Bundeskabinett beschließt Entwurf für Cannabis-Freigabe
Das Bundeskabinett hat heute den Weg für den weiteren Gesetzgebungsprozess in Sachen Cannabis-Entkriminalisierung frei gemacht.
Das Bundeskabinett hat heute den Weg für den weiteren Gesetzgebungsprozess in Sachen Cannabis-Entkriminalisierung frei gemacht.
Ein aktuelles Gutachten legt die europarechtlichen Hürden offen, an denen der aktuelle Legalisierungsentwurf scheitern könnte.
Die Union hat 44 Fragen an die Regierung zum Gesetzesentwurf gestellt. Nun sind die Antworten da.
Cannabis sollte eigentlich bereits im Sommer legal sein. Woran hakt es denn nun?
Sie zieht sich, die Cannabis-Legalisierung. Im Podcast spricht Christoph mit dem juristischen Kollegen Melvin über den Stand, die Inhalte und die Zukunft.
Vor wenigen Tagen wurden die aktuellen Eckpunkte in Sachen Cannabis-„Legalisierung“ vorgestellt. Kann Otto Normalverbraucher künftig einfach Gras verkaufen?
Karl Lauterbach und Cem Özdemir haben heute überarbeite Eckpunkte vorgelegt. Noch in diesem Monat soll ein konkreter Gesetzesentwurf folgen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte den Plan, die Droge so schnell wie möglich in Deutschland zu legalisieren. Die SPD-Spitze hat aber offenbar Zweifel.
Wann wird Cannabis endlich legal? Diese Frage ist nicht für Konsumenten interessant. Nun könnte das BVerfG der Regierung zur vorkommen.
Vom Landgericht Berlin gab es hinsichtlich des Vertriebs von CBD-Blüten zuletzt fünf Freisprüche, doch die hob der BGH nun auf und rügte die Beweiswürdigung.
Ab April dürfen Privatpersonen selbst Cannabis anbauen und besitzen. Dabei dürfen maximal drei Pflanzen angebaut werden. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen außerdem bis zu 25 Gramm mit sich führen. In der eigenen Wohnung dürfen sogar 50 Gramm gelagert werden.
Für den öffentlichen Konsum gibt es klare Regeln. So gilt im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und Sportstätten ein Konsumverbot.
Die Samen für den eigenen Anbau dürfen innerhalb der EU importiert werden.
Ab Sommer wird es außerdem möglich sein, gemeinschaftlich Cannabis in sogenannten Cannabis-Clubs anzubauen. Dabei handelt es sich rechtlich gesehen um Vereine. Diese müssen strenge Vorgaben in puncto Suchtprävention und Jugendschutz erfüllen.
Zudem gilt auch in den Clubs ein Konsumverbot. Clubs dürfen Stecklinge, Samen und Pflanzen an ihre Mitglieder abgegeben. Auch die Abgabe von Marihuana und Haschisch ist erlaubt. Nicht gestattet ist hingegen die Weitergabe von Keksen, Gummibärchen oder Alkohol, in denen Cannabis enthalten ist.
Für die Abgabe dürfen die Anbauvereinigung eine Aufwandsentschädigung verlangen. Aber auch hier gilt, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf.
Der private Anbau und Besitz, sowie die Möglichkeit der Cannabis-Clubs gilt als die erste Säule der Legalisierung. Inhalt der 2. Säule sind sogenannte Modellregionen. Das sind Regionen, die sich für eine Kommerzialisierung von Cannabis bewerben können. In diesen Regionen soll es möglich sein, dass lizenzierte Shops Cannabis verkaufen dürfen. Ein Versand wird allerdings nicht erlaubt sein.