Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert 3G-Regelung am Arbeitsplatz
Außerdem: Gorillas klagt nach einer Niederlage vor Gericht weiter gegen die geplante Betriebsratswahl und Otto gründet eine eigene Abteilung für StartUps.
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Außerdem: Sportmode-Anbieter Decathlon startet einen deutschen Marktplatz und eine DIHK-Umfrage warnt vor dem Ladensterben in der Innenstadt.
Scharfe Kritik an einem Thüringer Familienunternehmen, das eine Liste mit Fotos ungeimpfter Mitarbeiter im Pausenraum aufhing.
Edward Snowden und Max Schrems diskutierten über Datenschutz. Das war hochinteressant, zeigte aber ungewollt auch das Problem des Themas.
Außerdem: Facebook will für sein „Metaversum“ bis zu 10.000 Jobs in Europa schaffen und Anleger können nun den ehemaligen Wirecard-Chef in Österreich verklagen.
Noch immer erfreut sich die Fax-Nutzung teilweise großer Beliebtheit. Dabei entspricht die Übermittlung von besonderen Daten nicht den Datenschutzbestimmungen.
Am 26. September ist Bundestagswahl. Wir haben analysiert, was die Parteien zu E-Commerce-Themen sagen.
Viele Cookie-Banner entsprechen, nach Aussage der Verbraucherzentralen, nicht den rechtlichen Anforderungen.
Es herrscht Uneinigkeit über die Impfstatusabfrage von Arbeitnehmern. Dürfen Arbeitgeber bald den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen?
Geschickte Methoden im Web sollen Nutzer zu ungewollten Aktionen verführen. Wir erklären die Gefahr der Dark Patterns – und wie man sich schützen kann.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.