Kondom-PR: Einhorn streitet sich um Orgasmus-Zahl

Veröffentlicht: 28.10.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 28.10.2015

Das StartUp Einhorn macht derzeit von sich reden. Seit dem Auftritt in der Vox-Sendung „Die Höhle der Löwen“ ist das Kondom-StartUp bundesweit bekannt und die beiden Gründer Philip Siefer und Waldemar Zeiler sorgten mit ihrer abgedrehten, verrückten Art für weiteres Aufsehen. Doch nun hat der Mitbewerber Oliver Gothe, der selbst seit 26 Jahren im Kondom-Geschäft tätig ist, die hippen Berliner vor Gericht gezerrt.

Kondome in einer Hosen

(Bildquelle Kondome: artiomp via Shutterstock)

Es geht um den wagemutigen Aufdruck „1 Tüte à 7 Kondomen entspricht bis zu 21 Orgasmen“, der sich auf jeder Verpackung der Einhorn-Kondome befindet und bereits per einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Einhorn wollte sich dieses Verbot nicht bieten lassen und so musste nun das Landgericht Düsseldorf entscheiden – und das Urteil von Richterin Johanna Brückner-Hofmann fiel laut FAZ deutlich aus: Die Angabe sei „zur Täuschung geeignet“ und könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. „Man könnte missverstehen, dass die Orgasmen des Mannes gemeint sind“, so die Richterin. Deshalb werde man nicht von dem Verbot abweichen.

Gerade bei Kondomen ist so etwas besonders heikel. Schließlich, betont Brückner-Hofmann, handelt es sich hier um ein Medizinprodukt zur Schwangerschaftsverhütung und zum Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten. Da seien Missverständnisse, wie sie die Behauptung von Einhorn auslösen könnten, unbedingt zu vermeiden. Die Verpackungen müssen deshalb „besonders strenge Anforderungen“ erfüllen.

Zum Sex gehören immerhin zwei

Das Argument von Einhorn: Die Angabe sei „von vorneherein nur dazu geeignet, satirisch verstanden zu werden“. Das StartUp habe pro Kondom mit einem Orgasmus des Mannes und bis zu zweien der Frau gerechnet – schließlich gehören zum guten Sex ja auch zwei Menschen. Vor dem Mehrfachgebrauch werde an anderer Stelle deutlich gewarnt, die Mitbewerber hätten lediglich eine durchgestrichene „2“ auf ihre Packung gedruckt.

Doch dieses Argument half nichts und nun will Einhorn zur Not in die nächste Instanz ziehen. Das Gericht will seine Entscheidung am 26. November verkünden. Prozessgegner Gothe kommentierte die Entscheidung der Düsseldorfer Richterin nicht weiter, er wolle der Berliner „PR-Offensive“ keinen Vorschub leisten. Wahrscheinlich ist das aber bereits zu spät: Seit Dienstag wirbt Einhorn in seinem Online-Shop mit dem Satz: „Das Orgasmuspaket – bekannt aus dem Gerichtssaal.“

 

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