Top-Themen: MasterCard sucht nach Innovationen, Online-Bewertungen müssen geprüft werden, Bundeskartellamt gegen Facebook, Google testet neues Anzeigen-Layout

Veröffentlicht: 02.03.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 02.03.2016

Das Wichtigste vom E-Commerce-Tage: Der Bundesgerichtshof hat sich mit negativen Online-Bewertungen auseinandergesetzt. Facebook bekommt juristische Schwierigkeiten. MasterCard sucht nach innovativen Lösungen für den Payment-Markt. Und Google tüftelt an einer neuen Art und Weise, Werbeanzeigen darzustellen.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

MasterCard sucht nach der Zukunft beim Bezahlen

Das Bezahlen soll immer einfacher und schneller werden. Doch wie genau sieht eigentlich die Zukunft im Payment-Bereich aus? Um das herauszufinden, veranstaltet MasterCard in Kooperation mit The New School’s Parsons School of Design einen Wettbewerb. Bei diesem Contest haben verschiedene Teams aus je drei Studenten genau sieben Stunden Zeit, um eine innovative Payment-Lösung zu entwickeln. Das Preisgeld von 15.000 US-Dollar dürfte die Ambitionen dabei erheblich steigern. MasterCard ließ verlauten: „Man kann nicht die nächste Generation der Payment-Lösungen entwickeln, ohne die nächste Generation selbst daran arbeiten zu lassen.“

Bundesgerichtshof: Bewertungsportale müssen Beiträge strenger prüfen

Kundenbewertungen spielen im Online-Handel eine enorme Rolle und können für die Händler – wenn sie gut sind – auch zum Umsatztreiber werden. Doch schlechte Bewertungen sind immer wieder Grund für Streitigkeiten. Und so hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun auch eine wegweisende Entscheidung zu negativen Bewertungen gefällt: Im vorliegenden Fall hatte ein Zahnarzt wegen einer schlechten Bewertung gegen ein Ärztebewertungsportal geklagt. Das Urteil: Es gibt durchaus Fälle, in denen die Portalbetreiber für negative Bewertungen wegen der Verletzung von Prüfpflichten haften müssen.

Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook

Facebook hat juristischen Ärger am Hals: Das Bundeskartellamt hat nun Ermittlungen gegen das soziale Netzwerk eingeleitet. Die Institution geht dabei der Frage nach, ob Facebook seine Marktmacht missbraucht. Im Blick stehen dabei insbesondere die Vertragsbestimmungen zur Nutzung von Kundendaten. Es besteht der Verdacht, dass die Nutzungsbedingungen des Online-Portals gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

Google macht Anzeigen unscheinbarer

Google macht es den Usern immer schwieriger, bezahlte Anzeigen von organischen Suchergebnissen zu unterscheiden. Momentan wird bekanntermaßen noch jede einzelne bezahlte Anzeige mit einem kleinen gelben Kasten gekennzeichnet. Doch in Zukunft sollen alle Anzeigen (im Block) nur mit einer einzigen kleinen Markierung in der rechten oberen Ecke kenntlich gemacht werden. In einem Test wird der Anzeigenblock nur noch durch eine hauchdünne, kaum sichtbare Linie getrennt. Das dürfte Google jedenfalls ordentlich in die Karten spielen.

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