5 Top-Themen des Tages: Alibaba mit starken Zahlen, Werbung für Datenklau auf Youtube, Apple erlaubt Bitcoins, Google vs. Norwegen, Apple mit Glück

Veröffentlicht: 17.06.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 17.06.2014

Die Top-Themen des Tages: Alibaba beeindruckt mit Wachstum im letzten Jahr, Werbung für gestohlene Kreditkartendaten auf Youtube, Apple erlaubt Bitcoins, Google verzweifelt an Norwegen und Apple entgeht Schadensersatzklage.

Top-Themen 17.06.2014

Alibaba mit starken Zahlen vor Börsengang

Alibaba hat vor seinem geplanten Börsengang einige sehr starke Zahlen vorgelegt, die bei der Ankündigung des Börsengangs im Mai noch gefehlt haben. So konnte das Unternehmen seinen Nettogewinn im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 3,71 Milliarden US-Dollar beinahe verdreifachen. Auch der Umsatz von 8,44 Milliarden US-Dollar kann sich sehen lassen, denn das entspricht einer Steigerung von 52 Prozent. Auch bei seinen Marktplätzen konnte sich Alibaba steigern: so stieg der Warenwert auf dem eBay-ähnlichen TaoBao in den ersten drei Monaten des Jahres um 32 Prozent auf 47,5 Milliarden US-Dollar. Der Amazon-Konkurrent Tmall konnte sein Bruttowarenvolumen um schwindelerregende 90 Prozent auf 21,7 Milliarden US-Dollar steigern.

Hacker machen Werbung für Datenklau auf Youtube

Das im Internet mit gestohlenen Nutzerdaten gehandelt wird ist weitreichend bekannt, was jedoch relativ neu ist, sind die Wege, auf denen die Hacker Werbung für ihre Dienste machen. Einige von ihnen benutzen dafür Googles Videoplattform Youtube. Dort findet man unzählige Angebote und Videos darüber, wie Daten gestohlen und erworben werden können. Neben vielen Fake-Videos, scheinen zumindest einige der Videos tatsächlich Kontaktinformationen zu Adresshändlern zu enthalten. Die US-amerikanische Digital Citizens Alliance (DCA) hatte dies herausgefunden. Das perfide an der ganzen Sache ist neben dem Anbieten der Nutzerdaten übrigens, dass vor diesen Videos auch Werbung geschaltet wird und die Anbieter so doppelt verdienen.

Apple erlaubt wieder Bitcoins im App Store

Apple rudert bei seinem Verbot für Apps die mit der Währung Bitcoin zu tun haben zurück. Anfang Juni hat das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen für den Marktplatz um eine Klausel ergänzt, die “Übertragung zugelassener virtueller Währungen” zulässt. Das schließt auch Bitcoin-Anwendungen ein, insbesondere virtuelle Geldbörsen (Wallets). Vor dieser Änderung flogen besagte Apps reihenweise aus dem App Store. Apple hat die Richtlinien für alternative Währungen um einen Hinweis ergänzt in dem darauf hingewiesen wird, dass die Apps zugelassen werden, sich aber an Gesetze der Länder halten müssen in denen sie laufen.

Norwegische Verlage blockieren Google

Damit hat Google sicher in keinster Weise gerechnet: Kurz nach dem Start des Play Stores in Norwegen Anfang Juni, hat Google sehr hohe Gebühren für E-Books im Google Play Store verlangt. Die Verlage sollten um die 50 Prozent der Gewinne an Google abtreten. So war es zumindest vonseiten des Suchmaschinenriesen geplant – doch die Verlage in Norwegen verweigerten sich komplett und vertreiben ihre Bücher nun selbst. So kommt es, dass man nicht ein norwegisches Buch im Play Store findet. Interessant ist auch, dass die Verlage auf eine Veröffentlichung ihrer Bücher über Google nicht angewiesen sind, da sie vom Staat mit Subventionen unterstützt werden. Vor Google hat sich übrigens schon Amazon die Finger an dem skandinavischen Land verbrannt. Im Jahr 2006 ging ein regierungsnaher Verband gegen Amazons Kindle vor und seitdem gibt es keinen E-Book-Store von Amazon in Norwegen.

Apple legt E-Book-Streit mit Verlagen bei

Apple konnte einen Prozess über 840 Millionen Dollar Schadenersatz vorerst außergerichtlich beilegen. Es gibt keine Angaben über den Inhalt der Einigung, doch soll sich die Ausgleichssumme nach dem Ausgang des Urteils aus dem letzten Jahr richten. Das Verfahren wegen Preisabsprache endete vergangenes Jahr mit einer Niederlage für Apple, weshalb das Unternehmen in Berufung ging. Neben Apple wurden noch weitere Verlage verklagt, die sich aber alle außergerichtlich mit den Klägern einigen konnten – nur Apple ließ es damals schon auf ein Verfahren ankommen.

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