Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 8. Dezember

Veröffentlicht: 08.12.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.12.2013

 Rudolph the red nosed raindeer…

Heute haben wir wieder einen Fall aus der Praxis für Sie: Auf einer Webseite wurde für Kinder ein animiertes Werbespiel mit dem Untertitel „Werbung“ präsentiert. Die Spieler sollten dabei Schneebälle auf einen Elch werfen. Dabei hatten sie drei Versuche. Anschließend wurde der Spieler auf die Webseite eines Online-Händlers weitergeleitet, auf der er für einen Produkt geworben hatte. Eine Abmahnung folgte.

Das Landgericht hatten sich vergangenes Jahr mit dem Streit zu befassen und kam du dem Schluss, dass diese Art von Werbung – verpackt in ein niedliches winterliches Spiel – unlauter war (Urteil vom 23.03.2012, Az.: 96 O 126/11).

Grund: Kinder können nicht ausreichend zwischen redaktionellen und Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 8. Dezemberwerblichen Inhalt unterscheiden, auch nicht wenn wie beim animierten Spiel ein Hinweis auf „Werbung“ angebracht ist. Auch wenn die Kinder die Artikel nicht selbst kaufen, drängeln sie ihre Eltern zum Kauf – man spricht von einer mittelbaren Werbung.

Bei Werbung gegenüber Kindern müssen deutliche und kindergerechte Hinweise auf die als Spiel getarnte Werbemaßnahme erfolgen.

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