Preisvorgaben: Reuter plant Schadensersatzklage gegen Hersteller COR

Veröffentlicht: 05.02.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 05.02.2016

Weil der Möbelhersteller COR mit Vorgaben von Wiederverkaufspreisen gegen geltendes Kartellrecht verstoßen haben soll, bereitet der Fach- und Online-Händler Reuter eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller vor. Es geht um einen Millionenbetrag.

 Richterhammer mit Geldscheinen

(Bildquelle Schadensersatzklage: Marian Weyo via Shutterstock)

Der Fach- und Online-Händler Reuter plant, den Möbelhersteller COR auf Schadensersatz in Millionenhöhe zu verklagen. Der Lieferant habe das Mönchengladbacher Familienunternehmen „unzulässigem Druck“ ausgesetzt und eine freie Verkaufspreisgestaltung im Online-Handel verhindert, heißt es in einer Pressemitteilung von Reuter. Der Möbel-Händler habe eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen, zu der es COR nicht kommen ließ.

Neben der Vorgabe der Wiederverkaufspreise wirft Reuter dem Möbelhersteller COR auch vor, „an einer Kartellabsprache stationärer Händler zur Sicherstellung eines einheitlichen Preisniveaus beteiligt“ zu sein. Entsprechende Anzeichen dafür habe Reuter gesehen. In dem ursprünglichen Partnervertrag, auf dessen Grundlage COR Reuter belieferte, seien regelmäßige und unverbindliche Preisempfehlungen vorgesehen gewesen. Diese sind an und für sich auch wettbewerbskonform – allerdings hätten nach Angaben von Reuter sowohl der COR-Geschäftsführer Leo Lübke als auch der Verkaufsleiter des Herstellers „wiederholt“ darauf hingewirkt, dass der Online-Händler seinen Kunden „allenfalls bestimmte ‚Maximalrabatte’ zu gewähren habe“.

„Als Händler will ich meine Verkaufspreise selbst festlegen“

In diesem Punkt sieht Reuter eine unzulässige Einflussnahme auf die eigene Preisgestaltung. Bereits in einem ersten, von Reuter abgelehnten Entwurf des Partnervertrages mit COR sei von einem einheitlichen Preisniveau und „einer unbedingten Einhaltung der unverbindlichen Preisempfehlung“ die Rede gewesen.

„Als Händler will ich meine Verkaufspreise selbst festlegen“, kommentiert Reuter-Geschäftsführer Bernd Reuter. „Unsere Aktion hat gezeigt, welchen Erfolg man am Markt dadurch erzielen kann. Preisbindungen hingegen lähmen den Wettbewerb und führen zu Stagnation.“ Reuters Ziel sei daher nicht nur, den Möbelhersteller zur Verantwortung zu ziehen. Die Klagen will der Händler „vor allem im Interesse unserer Kunden“ vorbereiten, wie Bernd Reuter betont.

Immer wieder Spannungen zwischen Händlern und Herstellern

Reuter habe es sich selbst zum Ziel gesetzt, den Online-Handel für hochwertige Markenprodukte weiter zu öffnen. „Internet und Online-Handel bringen den Verbrauchern Vorteile, denn sie haben in vielen Märkten erst Produkt- und Preistransparenz geschaffen“, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Eingriffe von Herstellern in den Online-Handel sorgen immer wieder für Konflikte und Klagen. Im vergangenen Jahr kam es vermehrt zu Fällen, in denen eine ganze Reihe von Markenherstellern Amazon-Händlern den Verkauf ihrer Produkte auf dem Online-Marktplatz untersagten (wir berichteten). Im Dezember entschied das OLG Frankfurt, dass Markenhersteller den Handel bei Amazon durchaus verbieten dürfen. Neben Vertriebsbeschränkungen kommt es aufgrund von Preisvorgaben auch immer wieder zu Spannungen zwischen Herstellern und Händlern. Zuletzt hatte das Bundeskartellamt ein Bußgeld gegen den Steinchen-Hersteller Lego ausgesprochen, der Händler dazu gedrängt hatte, die Endverkaufspreise einiger Artikel anzuheben.

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