Keine Klarnamenpflicht auf Facebook
Nutzer, die Facebook schon seit Jahren mit einem Pseudonym nutzen, dürfen dies auch weiterhin, so der BGH.
Nutzer, die Facebook schon seit Jahren mit einem Pseudonym nutzen, dürfen dies auch weiterhin, so der BGH.
Ein PC, dessen Festplatte über 33.000 sensible E-Mails enthielt, wurde bei Ebay verkauft. Das betroffene Ausländeramt Lübeck gerät in Erklärungsnot.
Verbraucherschutzregelungen gelten jetzt auch, wenn eine Leistung gegen Daten getauscht wird. Was bedeutet das für Anbieter?
Außerdem: Die Großhandelspreise sind im vergangenen Jahr um fast zehn Prozent gestiegen und Visa präsentiert sich mit einer neuen Multichannel-Kampagne.
Das Europäische Parlament hat auf seiner Corona-Test-Seite offenbar rechtswidrig Google Analytics eingebunden. Der EU-Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen.
2021 wurden so viele DSGVO-Bußgelder eingetrieben wie noch nie. Die nationalen Unterschiede sind dabei sehr groß.
Facebook übermittelt weiter personenbezogene Daten aus Europa in die USA – obwohl der Konzern dies längst hätte stoppen müssen, wie die NGO Noyb klarstellt.
Durch eine Sicherheitslücke lagen bei Amorelie Bestelldaten aus acht Jahren offen. Laut dem Unternehmen haben Kunden aber keinen Anlass zur Sorge.
VG Wiesbaden untersagte im Eilverfahren der Hochschule RheinMain, den Dienst „Cookiebot” weiterzunutzen.
Mit dem TTDSG wird eine neue Rechtsgrundlage für Cookie-Banner geschaffen. In der Praxis bleiben die Änderungen allerdings gering.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.