Transparenz und Verbraucherrechte

EU-Kommission prüft Influencer:innen

Veröffentlicht: 19.10.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.10.2023
Influencer nimmt Video auf

Dass Influencer:innen nicht selten mit dem Recht in Konflikt kommen, ist kein Geheimnis. Insbesondere die Regularien zum Thema Schleichwerbung bereiten immer wieder Kopfzerbrechen. Immerhin verschmelzen bei Personen, die Influencer:innen-Markting betreiben, oftmals die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten. Nun will die EU-Kommission das ganze Thema genauer unter die Lupe nehmen.

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Prüfaktion auf Social Media

Gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden will die EU-Kommission in den kommenden Wochen eine großangelegte Prüfaktion in den sozialen Netzwerken durchziehen. Der Anlass der Prüfung sind Influencer:innen, die es mit der Transparenz in Bezug auf die Kennzeichnung von Werbung wohl nicht immer ganz genau nehmen. 

Wichtiger Wirtschaftszweig

Die EU macht Influencer:innen-Marketing mittlerweile als wichtigen Wirtschaftszweig aus. 2023 wird dieser Bereich voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen. Influencer:innen machen Werbung, sprechen Empfehlungen aus und geben Trends vor. Allerdings gilt: Mit großer Reichweite kommt große Verantwortung. Das sieht man auch in der EU so: „Das Geschäft der Influencer floriert, und viele Kunden – oft junge Menschen oder sogar Kinder – vertrauen ihren Empfehlungen“, erklärte laut Heise EU-Justizkommissar Didier Reynders. Weiter heißt es: „Auch Influencer müssen sich an lautere Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und verlässliche Informationen.“

Basis: Nationale Untersuchungen

Dass Influencer:innen bisweilen intransparent agieren, legen Zahlen aus anderen Ländern dar. So hat 2021 die französische Verbraucherschutzbehörde ermittelt, dass sich sechs von zehn nicht an die Regeln zum Thema Werbung und Verbraucherrechte halten. Untersucht wurden 60 Accounts. Die Strafe folgte auf dem Fuße: Muss man hierzulande vor allem Abmahngebühren und Gerichtskosten fürchten, mussten einige Personen in Frankreich ihre Verstöße öffentlich posten. 

Eine weitere Zahl, die aufhorchen lässt, ergibt sich aus einer Untersuchung von Forscher:innen aus Utrecht und der Universität Maastricht: Im Laufe von zwölf Jahren kennzeichneten Influencer:innen auf Instagram aus Brasilien, Deutschland, den Niederlanden und den USA nur 5,4 Prozent ihrer Postings als Werbung. Hält man sich vor Augen, dass diese Personen von ihrer Tätigkeit auf Social-Media oftmals ihren Lebensunterhalt bestreiten, vermag diese Zahl als viel zu gering erscheinen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Birgit 2023-10-20 12:55
Zahlen die eigentlich auch Steuern oder sind sie "privat"? Falls die ein Gewerbe haben, wer überprüft die Vollständigkeit der Einnahmen?

Wie sieht es mit dem Lieferkettenges etz aus, die Influenzaarbeit er müssten sich doch eigentlich erkundigen, ob die beworbenen Produkte der "Norm" entsprechen. Wenn da das Finanzamt mal über diverse Plattformen "drübergeht" ist glaube ich Chaos mit Nachzahlungen in Milliardenhöhe angesagt.

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Antwort der Redaktion:

Hallo Birgit,

für Influencer:inne n gilt das gleiche, wie für alle anderen Personen, die selbstständig sind. Hier ist wie in jedem Falle das Finanzamt zuständig.

Viele Grüße und alles Gute

die Redaktion
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