Neuer eBay-Verkäuferschutz: Werden Händler besser abgesichert?

Veröffentlicht: 03.07.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.07.2014

Es gibt Vieles zu beachten in der digitalen Welt. Als Online-Händler muss man sich beispielsweise nicht nur auf rechtlicher Ebene absichern, sondern auch strikte Regularien auf digitalen Marktplätzen einhalten. Doch manchmal kommt es auch zu Zwischenfällen, für die die Verkäufer eigentlich nichts können und trotzdem schwerwiegende Konsequenzen zu erleiden haben. Um Händler in solchen Fällen besser zu abzusichern, führt eBay nun einen neuen Verkäuferschutz ein.

eBay mit neuem Verkäuferschutz

Dr. Cloud / Shutterstock.com

In der Vergangenheit hat sich häufig gezeigt, dass es viele Händler gibt, die mit den Prozessen auf eBay nicht zufrieden sind. Im Zuge eines scheinbar ungerechten Bewertungssystems und anderen komplexen Verfahrensweisen, musste der Online-Marktplatz bereits viel Kritik einstecken. Offenbar scheint sich das Unternehmen die teils schlechte Einschätzung durch die gewerblichen Händler nun zu Herzen genommen zu haben. Zumindest präsentiert es einen neuen Käuferschutz.

„Ihr guter Ruf ist uns wichtig“ – diesen Slogan setzt eBay in den Mittelpunkt seiner neuen Mini-Kampagne für Händler. Denn wo normalerweise die Kunden auf einen goldenen Thron erhoben werden, sollen nun auch die Verkäufer besser gegen Missbräuche und Betrügereien abgesichert werden. Um nach eigenen Angaben einen „fairen und sicheren Marktplatz“ zu schaffen, dreht sich der neue Verkäuferschutz vor allem um drei Aspekte: Allgemeine und detaillierte Verkäuferbewertungen, eBay-Käuferschutzfälle und nicht bezahlte Artikel.

Verkäuferschutz: Was passiert, wenn Kunden nicht zahlen?

Nach eigenen Aussagen ist eBay ständig bemüht, die bewährten Mechanismen fortwährend zu verbessern, wenn Kunden zwar kaufen, aber nicht bezahlen. Dabei nutzt das Unternehmen unter anderem neue und / oder optimierte automatische Erkennungssysteme, um jene Käufer zu identifizieren, die ihre fälligen Beträge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht begleichen (und beispielsweise zeitgleich auf mehrere Produkte der gleichen Art bieten).

Wird ein Kunde unter solchen Umständen auffällig, kann dieser entweder an einer Bewertung gehindert werden oder dessen neutrale und negative Beurteilungen bzw. Verkäuferbewertungen werden gelöscht. Zudem behält sich eBay vor, im Fall des Falles auch entsprechende Vermerke im Konto des Käufers zu hinterlegen. Bei akuten Problemen stellt der Verkäuferschutz sicher, dass eine Sperrung des jeweiligen Kunden-Accounts erfolgt.

Neuer Verkäuferschutz im Bereich Bewertungen – und trotzdem entscheidet die Willkür eBays…

In seiner neuen Mini-Kampagne betont eBay, dass zahlreiche Vorkehrungen getroffen werden, um Händler künftig noch besser abzusichern. So finden sich auf den detaillierten Informationsseiten zum neuen Verkäuferschutz einige Kriterien, die Händlern eine 5-Sterne-Bewertung garantieren, wenn diese eingehalten werden.

Außerdem verweist der Online-Marktplatz darauf, dass es Fälle gibt, in denen alle negativen und neutralen Bewertungen eines Nutzers (automatisch) gelöscht werden können – nämlich dann, wenn dieser durch sein Verhalten negativ aufgefallen ist, er die Nutzungsrechte für sein eBay-Konto verliert und eine Löschung dementsprechend gerechtfertigt erscheint.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eBay selbst Hand anlegen und Abhilfe bei Problemen schaffen könnte. Ob dies jedoch wirklich im Sinne des Online-Marktplatzes ist, kann durchaus bezweifelt werden. Obwohl der neue Verkäuferschutz Händler absichern soll, vermerkt eBay im „Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen“ Folgendes: Bewertungen werden nicht gelöscht, wenn „ein weniger gravierendes Ereignis eingetreten [ist], für das der Verkäufer nichts konnte“.

Betrachtet man die Größe des Unternehmens und die vielen Baustellen, an denen jeden Tag „gehandwerkt“ wird, dann lässt sich vermuten, dass es auch weiterhin viele Fälle geben wird, die eBay als „weniger gravierend“ einstuft. Für Händler können es aber gerade jene Ereignisse sein, die zwischen einem Status als Top-Verkäufer und einer Herabstufung entscheiden.

Es wird sich also erst zeigen, ob der neue Verkäuferschutz genau das hält, was er verspricht.

Nähere Informationen zum neuen Verkäuferschutz finden Sie auf den Seiten von eBay.

Kommentare  

#7 Nina 2015-04-22 15:38
Kunde kauft und zahlt. Ich verschicke am selben Tag.
Kunde bewertet nach 1 Monat begativ mit: "3 Wochen Wartezeit!!!!! " es stellt sich dann heraus, dass Kunde 6 mal nicht angetroffen wurde! Ebay entfernt die Bewertung nicht und Kunde natürlich reagiert nicht. Das ist herrlich! Das ist wunderbar gerecht. So macht ebay Spaß. Weiter so :)
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#6 Michael 2015-01-12 12:23
In einigen Bereichen treten Privatanbieter gewerblich (inkl. Layout etc.) auf. Meldungen an eBay selbst bleiben Ergebnislos und ich habe schon erlebt, dass Verkäufer bis zu 5 Accounts haben um die Restriktionen als Privatperson zu umgehen. Meldungen und Info bezüglich gleicher Text, Bilder, gleiche Waren und Standort blieben ergebnislos. Gegen Privatpersonen als Händler anzutreten die nicht Steuern zahlen, keinem Bewertungssyste m unterliegen und keinerlei Rückgabe Pflichten haben ist untragbar als "Handelsplattfo rm". Nachdem jede Anfrage (und sei es nach "Wo bleibt meine Lieferung" oder "Habt ihr auch") bei Händlern als Reklamation gewertet wird rutscht man früher oder später automatisch ab. Folge: Einstellrestrik tionen! Mit System könnte man sogar jeden Händler aus eBay kicken! Wir bekommen z.B. viele Anfrage und diese werden nicht als "Anfragen" sondern "Reklamation" gewertet. Pflichten auf der Einen und Gesetzloses Verhalten auf der Anderen geht nicht lange gut.
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#5 monika 2014-07-04 12:09
Der Witz in Dosen war neulich eine Meldung an mich: Ihr Status als Verkäufer mit Top-Bewertung ist gefährdet. Und worauf basiert die angeblich drohende Abstufung? 100% der ANGEBLICH durch mich verschuldeten Transaktionsabb rüche, sind Transaktionsabb rüche aufgrund Nutzung des gesetzl. Widerrufsrecht, mit korrekt angehaktem "Käufer hat zurückgegeben" die angeblich nicht mit in die VK-Bewertung einfließen. Stehen aber trotzdem drin. Vor Monaten schon teleofonisch weitergegeben, ja wir kümmern uns drum, jetzt schau ich rein, alles wie zuvor. Und auf diesen Daten soll dann ab August die Einstufung als Top-Verkäufer erfolgen! Ganz toll! Von 3 Fällen angeblich "Artikel nicht wie beschrieben" stellte sich 3x heraus: Irrtum des Käufers (manche kommen einfach mit dem Auswahlmenü bei Varianten nicht zurecht) was man leicht der Kommunikation im Fall entnehmen könnte. Und notorische Rot-Bewerter die in 10 von 12 Käufen rot bewerten? "Da können wir nichts tun" Obwohl unzählige geschädigte Händler!
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#4 Detlev Schäfer 2014-07-04 09:04
Aus Händlersicht ist gegen Schutzmaßnahmen sicher nichts zu sagen, aber ich bin auch Verbraucher. Und aus dessen Sicht sind einige Maßnahmen doch sehr fragwürdig. Wenn Ebay Fälle entscheidet, dann sind das bitteschön keine "Gerichtsurteil e". Im Zweifel werden Fälle gegen den entschieden, der den Vorwurf erhebt, obwohl der Vorwurf berechtigt ist, er ihn aber nicht ausreichend beweisen kann. Ein Beispiel sind Plagiatsvorwürf e, bei denen man teure Gutachten vorlegen muss; andernfalls wird der Fall zu Gunsten des Verkäufers geschlossen. Meine Konsequenz als Verbraucher ist, dass ich in solchen Fällen keinen Fall mehr eröffne, um mir wenigstens das Instrument der Bewertung offen zu halten.
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#3 Helmut Hagena 2014-07-04 09:03
Hallo, das was Ebay verspricht sind leere Worte. Selbst bei betrügerischer oder erpresserischer Absicht eines Käufers wird die negative Bewertung nicht gelöscht. Noch schlimmer ist das neue Bewertungsverfa hren für Verkäufer. Ebay hat es bis heute nicht geschafft die ausgewählten Kriterien für die Bewertung korrekt auszuwerten. 80% der für die Auswertung verwendeten Fälle sind nachweislich falsch. Ebay ist nicht in der Lage dies zu korrigieren, besteht aber immer noch darauf dieses unausgereifte System einzuführen. Es scheint so zu sein, dass die Führungsspitze bei Ebay extrem beratungsresist ent sind. Da helfen eben auch keine leeren Versprechungen.
Helmut Hagena
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#2 Steffen 2014-07-04 09:01
Solange Käufer noch Fälle öffnen können um sich zu bedanken oder sich darin aufregen weil noch nicht bezahlte Artikel nicht geliefert wurden ist es schwierig den Status Top-Bewertung zu halten! 90% der geöffneten Fälle sind bei mir solche oder wo der Paketdienst einmal einen Tag länger braucht oder eine Sendung beschädigt ankommt! Der Kunde hat nur die Möglichkeit einen Fall zu eröffnen um mit mir in Verbindung zu treten und egal wie ich mich bemühe alles in Ordnung zu bringen landet dieses im Negativen Einstufungsbere ich! Es ist für mich so oder so unmöglich diesen Status als Top Verkäufer zu halten! Aber ich habe das Gefühl EBay legt es darauf an - fallen doch die 20% Rabatt auf die Verkaufsprovisi on weg und wandern bei EBay auf das Konto (sind im Schnitt 1000 Euro im Monat bei mir also 12000 - Euro die mir im Jahr als Gewinn wegfallen und den Handel auf EBay für mich unwirtschaftlic h macht!
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#1 tom 2014-07-04 08:53
Wie alle Neuerungen von ebay - lächerlich und unwirksam.
Ebay wird auch in Zukunft NICHTS für seine "Kunden" die Händler tun. Ebay hat das Vertrauen der Händler verspielt! Das der Käufer sowieso...
Wer soll das auch machen?
Bei ebay Deutschland selbst arbeitet ja niemand mehr im Kundenservice.. . Wir lassen uns in jedem Fall nicht vom CCC-Callcenter betreuen, die sich ja bekannterweise an keinerlei Gesetze halten, von NICHTS eine Ahnung haben und in 100 von 100 Fälle NICHTS unternehmen. Wohl dem, der zumindestens eine Antwort (per Textbausteine) bekommt. Bevor ebay also seine Händler kritisiert, sollte ebay erst einmal vor der eigenen Haustür kehren und sich fragen, warum es Millionen negative Schlagzeilen zu "EBAY" (und nicht deren Händler) gibt.
Zusätzlich sollte ebay sich fragen, warum die Käufer massenhaft von der Plattform flüchten und auf lieber auf anderen Plattformen (beim gleichen Händler) kaufen - kann ja dann wohl kaum am Händler liegen!?
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