Markenrecht

Monster Energy greift Pokemon mit der Attacke „Klage“ an

Veröffentlicht: 14.04.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.04.2023
Pokemon-Ball vor schwarzem Hintergrund

Dass die Verteidigung der eigenen Marke manchmal wilde Blüten treibt, ist bekannt. Nun reiht sich auch Monster Energy in diesen Wildwuchs ein. Dabei greift das Unternehmen, welches für seine Energy-Drinks bekannt ist, nicht etwa andere Getränkehersteller an, sondern Computer-Spiele.

Die Verwendung der Bezeichnung „Monster“

Monster Energy geht es dabei um die Verwendung des Wortes „Monster“. In Japan hat das Unternehmen laut der Seite Phanimenal.de gut einhundert Markenrechtsklagen eingereiht. Betroffen sind neben den Spielen wie Pokemon X und Y, Pokemon Sonne und Mond, auch Monster Hunter X / Cross. Gegen die Marke Monster Hunter wurde sogar eine Klage als Ganzes eingereicht.

Das als klagefreudig bekannte Unternehmen scheitert zwar regelmäßig mit seinen Klagen; offenbar ist das aber kein Hindernis.

Enge Verbindung zur Videospieleindustrie

Aber: Warum hat Monster Energy es insbesondere auf die Hersteller von Videospielen abgesehen? Das liegt einfach daran, dass das Unternehmen eng mit der Computerspiele-Industrie vernetzt ist. So argumentiert das Unternehmen, dass Konsumenten und Konsumentinnen durch die Verwendung des Wortes „Monster“ in Titeln verwirrt werden könnten.

Warum Unternehmen immer mal wieder scheinbar überzogene Markenrechtsabmahnungen und -klagen anstrengen, ist dabei eigentlich recht klar: Wer seine Marke behalten will, muss sie verteidigen. Werden mögliche Markenrechtsverletzungen hingenommen, so trägt dies zur Verwässerung der eigenen Marke bei, was wiederum eine Löschung begünstigen kann.  

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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