Nachweis von EU-Steuersitz

Amazon sperrt erneut zahlreichen Sellern das Guthaben (Update)

Veröffentlicht: 29.01.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 02.02.2024
Amazon Seller Konto auf Smartphone

Bereits im November letzten Jahres stellten viele Seller mit Entsetzen fest, dass sie ihre wohlverdienten Umsätze nicht mehr auszahlen konnte. Der Grund hierfür seien, laut einer vom Unternehmen versandten E-Mail, „Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU“. Den Nachweis über den tatsächlichen Geschäftssitz soll man nun über bestimmte Dokumente erbringen. Viele Seller klagen dabei über unzureichende Kommunikation oder Antwortzeiten angesichts des existenzbedrohenden Auszahlungsstopps.

Hintergrund: Marktplätze haften für Einhaltung von Steuerpflichten

Wie das Unternehmen gegenüber den Betroffenen schildert, sei man dazu verpflichtet, Umsatzsteuern für Verkäufe von nicht in der EU ansässigen Händler:innen an innerhalb der EU sitzende Verbraucher:innen abzuführen. So lautete ein Unternehmens-Statement im November hierzu:

„Wir verlangen von allen Verkaufspartnern, dass sie ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen. Dafür haben wir kostengünstige und einfache Tools für Drittanbieter eingeführt, um die Mehrwertsteuer zu registrieren, zu melden und abzuführen. Gemäß den am 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich und am 1. Juli 2021 in der EU eingeführten Gesetzen sind Online-Marktplätze verpflichtet, neben bestimmten Verkäufen importierter Waren die Mehrwertsteuer auch auf Transaktionen zu erheben und abzuführen, an denen Verkäufer aus dem Ausland beteiligt sind. Die Mehrwertsteuer wird von Amazon berechnet und beim Checkout vom Kunden einbehalten, Amazon führt diese direkt an die zuständigen Steuerbehörden ab.“

Rechtsgrundlage hierfür ist das sogenannte Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Seit 2021 gilt dies als Teil des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes.

Für die Einhaltung dieser Umsatzsteuerverpflichtungen haftet Amazon als Betreiber des Marketplace. Ganz banal gesagt, möchte sich das Unternehmen an dieser Stelle also einfach rechtlich absichern.

 

Mein Konto wurde gesperrt: Was kann ich tun?

Alle Betroffenen sollten durch Amazon eine E-Mail mit einem Hinweis zur Lösung des Konflikts erhalten haben. Jedoch zeigte sich bereits bei der ersten Welle an Sperrungen im November, dass das Unternehmen möglicherweise nicht immer den gewünschten Reaktionszeiten seitens der Seller nachkommen kann.

Laut Gesetzgebung sollte für den Nachweis des Geschäftssitzes die USt-IdNr. die wichtigste Rolle spielen und sämtliche Zweifel klären. Amazon fordert hier jedoch teilweise die Verwendung spezieller Formulare, welche auch unbedingt unter Verwendung der im Sellercentral hinterlegten E-Mail-Adresse eingeschickt werden sollen.

Weitere Hinweise sowie die Adressen, an welche die Unterlagen einzusenden sind, fasst Amazon auf einer dedizierten Hilfeseite im Sellercentral zusammen.

Update vom 31.01.2024: Warum werden jetzt erneut Konten gesperrt?

Wie Onlinehändler News aus Unternehmenskreisen erfuhr, handelt es sich bei den aktuell auftretenden Kontensperrungen um einen Teil einer kontinuierlich laufenden Überprüfung aller Verkaufskonten. Diese Überprüfung wurde Ende letzten Jahres gestartet und jetzt lediglich fortgeführt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch Seller, die aktuell noch nicht betroffen sind, in Zukunft einer solchen Überprüfung unterzogen werden können.

 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Handel bietet der Händlerbund schnelle Hilfe, wenn Guthaben einbehalten oder das (komplette) gewerbliche Verkäuferkonto bei Amazon.de gesperrt wurden. Mit dem Professional-Paket stehen Unternehmen neben vielen weiteren Leistungen nicht nur eine Rechtsberatung, die Übernahme der Kommunikation mit Amazon Deutschland, sondern auch die gerichtliche Vertretung zu. Weitere Informationen finden Sie hier.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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Kommentare  

#42 Unbeirrter 2024-02-07 18:10
@HSB
Klar, da stimme ich zu. Natürlich gibt es viele Tipps irgendwo in irgendwelchen Kommentaren, die musste ich mir auch zusammen pflücken. Deshalb hier kurz zusammengefasst die Tipps, die mir am sinnvollsten erschienen. Danach wurden die Auszahlungen nämlich wieder aktiviert. Kann Zufall sein und wiederum die Willkür von Amazon. Aber das werden wir natürlich nie erfahren :)
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#41 HSB 2024-02-07 11:34
# Unbeirrter

Diese und ähnliche Tipps kursieren von Beginn an durch die Foren. Letzten Ende lässt sich aber kein System erkennen. Solche Hinweise entspringen der verzweifelten Suche nach einem Sinn in diesem unsäglichen willkürlichen Schauerspiel.

Ich habe aber z.B. eher in den 11 übersendeten "Dokumenten" weit überwiegend nichtssagende bzw. kryptische Dateibezeichnun gen und diese auch nie geändert im Verlaufe der weiteren Anfragen.

Andere haben sogar gar nichts unternommen und sind jetzt auch wieder vom Fluch befreit. Von Amazons Gnaden, warum weiß kein Mensch.

Ich hätte zuletzt auch den Impfausweis der Katze beilegen können, dann wäre DAS jetzt meine Empfehlung, weil es danach wieder geklappt hat mit den Auszahlungen.
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#40 Unbeirrter 2024-02-07 09:05
Ein Tipp von uns: benennt die Dateien bitte genau so wie Amazon sie haben will. Wenn da folgendes steht:
"Eine aktuelle Rechnung eines Versorgungsunte rnehmens, adressiert an das Unternehmen", dann benennt die PDF: Versorgungsunternehmen.pdf

"Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegister auszugs oder Betriebskarteia uszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde.", dann benennt die PDF: Gewerbeschein.pdf

Außerdem ist es ratsam sich das DAC7-Portal nochmal anzusehen:
sellercentral.amazon.de/.../

Nach mehrmaligen Mails (7 Stück) und dem nochmaligen übersenden der Daten über das DAC7-Portal, hat es bei uns mit der Freischaltung des Guthabens geklappt
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#39 Zeljko 2024-02-06 23:42
Liebe Redaktion. Welchen Sinn macht es sich als "Händlerbund" zu bezeichnen, wenn man nicht in der lage ist als "Bund", als Interessenvertr etung zu agieren? Ein Händlerbund sollte doch seine "Pappnasen" , hier Amazon kennen, entsprechende Spitzenvertrete r haben und entsprechende Kontakte haben (bei Amazon). Und bei solchen Vorfällen sein Gewicht in die Wagschale werfen.
Wenn das nicht möglich ist, dann ist der Händlerbund nur ein Papiertiger.
Bestärkt mich nur in dem Entschluss, mich nicht zu einer "Mitgliedschaft " zu entschließen.

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Antwort der Redaktion

Lieber Zeljko,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Die OnlinehändlerNe ws Redaktion gehört zwar zur Händlerbund-Gru ppe, wird jedoch als eigenständiges Unternehmen unter der OHN Media GmbH betrieben.

Beste Grüße
die Redaktion
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#38 HSB 2024-02-06 14:10
Mal ein Hinweis an die Betreiber hier: Das Formular weist mehr verfügbare Zeichen aus, als dann tatsächlich gesendet werden können. Auch mit z.B. 60 freien Zeichen kommt ein "zu lang" und man muss editieren. Es scheint irgendwas um 250 und 350 Zeichen weniger zu sein, was real dann angenommen wird. Korrektur wäre hilfreich, es nervt etwas, im Anschluss wieder aufdröseln zu müssen.

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Antwort der Redaktion

Lieber HSB,

vielen Dank für den Hinweis, den wir entsprechend weiterreichen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#37 HSB 2024-02-06 14:07
@Bernhard #33
Das ist schon serh wohlfeil, realitätsfern und aus egozentrisch Sicht geleitet, was Sie da äußern.

Zum einen ist es in aller Regel tatsächlich immer noch eine ökonomische und auch meist ökonomisch richtige Entscheidung, Amazon als Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Bze.: Du kannst gar nicht beurteilen, wann dem so ist und wann nicht, weil das von sehr vielen Faktoren abhängt. In manchen Sektroen und auch je nach Volumen gibt es Alternativen, in anderen wird man faktisch nicht wahrgenommen. In meinem Fall ist es z.B. so, dass ich sehr verschiedene Gebiete "bearbeite", es wäre nahezu unmöglich, dass sinnvoll über eigene Kanäle anzubieten. Nur ein geringer Teil hat ein Alleinstellungs merkmal und ist am Ende tatsächlich nur bei mir zu erwerben (ggf. auch über andere Zwischenhändler , die von mir beziehen), aber bei vielen anderen Artikeln würde ich schlicht nicht wahrgenommen werden. Nun bin ich auch bewusst "Ein-Mann-Unter nehmer", aber am Ende tut das nichts zur Sache, es zeigt nur, dass dieses pauschale Urteil völlig anmaßend ist.

Dazu ist auch zu sagen: Das Amazon in letztere Zeit immer mehr nervt, ist sicher auch richtig. Unterm Strich bin ich (übrigens Ökonom mit Diplom ;-) ) leider immer zu dem Schluß gekommen, dass alle Alternativen unterm Strich definitiv zu geringeren Umsätzen und auch Gewinen führen. Was ist dann "unökonomisch" daran, dass dann immer noch "kleinere Übel" zu wählen?

Es ist toll und vorbildlich, wenn Du als Käufer Amazon meidest. Nur: Von Dir auf andere zu schließen zeugt eben von einer egozentrischen Weltsicht, denn damit bis Du die Ausnahme. Es gibt eine sehr große Käuferschicht, die macht sich nicht die geringste Mühe, woanders zu suchen, schon garn nicht so gezeilt, wie Du es schilderst. Erlebe ich als VK bei Amazon auch oft selbst: Ich habe da so einiges teurer im Angebot, als ich es woanders anbiete, anderes wiederum würde man mit einer einfachen Googlesuche zum Teil erheblich billiger woanders finden. Gekauft wird trotzdem bei mir oder anderen tuereren Anbietern (meine persönliche Zumutbarkeitspr ämie für Amazon-Verkauf) . Also: Du und Deine paar Gleichgesinnten ändern an der Sache nichts.
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#36 Ralf-Ternes 2024-02-06 13:44
Bernhard.

Glaubst du allen Ernstes, dass wir nach Amazon gegangen sind und dann von Amazon abhängig geworden sind? Wir waren schon von Amazon abhängig, bevor wir überhaupt in Erwägung gezogen hatten, bei Amazon anzufangen. Wenn aber die Käuferschaft nach Amazon abwandert. Suchmaschinen wie Google nur noch Angebote von Amazon bei Suchanfragen ausspuckt, dann hat man 2 Möglichkeiten. Entweder man gibt das Geschäft auf oder macht mit Amazon weiter. Amazon hat zudem 2 Jahre an uns gebettelt und mit Sonderkondition en bei uns geworben, damit wir über Amazon unsere Produkte anbieten. 2 Jahre haben wir Amazon abgewimmelt. Nur irgendwann stellt sich die Frage, wie man weitermachen muss. Weil wir da schon von Amazon abhängig waren, obwohl wir noch kein einziges Angebot auf Amazon hatten. Das ist übrigens heute noch der selbe Grund bei den meisten Händler die neu bei Amazon anfangen. Entweder Selbständigkeit via Amazon oder Bürgergeld, wenn man kein Arbeitnehmer sein will. Und nicht die Händler haben Amazon groß gemacht, sondern der Raubtierkapital ismus mitsamt den staatlichen Förderungen. Wenn Amazon für ein Logistikwerk Millionen Zuschuß bekommt, nur das man es baut und als kleiner Händler noch nicht mal einen Bleistift gefördert bekommt, dann ist das alles andere als Chancengleichhe it. Händler hätte Amazon nie gebraucht, die haben nur das Wachstum von Amazon beschleunigt. Man kann es eher als Amazons Gnade ansehen, dass Amazon uns Händler auf deren Plattform verkaufen lässt. Denn die Alternativen sind bescheiden. Wenn Amazon morgen alle Drittanbieter von ihrer Plattform verweisen würde, was wäre dann? Amazon hätte kurzfristig einen Umsatzeinbruch, würde sich aber schnell erholen und ca. eine Million Händler gehen in die Insolvenz. Amazon hat 90 % der Einkaufsquellen der Händler (durch Anforderungen und wie bei der jetzigen Prüfung) und kann jeden Händler praktisch ersetzen.
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#35 Christian Brand 2024-02-05 22:36
Hallo zusammen
Auch wir sind als Händler betroffen.
Es ist keine Prüfung Notwendig sich beim Bundeskartellam t wegen "vermutlichen Marktmachtmissb rauch " zu Beschweren.
Bitte an alle Händlerkollegen , alle eine Beschwerde einreichen. Wer "bedenken " hat kann dieses sogar anonym machen. Eine Bundesbehörde ist zwar nicht die "schnelle " Lösung aber warscheinlich "könnte " es ein empfindlichen "umdenken " in der Zukunft bewirken.
Ich frage mich nur ob es nicht möglich wäre Seitens des Händlerbundes eine "Musterbeschwer de " , aufzusetzen. Und /oder warum der Händlerbund dies nicht als Interessensvert retung macht (oder nicht darf /will ).
Was ich nicht verstehe, dass hier diverse Interessentertr etungen sich nicht "trauen " gegen ein solches Vorgehen , gegenüber den Händlern vorzugehen.
Eine dearartige "Miss-Achtung " gegenüber seinen Handelsprtnern zeigt eigentlich "deutlich " wie "wertvoll" man als Händler ist.
Ja auch uns trifft die "Auszahlungsspe rre " schwer. Das "unendliche " warten ohne "Konkrete Informationen" ist wohl die größte Herrausforderun g.
Hierzu würde ich mir "deutliche " Hilfestellung / Anweisung wünsche, da es ja bereits die 2 Welle bei Amazon ist.
Aber leider finde ich hierzu im "Netz " keinerlei Hinweise.

Den Verkauf auf Amazon haben wir sofort pausiert. Sollten das weieter 1000 Händler machen wird das Amazon merken. ( Es kommen ja keine Gelder rein ) .
Naja, in diesem Sinne

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Antwort der Redaktion

Lieber Herr Brand,

leider kann der Händlerbund keine Form der Sammelklage oder Musterbeschwerd e für seine Mitglieder aufsetzen. Solche Mechanismen sind in Deutschland lediglich für Verbraucher vorgesehen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#34 Klaus 2024-02-05 20:26
Seid heute gehts wieder....außer meine Socken habe ich alles dorthin geschickt. Personalausweis Führerschein Rechnungen Umsatzsteuerein träge von Kontoauszügen.. ..völlig irre was Amazon macht
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#33 Bernhard 2024-02-05 18:13
Hallo Ralf-Ternes,
so verschieden sind die Ansichten. Ich sehe es eher als "echten ökonomischen Geniestreich", wenn man sich in die Abhängigkeit von A. begibt und A. braucht, damit sein Geschäft läuft. So eine Abhängigkeit einzugehen halte ich für gewagt.

Das A. seine Plattform für andere Händler geöffnet hat, damit diese wachsen können, glaube ich nicht. Eigentlich ist es doch schon länger ersichtlich, das A. seine Marktmacht ausbauen will und den Gewinn maximieren. Es wäre somit auch schon länger Zeit gewesen, sich andere Vertriebswege zu erschließen (das Geld was man an Gebühren an A. zahlt vielleicht anders anlegen z.B. zur Suchmaschinenop timierung?). Statt dessen wird weiter auf A. gehandelt, somit A. durch die Händler unterstützt seine Monopolstellung weiter auszubauen. Ob A. die ganzen Händler dann irgendwann noch braucht, wenn sie alles selbst abwickeln?

Ich verkaufe bewusst nicht auf A. und es funktioniert. Und ich kaufe auch bewusst nicht auf A. sondern suche mir immer einen Händlershop und bestelle direkt dort. Wenn das viele (oder alle) machen würden, dann könnte sich sicher was ändern. Aber es gibt ja immer "vorgeschobene Gründe" es nicht zu tun ("es kaufen ja alle bei A.", "andere Händler machen ds ja auch nicht" usw.). Somit bleibt alles beim Alten, A. baut seine Marktmacht weiter aus und wird es bestimmt auch immer stärker ausnutzen.

Ist aber nur meine Meinung.

Allen gute Geschäfte!
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