Avocado ist nicht gleich Avocado

Urteil gegen Aldi: „Deutschlands bester Preis“ ist irreführende Werbeaussage

Veröffentlicht: 19.07.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 19.07.2023
Avocados im Netz

Wer vergleichende Werbeaussagen trifft, der muss gegenüber Verbrauchern auch alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen, die diese brauchen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Andernfalls kann eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen. Nur: Welche Informationen umfasst das? 

Dass es hierbei auf Details und bekanntlich sowieso den konkreten Fall ankommt, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, in der es um eine Werbeaussage des Discounters Aldi geht (Urteil v. 19.05.2023, Az. 38 O 178/22). Die Beklagte ist Teil der Unternehmensgruppe Aldi Süd und hatte für diese eine Zeitungsanzeige geschaltet. Die angebotenen Avocados sollten dieser zufolge nur noch 0,59 statt 0,65 Euro kosten – neben der Preiskachel befand sich auch ein Hinweis mit der Aufschrift „Deutschlands bester Preis“. Zeitgleich bot Konkurrent Penny Avocados in einer Aktion zum Stückpreis von 0,55 Euro an. Und nun? 

Deutschlands bester Preis – wirklich?

Zur Angabe von „Deutschlands bester Preis“ hatte sich dem Urteil zufolge noch ein Sternchentext gesellt. Hier hieß es „Die Marke Aldi steht nach Ansicht der von YouGov befragten Verbraucher für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Kategorie Lebensmittel“. Dennoch erkannte das Gericht eine irreführende Werbeaussage, da man dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten habe. Ob es tatsächlich zu einer bestimmten Fehlvorstellung beim Verbraucher kommt, das ist dabei völlig irrelevant. Bereits das Vorenthalten der wesentlichen Informationen kann genügen. 

Und welche Information fehlte nun nach Auffassung des Gerichts? In der Werbung war für die Avocado die Handelsklasse I angeben, den Ursprung der Frucht sollte man auf einem Sticker finden können. Ein Bild gab es natürlich auch. 

Wie Äpfel und Birnen: Wenn Avocados nicht vergleichbar sind

Beide Parteien waren sich nach Erörterung der Frage in der mündlichen Verhandlung einig, dass zu den wesentlichen Angaben auch der Reifegrad der Früchte der Avocadopflanze gehöre – denn dieser schlage sich im Endverkaufspreis nieder. Genussreife Früchte sind teurer. Daneben habe der Reifegrad aber auch Auswirkungen auf die Verwendbarkeit der Früchte, blickt man etwa auf die Fähigkeit zum Verzehr oder zur Lagerung. 

Vor dem Hintergrund, dass sich in der Werbung aber keine Angabe zum Reifegrad finde, könne auch nicht zuverlässig beurteilt werden, ob es sich wirklich um Deutschlands besten Preis handele. „Unter diesen Gegebenheiten kann der Verbraucher nicht überprüfen, ob der genannte Preis ‚Deutschlands bester Preis‘ ist, weil er nicht weiß, nach welchen Kriterien er einen Preisvergleich anstellen soll.“ Die Richter konnten dabei auch aus den abgebildeten Fotos von Avocados keinen eindeutigen Reifegrad ableiten. Zwar diskutierten sie die Färbung der dargestellten Früchte durchaus im Urteil, stellten jedoch aber auch fest, dass Verbraucher aus solchen Abbildungen in Werbeanzeigen wohl nicht allzu viel ableiten würden. Zumindest, wenn es um Avocados geht. 

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