Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht ab Juni

Neues System: EU schafft einheitlichen Patentschutz

Veröffentlicht: 31.05.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 31.05.2023
Mehrere EU-Flaggen vor Gebäude

Das neue Einheitspatent und das damit verbundene Einheitliche Patentgericht sollen zukünftig ein besseres Patentsystem für Europa bringen. Sie sollen das bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem ergänzen und stärken. Damit soll auch den Nutzern eine kosteneffiziente Option für den Patentschutz und die Streitregelung geboten werden. Wie LTO berichtet, soll in Zukunft in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung eines Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbunden werden können. Parallelklagen müssen dann nicht mehr geführt werden. 

Einheitspatent und neues Patentgericht kommen

Ab dem 1. Juni wird ein neues System der Einheitspatente verfügbar sein. Diese werden es ermöglichen, mit der Stellung eines einzigen Antrags beim Europäischen Patentamt (EPA) den Patentschutz zu erhalten – und das in bis zu 25 EU-Mitgliedsstaaten. Für die Antragsteller:innen soll sich damit ein einfacheres und kostengünstigeres Verfahren ergeben. Gleichzeitig soll damit ein einheitlicher Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Als ein von den teilnehmenden EU-Staaten errichtetes internationales Gericht wird künftig das Einheitliche Patentgericht (EPG) für Fragen der Verletzung oder der Rechtsgültigkeit von Patenten zuständig sein. Das soll nicht nur die Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch kostenintensive parallele Klagen vermeiden. 

In Deutschland wird es insgesamt fünf Standorte geben: Hamburg, Düsseldorf, München und Mannheim bilden die vier Lokalkammern. In München befindet sich zusätzlich noch die Zentralkammerabteilung.

Vom Bündel- zum Einheitspatent

Zwar erteilt das EPA schon seit vielen Jahren europäische Patente, ihnen kommt jedoch – im Unterschied zur Unionsmarke – keine einheitliche Wirkung zu. Dieses sogenannte „Bündelpatent“ zerfiel nach seiner Erteilung in ein Bündel von nationalen Patenten, welches wiederum einzeln vor den nationalen Gerichten in seinem Bestand angegriffen werden konnte. Das soll sich mit den aktuellen Neuerungen jetzt ändern: Aus dem Bündelpatent wird das Einheitspatent. 

Bisher beteiligen sich an dem neuen System 17 Mitgliedstaaten. Es können sich aber noch weitere anschließen. Neben den erstinstanzlichen Kammern in den jeweiligen Mitgliedstaaten befinden sich das Berufungsgericht und das EPG in Luxemburg.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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