch „deutlich vor Abgabe des Insolvenzantrags gelegen“, schreibt die LVZ weiter.

Google ist übrigens nicht das einzige Unternehmen, dem wohl eine Rückforderung vonseiten Unister ins Haus steht. Auch andere Unternehmen wie etwa TV-Sender oder Reiseveranstalter könnten von entsprechenden Forderungen betroffen sein.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 käufer 2017-11-20 10:17
ja, das deutsche Recht ist manchmal undurchsichtig...
auch auf die Gefahr hin, dass der Kunde verloren ist - wenn ständig Zahlungen angemahnt werden müssen - nur noch gegen Vorkasse, da bei einer späteren Insolvenz (auch Jahre später!!!) der Insolvenzverwal ter die Zahlungen zurückfordern kann.
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