Abmahnmonitor

Teure Abmahnung für nachgeahmte Markenhandtasche

Veröffentlicht: 24.10.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 24.10.2023
Handtaschen der Marke Longchamp

Produkte in ihrem äußeren Erscheinungsbild zu kopieren erscheint nur allzu verlockend, wenn dadurch die Bekanntheit und Beliebtheit einer Marke ausgenutzt werden kann und somit die Verkaufszahlen steigen. Doch wer dabei erwischt wird, dem kann ganz schnell eine teure Abmahnung ins Haus flattern. Auch bei der Verletzung von Bildmarken oder der Benutzung fremder Produktfotografien ist Vorsicht geboten. 

Nachahmung einer Markenhandtasche

Wer mahnt ab? Longchamp S.A.S. (durch Klaka Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.247,90 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Handtaschen

Bei bekannten Marken mag der ein oder andere dazu geneigt sein, mit auf den Erfolgszug aufzuspringen. Vor allem bei Bekleidung oder Handtaschen teurer Marken wird versucht, mit kleineren Änderungen die Bekanntheit auszunutzen, um eigene Produkte besser verkaufen zu können. Das erlebte nun auch das Unternehmen Longchamp mit ihrem bekannten Handtaschenmodell „Le Pliage“. 

Obwohl das Modell ausreichend rechtlich gegen Nachahmung geschützt sei, habe ein Händler das markante Erscheinungsbild für seine eigenen Handtaschenmodelle ausgenutzt und sich damit einen Wettbewerbsvorteil erschlichen. Insbesondere der Kontrast in Farbe und Material zwischen dem Henkel und dem dazwischen liegenden Überschlag und dem Korpus der Tasche verstärke den Bekanntheitsgrad des Originals und begründe die wettbewerbsrechtliche Eigenart der Taschen. 

Verletzung der Marke „Rostfrei“

Wer mahnt ab? Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. (durch LSL Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.584,09 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Halbzeug- und Fertigprodukten

Auch bestimmte Bildmarken lassen sich markenrechtlich schützen und in ein entsprechendes Register eintragen. Dazu gehört auch die Bildmarke „Rostfrei“, deren Inhaber der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ist. Die Nutzung der Marke ist jedoch nur den Mitgliedern des Verbands gestattet. Eine Nutzung von Dritten darf nicht übertragen werden. Ein Unternehmen, welches Produkte auf Ebay anbietet, und kein Mitglied des Verbands ist, verwendete dennoch die Bildmarke „Rostfrei“ auf seinen Angebotsseiten – und kassierte dafür nun eine Abmahnung. 

Nutzung von Produktbildern

Wer mahnt ab? MedPlus Medizintechnik GmbH (durch esb Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.119,79 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Produktbilder der Konkurrenz zu nutzen, ohne dafür eine Berechtigung zu haben, ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Die unberechtigte Nutzung wird auch fleißig von den Urhebern der Produktfotos geahndet und das kann anschließend richtig teuer werden. Ein Unternehmen für Medizinprodukte, welches die Waren über den eigenen Online-Shop vertreibt und dafür eigene Produktfotos anfertigt, musste feststellen, dass diese Bilder von einem anderen Händler auf dessen Shopseite genutzt wurden – ohne eine Nutzungsberechtigung für die jeweiligen Produktbilder. Das abmahnende Unternehmen habe jedoch die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotografien und dem Händler keine Rechte zur Verwendung eingeräumt.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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