Während gewerblich handelnde Verkäufer viel Zeit und Mühe in die rechtssichere Gestaltung ihrer Shops investieren, rutschen die scheinprivaten Händler durch. Sie gewähren weder ein Widerrufs- noch ein Gewährleistungsrecht und verschaffen sich dadurch im Wettbewerb einen großen (und unzulässigen) Vorteil. Uns interessieren Ihre Erfahrungen zu diesem Thema!

Unfairer Wettbewerbsvorteil
Das Erbe der Tante auflösen oder die Kleidung der letzten Saison „verscherbeln“. Was so harmlos klingt, kann schnell nach hinten losgehen, wenn es private Verkäufer übertreiben.
Jeder gewerblich handelnde Online-Händler ist verpflichtet, seinen Kunden ein Widerrufs- sowie das Gewährleistungsrecht zu gewähren. Online-Händler, die tagtäglich damit zu tun haben, können ein Lied davon singen.
Für private Verkäufe gelten diese strengen Regelungen nicht. Viele scheinprivate Händler, d.h. Verkäufer, die sich mit ihrem Verkaufsvolumen bereits (bewusst oder unbewusst) im gewerblichen Bereich bewegen, überschreiten jedoch die magische Grenze zur Gewerblichkeit. Wenn die Verkaufsaktivität nichts mehr mit der Tätigkeit eines privaten Sammlers zu tun hat, liegt ein scheinprivates Handeln vor.
Lästige Retourenabwicklung und Ärger mit dem Kunden… dies alles gehört zum Alltag für gewerbliche Händler, während sich scheinprivate Händler aus diesen Situationen herausmogeln können. Für echte gewerbliche Händler sind die scheinprivaten Händlern daher oftmals ein Ärgernis, da sie sich einen Wettbewerbsvorteil erschleichen.
Scheinprivater Handel hat steuerliche Konsequenzen
Nicht nur aus wettbewerbsrechtlicher Sicht können die scheinprivaten Händler Probleme mit Mitbewerbern bekommen. Auch die Finanzbehörden wollen am Erfolg eines Unternehmers teilhaben. Handeln private Verkäufer unbemerkt bereits gewerblich, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch immer häufiger Ärger mit den Finanzbehörden. Das mussten zuletzt auch ein Bierdeckelverkäufer und ein Pelzverkäufer feststellen.
Umfrage zu scheinprivaten Händlern
Immer wieder berichten uns aufgeregte Online-Händler über vermeintlich private Händler. Besonders auf Marktplätzen ist dieses Phänomen anzutreffen. Lassen Sie uns wissen, ob und welche Erfahrungen Sie mit scheinprivaten Händlern gemacht haben. Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit, um an unserer Umfrage teilzunehmen.
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Kommentare
Denn hier liegt das Problem. Als Shop ist man gezwungen den Preis anzupassen, wenn man nicht gerade schon einen festen Kundenstamm oder Namen hat. Diese kostenlose Versand Option wird dann wiederrum bei Ebay durch Betrüger ausgenutzt, indem es dann heißt, die Ware wäre nicht angekommen. Diesen Fall hatte ich selbst. Von 400 Verkäufen gab es circa 100 Pakete und 300 "kostenloser Versand" Bestellungen. Von den 300 Warensendungen sind dann komischerweise 30-50 nicht angekommen. Die Versandmarken wurden über Ebay gekauft. Ebay jedoch erstattete dem Kunden den Kaufbetrag zurück und sperrte unseren Verkäufer Account. Eine Stellungnahme war Ebay natürlich nicht zu entlocken. Wir hatte 190 Positive Bewertungen und lediglich 8 negative (wobei diese fast alle mit dem Kunden geklärt waren). Geld weg, Ware weg, Verkauf gesperrt.
Dies liegt daran, dass eben gerade durch diese ganzen illegalen Verkäufer die Preise auf ein minimum reduziert werden und man schaut wo gespart werden kann. Und natürlich an der Politik von Ebay, welche betrügerfreundl ich ist. Vielleicht werde ich für meine nächsten Bestellungen auch nur noch Anbieter suchen, welche Warenversand für Kleinteile anbieten, damit diese dann "verloren" gehen.
Über unseren normalen Onlineshop hatten wir in der ganzen Zeit keine einzige verlorene Warensendung. Was einem doch sehr zu denken gibt.
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