
Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung oder die Lebensmittelinformationsverordnung werden in einer Vielzahl von Fällen abgemahnt. Die Abmahnungen kommen oftmals vom Verband Sozialer Wettbewerb. Der Verband kritisiert die Werbeversprechen mit gesundheitsbezogenen Angaben beim Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Doch auch Abmahnungen von falschen Herkunftsbezeichnungen, die Verbraucher:innen in die Irre führen können, häufen sich und Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten sind ein beliebtes Thema bei Abmahnern.
Falsche Versprechen von Nahrungsergänzungsmitteln
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln
Händler:innen müssen sich vermehrt mit Abmahnung im Bereich Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auseinandersetzen. Besonders der Verband Sozialer Wettbewerb mahnt zahlreiche Unternehmen wegen Verstößen gegen die Health-Claims-Verordnung oder auch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ab. Kürzlich traf es einen Händler bei Amazon, der „Anti-Kater-Kapseln” auf der Plattform vertrieb. Die angegebenen Werbeversprechen waren dem Verband dabei ein Dorn im Auge. So wurde damit geworben, dass das Mittel die Müdigkeit mindere und den Energiestoffwechsel verbessere. Auch der Abbau von Alkohol solle mit den Kapseln beschleunigt und allgemeine Kater-Symptome nach einer durchfeierten Nacht gelindert werden.
Der Verband Sozialer Wettbewerb sah in diesen Werbeversprechen eine Irreführung der Verbraucher:innen und einen Verstoß gegen die LMIV. Insbesondere werde dem Lebensmittel eine Wirkung nachgesagt, die wissenschaftlich nicht bewiesen sei. Derartige Versprechen mit gesundheitsbezogenen Angaben seien jedoch unlauter.
Unzutreffende Herkunftsangabe bei Masken
Wer mahnt ab? Curt Maria Medical GmbH (durch CBH Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.295,42,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Mundschutzmasken
Vor kurzem haben wir über eine Abmahnung berichtet, bei der die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany” gerügt worden ist. Das gleiche Unternehmen mahnte jetzt wieder einen Händler ab, der auf Ebay Mundschutzmasken vertrieb und diese mit einer Deutschlandfahne bewarb. Nach Auffassung des Unternehmens erwecke eine solche Darstellung bei den Verbraucher:innen den Eindruck, die Masken werden in Deutschland produziert, was jedoch nicht der Wahrheit entspreche. Zusätzlich taucht auch noch der Hinweis „German Quality Supplier” auf, der ebenfalls vom abmahnenden Unternehmen als irreführend eingestuft wird. Letztendlich verschaffe sich der Ebay-Händler damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil.
Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
Wer mahnt ab? VZ Trend Goods GmbH (durch LEXEA Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.293,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Ballongasflaschen
Beim Verkauf von Gasflaschen für den Heimgebrauch, etwa Heliumgas, sind besondere Kennzeichnungspflichten einzuhalten. Daran hält sich aber nicht jeder Unternehmer oder jede Unternehmerin. Auf Amazon verkaufte ein Händler Ballongasflaschen, die nach Einschätzung des Abmahners nicht verkehrsfähig seien. So handele es sich bei dem Produkt um eine nicht wiederbefüllbare Gasflasche. Eine solche Flasche müsse mit dem ausdrücklichen Warnhinweis „Nicht Nachfüllen” gekennzeichnet sein, was im vorliegenden Fall jedoch nicht vorlag. Ohne den Hinweis sei das Produkt nicht sicher und dürfe so nicht vertrieben werden. Der Händler verschaffe sich damit einen Wettbewerbsvorteil.
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