Top-Themen: Amazon bietet produktspezifische Verkaufsprovisionen, Rossmann-Bilanz, Feedback-Feature bei Ebay, mobile Penny-Coupons, Europäischer Gerichtshof zu Urheberrechtsverletzung

Veröffentlicht: 08.04.2016 | Geschrieben von: Martin Gaitzsch | Letzte Aktualisierung: 08.04.2016

Am heutigen Freitag waren Verkaufsprovisionen bei Amazon, die Rossmann-Bilanz für den Online-Handel und ein neues Feature von Ebay Gegenstand der E-Commerce-Branche. Zudem lockt Penny seine Kunden mit mobilen Coupons und der Europäische Gerichtshof befasst sich mit den Themen Links und Urheberrechtsverletzung.  

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Amazon bietet produktspezifische Verkaufsprovisionen

Amazon führt momentan eine Rabattaktion für Verkaufsprovisionen durch. Die Aktion läuft dabei nur noch bis 14. April 2016. Alexander Hoffmann von ecomparo.de hat diese Entwicklung analysiert und kommt zu dem Schluss, dass derartige Aktionen nicht die Ausnahme bleiben werden. Hohe Provisionen bremsen nämlich noch den Verkauf auf Amazon, während niedrige Provisionen ein weiteres Wachstum bedeuten könnten. Ob die jüngsten Entwicklungen jedoch für die Marktetplace-Händler wirklich transparent sind? Mehr erfahren Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

Rossmann präsentiert Jahresbilanz 

Bei der Präsentation der Jahresbilanz ließ Rossmann verlauten, dass das Unternehmen zwar im Ausland wachsen konnte, der Vorsteuergewinn jedoch leicht sank. Nachholbedarf hat vor allem der Bereich Online-Handel bei Rossmann. Für ein Unternehmen, das bereits 1999 einen Online-Shop eröffnet hat, ist die Bilanz von 23 Millionen Euro Netto-Umsatz auf digitalem Weg definitiv ausbaufähig.

Ebay testet neues Feedback-Feature 

Bei Ebay.com wird im Moment ein neues Feedback-Feature getestet. So können die Kunden nach Schlüsselwörtern für eine Bewertung suchen. Allerdings gilt dies bislang nur für den Produkttitel, noch nicht für einzelne Bewertungen. Das Feature ist einigen Ebay-Usern bereits Ende März aufgefallen. In dieser Woche haben sich die Berichte über die Neuerung gehäuft, wenngleich das Feature noch längst nicht für alle User sichtbar ist.

Penny bietet mobile Coupons 

Penny präsentiert seinen mobilen Kunden eine Neuerung für die hauseigene App. Mit digitalen Coupons kann im stationären Geschäft eingekauft werden. „Mit den Spar-Coupons bieten wir unseren Kunden zwei Vorteile. Zum einen kommen sie in den Genuss exklusiver Rabatte, die es nur über die App gibt. Zum anderen ist das Couponing vollständig unpersonalisiert, was die Attraktivität sicherlich nicht nur für Datenschutzsensible Kunden weiter erhöht“, kommentiert Stefan Magel, Penny Geschäftsführer Vertrieb und Marketing.

Europäischer Gerichtshof zu Urheberrechtsverletzung 

Mit Spannung wird eine aktuelle Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs erwartet. Darin geht es um das Thema Urheberrechtsverletzung. Eine gute Nachricht für alle Online-Händler: Ein Link auf eine Webseite, die mit ihren Inhalten gegen das Urheberrecht verstößt, ist keine Urheberrechtsverletzung, hat zumindest Generealanwalt Wathelet verkündet. Ein endgültiges richterliches Urteil steht jedoch noch aus.

 

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