Der frühe Vogel

Millionenstrafen für Amazon und Apple wegen wettbewerbsschädlichen Verhaltens

Veröffentlicht: 24.11.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Amazon und Apple Icon auf einem Smartphone

Amazon und Apple sollen Millionenstrafen in Italien zahlen. Die italienische Kartellbehörde (AGCM) habe die Strafe gegen die beiden US-Konzerne verhängt, weil sie wettbewerbsschädliches Verhalten an den Tag gelegt hätten, berichtet die Zeit. Demnach haben Amazon und Apple einen Vertrag im Jahr 2018 geschlossen, der vorsieht, dass nur ausgewählte Händler Produkte von Apple und seiner Tochter Beats auf dem italienischen Amazon-Marktplatz verkaufen dürfen. 

Die Kartellbehörde verhängte gegen Amazon ein Bußgeld von 68,7 Millionen Euro, Apple soll 134,5 Millionen Euro zahlen. Beide Konzerne kündigten bereits an, gegen die Entscheidung der AGCM in Berufung gehen zu wollen. Apple weise jegliches Fehlverhalten von sich, man habe im Sinne der Kunden gehandelt. Amazon bezeichnete die Entscheidung der Kartellwächter als „unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt“. Den Vorwurf, von einem Ausschluss von Verkäufern zu profitieren, wies der Marktplatz zurück – schließlich hänge das eigene Geschäftsmodell vom Erfolg der Geschäftspartner ab.

Die italienischen Kartellwächter erklärten dagegen, dass nun auch die Behörden in Deutschland und Spanien aktiv werden wollen. Es sollen „ähnliche Verfahren“ gegen die US-Konzerne durchgeführt werden.

Betriebsratswahl: Gorillas scheitert auch im zweiten Anlauf

Die Gorillas-Mitarbeiter dürfen die Wahl eines Betriebsrats durchführen: Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Beschwerde der Unternehmensführung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Heise Online zufolge zurückgewiesen. In der Vorinstanz war eine Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung der Betriebsratswahl abgelehnt worden, das Gorillas-Management zog daraufhin vor die nächsthöhere Instanz.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte erklärt, dass es für den Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl „ganz erhebliche Gründe“ brauche, die die Unternehmensführung nicht vorgetragen habe. Auch das Landesarbeitsgericht sieht keine Voraussetzungen erfüllt, um die seit Montag laufende Wahl abzubrechen. Damit sind Gorillas auch die Rechtsmittel ausgegangen – das Unternehmen könnte die Wahl nach ihrer Durchführung noch in einem regulären Verfahren anfechten.

Stripe bringt das Kartenzahlungssystem nach Deutschland

Der Payment-Dienstleister Stripe startet sein Kartenzahlungssystem namens Terminal in mehreren europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, berichtet die Internet World. Das Terminal besteht aus einem mobilen Kreditkartenterminal und einer Anbindung an den Stripe-Account. Neben Deutschland gehören auch Großbritannien, Irland, Frankreich und die Niederlande zu den Ländern, in denen das System nun zur Verfügung steht.

Stripe Terminal richtet sich an Händler, die vor allem online aktiv sind, aber auch in einem stationären Geschäft Zahlungen entgegennehmen können. Mit seiner Lösung will Stripe Zahlungsströme zusammenfassen, damit Händler für Zahlungen im stationären Geschäft kein gesondertes System mehr nutzen müssen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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