eBay Q&A: Ausblick auf das restliche Jahr 2017, Keyword-Spamming und eBay SEO

Veröffentlicht: 12.04.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 12.04.2017

Wie wird die Reihenfolge der Suchergebnisse unter “Beste Ergebnisse” bestimmt? Was unternimmt eBay gegen "Keyword-Spamming"? Und was hat der Online-Marktplatz in diesem Jahr noch alles vor? All diese und weitere Fragen werden in einer neuen eBay-Q&A-Runde beantwortet.

Hände mit Q&A-Zeichen

© Atstock Productions - Shutterstock.com

Plant eBay Deutschland in seiner App einen Warenkorb und die Möglichkeit zur kombinierten Zahlung zu integrieren?

Wir haben großes Interesse daran, einen Warenkorb in die deutsche Version der App zu integrieren. Leider können wir gegenwärtig jedoch noch kein konkretes Datum für die Einführung nennen.

Wie wird die Reihenfolge der Suchergebnisse unter “Beste Ergebnisse” bestimmt?

Bei der Sortierung "Beste Ergebnisse" fließen verschiedene Faktoren in die Berechnung ein, dazu zählen beispielsweise detaillierte Verkäuferbewertungen und Verkäuferstandards. So sollten eBay-Händler hinsichtlich ihres Verkäuferstandards den Mindeststandard erreichen, um nicht in der Sichtbarkeit ihrer Angebote eingeschränkt zu werden. eBay-Garantie-Angebote von Top-Verkäufern erhalten eine bessere Sichtbarkeit in der Sortierung „Beste Ergebnisse“.

Außerdem erscheinen Angebote, mit denen hohe Umsätze erzielt werden, weiter oben in den Suchergebnissen. Ein Tipp: Händler sollten „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote, die besonders gut gelaufen sind, nicht einfach beenden. Stattdessen sollten sie die Funktion „Nicht mehr vorrätig“ nutzen, um ihren Servicestatus und die gute Verkaufshistorie des Angebots zu schützen.

Darüber hinaus muss sich die Artikelbezeichnung auf das Angebot beziehen. Suchbegriff-Spamming führt auch an dieser Stelle nicht zum Erfolg, da somit zwar gegebenenfalls mehr Suchanfragen, nicht aber mehr Umsatz generiert wird. Daher wird das Verhältnis der Anzahl der Suchanfragen zum aktuellen Umsatz kleiner.

Händler sollten darauf achten, konkurrenzfähige Preise anzubieten. Je günstiger ein Angebot ist, desto mehr Käufer werden sich wahrscheinlich dafür interessieren, sodass der aktuelle Umsatzpunktestand steigt. Verkäufer, die den Preis niedrig ansetzen und versuchen, dies durch hohe Verpackungs- und Versandkosten wettzumachen, schneiden in den detaillierten Verkäuferbewertungen in der Kategorie "Verpackung & Versand" schlecht ab und werden daher niedriger eingestuft.

Auch der Versand spielt an dieser Stelle eine entscheidende Rolle: Bieten Händler kostenlosen Versand an, werden ihre Angebote in den Suchergebnissen höher eingestuft.

Was tut eBay gegen Keyword-Spamming?

Die Suche bei eBay dient Nutzern zum gezielten und schnellen Finden von Angeboten. Damit die Nutzer über geeignete Suchwörter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines Angebots eindeutig auf den angebotenen Artikel beziehen.

Das (versteckte) Einfügen beispielsweise von Markenbegriffen in der Artikelbeschreibung (sog. Keyword-Spamming) stellt eine Manipulation von Suchergebnissen und somit einen Verstoß gegen geltende eBay-Grundsätze dar. Jede Meldung eines Verstoßes gegen eBay-Grundsätze wird geprüft und kann folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Vorzeitiges Beenden von Angeboten
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
  • Verlust des Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“

Wann führt eBay bei Variantenartikeln die Grundpreisangabe ein?

Die Angabe eines Grundpreises bei Variantenartikeln ist geplant, ohne dass wir gegenwärtig bereits ein konkretes Datum für die Einführung nennen können.

Bei Variantenartikeln, deren Grundpreis für sämtliche Varianten einheitlich ist, können sich Händler dadurch behelfen, diesen am Anfang der Artikelbezeichnung aufzuführen.

Bei Variantenartikeln, die über mehrere Varianten mit unterschiedlichem Grundpreis verfügen, behelfen sich Händler bei eBay beispielsweise dadurch, dass sie den Grundpreis am Anfang der Variantenbezeichnung aufnehmen.

In keinem Fall sollte man bei grundpreispflichtigen Artikeln mit Varianten vollständig auf die Angabe eines Grundpreises verzichten.

Es empfiehlt sich im konkreten Einzelfall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

In welchen Bereichen wird eBay noch in diesem Jahr Verbesserungen für Händler vornehmen?

Das Thema strukturierte Daten wird auch 2017 eine große Rolle für uns spielen. Wir arbeiten daran, für einen noch größeren Teil unseres Inventars die einzelnen Artikel konkreten Produkten zuordnen zu können. Das erlaubt es uns, noch relevantere Einkaufserlebnisse zu schaffen und den Käufern noch besser das anzeigen zu können, was sie suchen. Dadurch erhöhen wir auch die Verkaufschancen für unsere Verkäufer.

Darüber hinaus soll das Verkäufer-Cockpit Pro weiter ausgebaut und optimiert werden, um unsere Händler bestmöglich im Alltagsgeschäft zu unterstützen, zum Beispiel beim Einstellen, Bearbeiten und Vermarkten von Artikeln sowie beim Analysieren und Optimieren des eigenen Geschäfts. Hier sind für 2017 weitere Features geplant.

Außerdem steht dieses Jahr der weitere Ausbau unseres eBay-Plus-Programms im Fokus. Wir möchten noch mehr Käufer dafür gewinnen, um die Transaktionen für unsere Händler zu erhöhen.

Zusätzlich unterstützen wir unsere Händler ab sofort mit unserem neuen Programm „eBay Verkäufer-Trainings“. Mit kostenlosen Video-Tutorials erhalten gewerbliche Händler regelmäßig umfassende Hilfestellungen zu den wichtigsten Verkäuferthemen. Abrufbar sind die fünf- bis achtminütigen Videos jederzeit im eBay Verkäuferportal unter http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-trainings.

Weitere Q&A geplant! Senden Sie uns Ihre Fragen!

Vermissen Sie eine Frage? Dann schauen Sie in unserem ersten und zweiten eBay Q&A nach. Oder wollen Sie selbst eine Frage an eBay stellen? Dann zögern Sie nicht und senden Sie uns Ihre Fragen zu. Egal ob über TwitterFacebook oder E-Mail (info@onlinehaendler-news.de). Die OnlinehändlerNews-Redaktion wird die gesammelten Fragen anonymisiert an eBay weiterleiten. eBay wird aus der Masse der Fragen die dringendsten und wichtigsten herausfiltern.

 

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