Anordnung der Datenschutzbehörde

Meta: Personalisierte Werbung in Norwegen verboten

Veröffentlicht: 18.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 18.07.2023
Meta

In einem eilbedürftigen Dringlichkeitsverfahren hat die norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet entschieden, dass Meta keine personalisierte Werbung mehr schalten darf. Das gilt sowohl für Instagram als auch für Facebook. Zunächst gilt das Verbot für drei Monate, falls Meta nicht vorher die Rechtsverstöße einstellt. Bei einer Missachtung des Beschlusses droht Meta eine Geldstrafe in Höhe von einer Million norwegischer Kronen, was umgerechnet knapp 90.000 Euro macht, wie Heise berichtete. 

Metas Umgang mit Daten verstößt gegen EU-Recht

Meta sammelt sehr viele Nutzerdaten und stand mit seinem Verhalten immer wieder in der Kritik. Auch vor Gericht, musste sich das Unternehmen mehrfach verteidigen. Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Art, wie Meta Daten über alle Plattformen hinweg sammelt, unzulässig ist. Meta führt die Daten von Instagram, WhatsApp und Facebook zusammen und erstellt so ein Profil der entsprechenden Person. Dies ist allerdings nicht mit der DSGVO vereinbar (wir berichteten).

Dieses Vorgehen ist auch Grund für die norwegische Datenschutzbehörde, gegen Meta vorzugehen. Auch wenn Norwegen kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, gelten die Datenschutzvorschriften, da das Land im Europäischen Wirtschaftsraum ist. 

Die Behörde führte aus, dass Meta „über riesige Mengen an Daten über Norweger“ verfüge. Darunter seien auch sensible Daten, etwa über die sexuelle Orientierung oder die Gesundheit. Die darauf basierende Werbung sei „eines der größten Risiken für den Datenschutz im Internet“. 

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Datatilsynet ist außerdem der Auffassung, dass im Vorgehen Metas eine Einschränkung der Meinungsfreiheit liegt. Laut der Behörde besteht Grund zur Annahme, dass durch personalisierte Werbung bestimmte Stereotypen verstärkt oder bestimmte Gruppen diskriminiert werden könnten. Gerade bei politischer Werbung im Wahlkampf hätten Nutzer:innen keine Informationen darüber, wie die Ausspielung der Werbung zustande kommt. Auch gibt es unter den Nutzern Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. 

Meta erklärte, dass es schon länger rechtliche Unklarheiten gebe und man die Anordnung prüfen und gegebenenfalls dagegen vorgehen werde.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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