Rolle vorwärts!?

Meggle buttert vegane Kräuter-Imitate unter

Veröffentlicht: 25.04.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.04.2024
Leckere Butterrolle auf Holztisch

Eine Rolle rückwärts heißt es für ein Unternehmen, welches vegane Kräuterbutter in Rollenform anbieten wollte. Dagegen hatte der bekannte Traditionshersteller Meggle etwas, denn dieses Design ist exklusiv und für dieses Unternehmen geschützt.

Butter bei die Fische: Meggle streitet um die Rolle

Nicht nur Wörter und Bilder können als Marken geschützt werden, sondern auch die Form eines Produkts – auch als 3D-Marken bezeichnet. Bekannte Beispiele sind die Schokolade von Rittersport oder die Traubenzuckertafeln von Dextro Energy. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass die gewählte Form nicht nur einen technischen Zweck erfüllt, sondern eben auch ein gewisses Unterscheidungsmerkmal bietet. Entdeckt ein Kunde die Waren im Supermarkt, muss er sofort wissen: „Ah, das ist von dieser bestimmten Marke.“ Auch die Rollenform der bekannten Meggle-Kräuterbutter ist geschützt durch eine eingetragene deutsche dreidimensionale Marke, die nun für eine vegane Butter adaptiert werden sollte. 

Rund die Hälfte der Deutschen verbindet laut einer für das Gerichtsverfahren durchgeführten Umfrage mit einer als Rolle verpackten Kräuterbutter, die der Firma Meggle. Dieses Image machte sich der Anbieter einer veganen Kräuterbutter-Alternative zu Nutze, indem prominent auf der Banderole mit dem Claim „Der Kräuterbutter-Klassiker vegan aufgerollt“ auf Meggle angespielt wurde. Weil die Butter bei Meggle jedoch nicht aus technischen Gründen in die Rolle kommt, sondern um den Konsument:innen mal was Anderes zu bieten, ist diese Form der Verpackungsgestaltung exklusiv auch nur von Meggle nutzbar. Und die Klage ging durch (LG München I, Urteil vom 14.11.2023, Az: 33 O 15759/22).

Steiniger Weg für Lego

Das wohl bekannteste Beispiel in der Geschichte der 3D-Marken liefert das dänische Unternehmen Lego. Der Europäische Gerichtshofs quittierte dem Unternehmen 2010, das Klemmbausteinsystem könne nicht als dreidimensionale Marke aufrechterhalten werden, da es sich um eine technische Lösung handelte. Dieses Urteil führte dazu, dass andere Unternehmen Lego-ähnliche Bausteine herstellen und verkaufen konnten, solange sie nicht die spezifischen Marken von Lego verletzten. Immerhin: Lego besitzt jedoch weiterhin Rechte an einzelnen Bausteinen und Figuren (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2022, Az.: 38 O 91/21).

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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