Video der Woche

„Hab' ich was gegen!“ – Behörde rappt fürs Gleichbehandlungsgesetz 

Veröffentlicht: 24.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 24.11.2023
Person hält Zeichen „ungleich“ hoch vor Menschenmenge

Ob im Alltag, am Arbeitsplatz oder im Netz – Handlungen oder Bemerkungen, die andere Menschen verletzten, herabwürdigen oder geringer stellen, sind bei weitem kein Kavaliersdelikt oder gar eine Meinung, die man „ja wohl noch“ kundtun dürfe. Dass Diskriminierungen, Hass und Hetze keinen geringen Raum in der Gesellschaft einnehmen, sieht man schon, wenn man einen Blick auf X, ehemals Twitter oder wahlweise auch in die Kommentarspalten anderer sozialer Netzwerke oder Medienhäuser wirft. Neben steigenden, täglichen Anfeindungen gibt es aber auch strukturelle oder institutionelle Formen der Diskriminierung. 

Doch diese sind nicht nur ungerecht, sondern auch rechtlich verboten – wissen tun dies aber nur etwa 34 Prozent der Menschen in Deutschland, die schon vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört haben. Das betont die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zu Diskriminierung am Arbeitsplatz, im Club oder bei der Wohnungs- und Jobsuche klärt die Behörde daher nun bereits seit Mitte Oktober in einer großangelegten Kampagne mit Videos und Plakaten zum Thema auf. Zu finden sind die Clips unter anderem bei YouTube und Instagram. 

Mehr Informationen zum deutschen Antidiskriminierungsrecht

Das AGG umfasst etwa Regelungen bei Diskriminierungen von jungem und älterem Alter, Behinderung und chronischen Krankheiten, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie bei Rassismus und Antisemitismus. Das Ziel der Werbeaktion ist es, mehr Menschen über die eigenen Rechte sowie Handlungsmöglichkeiten zu informieren. 

 

Herz der Kampagne ist das Video „Hab ich was gegen!“ In diesem werden echte Fälle dargestellt, die dem juristischen Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet wurden. Der Schauspieler und Komiker Hans-Joachim Heist führt mehr oder weniger singender und rappender Weise durch diese hindurch.

„Gerade in Zeiten, in denen Anfeindungen zunehmen, ist es wichtig, zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich gegen Diskriminierung zu wehren, und welche nicht. So gilt das Gesetz ausschließlich im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften – deshalb bilden diese Bereiche den Schwerpunkt der Kampagne. Das Gesetz gilt jedoch leider nicht an öffentlichen Schulen oder bei Beleidigungen auf der Straße und es kann das Strafrecht nicht ersetzen“, erläutert die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Auf der zugehörigen Kampagnen-Webseite gibt es außerdem einen „Diskriminierungs-Check“, Kontaktmöglichkeiten, Infomaterial – etwa einen Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgebende und Betriebsräte – oder auch konkrete Hilfestellungen für Betroffene.

Da haben wir nix dagegen – unser Video der Woche:

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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