Die neusten Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz dürften den Online-Händlern nicht wirklich gefallen. Geht es nach den Plänen der Regierung, dürfen Online-Händler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift und Co. künftig keine zusätzlichen Kosten mehr in Rechnung stellen. So sieht es zumindest der neueste Referentenentwurf vor.
Das Thema Payment ist im Online-Handle besonders heikel. Während Kunden den Warenkorb gern voll an der Kasse stehen lassen, weil die bevorzugte Zahlungsart nicht angeboten wird, will der Gesetzgeber auch, dass Online-Händler ihren Kunden mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart im Online-Shop zur Verfügung stellen.
Kunden sollen vor unerwarteten Kosten geschützt werden
Doch genau dies soll sich jetzt ändern – und für Online-Händler nicht zum Guten. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, dürfen Online-Händler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen. Wie die Wettbewerbszentrale schreibt, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten. Das Ziel des Gesetzgebers: Verbraucher sollen vor unerwarteten Entgeltforderungen, die häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden, geschützt werden.
Die aktuelle gesetzliche Reglung nach § 312 a BGB verpflichtet Händler bereits dazu, mindestens eine kostenfreie und für den Verbraucher erreichbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Wird dies dem Kunden ermöglicht, dürfen Händler bei den anderen angebotenen Zahlungsarten dem Kunden besondere Entgelte (z.B. Gebühren) berechnen. Allerdings dürfen die Gebühren nur in Höhe der vom Payment-Anbieter berechnet werden. Die geplante Neuregelung soll dieser Gebührenweitergabe jedoch einen Riegel vorschieben. Geplant ist die Einführung des § 270 a BGB-E, wonach jedenfalls für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen. Insbesondere soll auch die Möglichkeit der – wenn auch nur teilweisen – Weitergabe von mit bestimmten Zahlungswegen verbundenen Kosten, die derzeit noch möglich ist, abgeschafft werden.
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Kommentare
Rechtlich ist es immer noch ein Unding (Bargeld = Eigentum / Buchgeld = Forderung an eine Bank), wird aber wieder einmal unterminiert. In diesem Zusammenhang bot der Film "Das Netz" seinerzeit das erste Lehrstück, was Bargeldlosigkei t noch bedeutet.. Totale Kontrolle!
Was hat das mit Preistransparen z zu tun? Händler, die bei bestimmten Zahlungsarten Gebühren fordern, zeigen dies klar und transparent vor dem Abschluss des Zahlungsvorgang s an, so ist schon lange die Gesetzeslage. Der Kunde wählt dann eine Zahlungsart aus oder schließt den Kauf halt nicht ab, wenn ihn etwas stört. Ganz wie er möchte. Transparenter geht es wohl kaum.
Was die Regierung hier plant, ist eine weite Bevormundung von Händlern und Kunden gleichermaßen. Was geht es einen Politiker an, wie ein Unternehmer seine Preise kalkuliert, solange der Kunde weiß, was er letztlich zahlt? Vor allem, was gibt Politikern das Recht dazu, so über andere zu bestimmen?
Zur Klarstellung: Ich bin ausschließlich Kunde und betreibe selbst kein Unternehmen (weder off- noch online).
Das Zahlungen immer Geld kosten ist vollkommener Blödsinn. Am allerliebsten haben wir klassische Überweisungen. da wir mit diesen kaum gebühren und die geringste Arbeit haben. Wer heutzutage nicht in der Lage ist einen automatischen Zahlungsabgleic h durchzuführen, sollte sich überlegen ob er sich den richtigen Broterwerb ausgesucht hat. Warenwirtschaft ssysteme mit automatischem Zahlungsabgleic h gibt es sogar kostenlos und in hervorragender Leistungsfähigkeit!
Diese Regelung Stinkt zum Himmel, wie so vieles andere. Dumm ist nur das sich die Händler untereinander teilweise nicht grün sind um geschlossen gegen so einen Sch... vorzugehen!
Mit den Zahlungsmethode n ist es ähnlich. Eine solch unnötige Regelung führt dazu ,dass die Auswahl der Zahlungsmethode n geringer wird, weil nur noch angeboten wird, was günstig ist oder eben von der Masse nachgefragt wird. Das fußt letztlich in einer geringer Anzahl Markteilnehmer (Anbieter von Zahlarten). Wenige Marktteilnehmer , heißt weniger Wettbewerb, heißt höhere Preise. - Unabhängig von einer derartigen Kostensteigerun g, führt eine Pauschalregelun g aber auch dazu, dass vom Händler immer die teuerste Zahlungsart einkalkuliert werden muss. Das heißt die Preise für den Kunden steigen unnötig. Oder aber der Servicelevel sinkt unnötig, weil nur noch nahezu kostenfreie Zahlungsarten angeboten werden um niedrige Preise anbieten zu können. ---> Die Folgen: Unnötige Bevormundung, die für den Kunden zu steigenden Kosten und gleichzeitig schlechterem Service führt. -- Glückwunsch. Sehr gute Gesetzesinitiat ive!
Aus Sicht des Verbrauchers ist es immer super ärgerlich wenn zwar ein Artikelpreis X plus Versand beworben wird, dieser im Checkout aber durch zusätzliche Gebühren nicht gehalten werden kann. Oft genug selbst erlebt. Ist man Monopolist, dann braucht das einen nicht stören...
Als Unternehmer: Der Geldfluß kostet doch eh immer bares Geld. Sei es bei Vorkasse die Zeit für Kontrolle und Buchung, oder eben durch einen Zahlungsanbiete r der Gebühren erhebt. Klar lässt sich jetzt prima streiten wie hoch die Gebühren oder Eigenkosten dann tatsächlich wären, aber: Wenn das jeden Händler betrifft und man seine Preise / Versandkosten entsprechend neu kalkuliert, entsteht hier keine Lücke.
Und ob ich die Umsatzsteuer auf Gebühren, die beim Bezahlen anfallen oder auf den höheren Artikelpreis abführen muss ist doch völlig egal.
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