Anhängen: Amazon-Händlerin haftet für Urheberrechtsverletzung bei fremdem Angebot
Die Beklagte sei als Täterin anzusehen, auch wenn sie auf die Gestaltung des Angebots keinen Einfluss nehmen kann.
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Die Beklagte sei als Täterin anzusehen, auch wenn sie auf die Gestaltung des Angebots keinen Einfluss nehmen kann.
Mit Live-Streaming-Angeboten in den USA sollen Facebook und Instagram Patente verletzt haben, nun wird der Konzern zur Kasse gebeten.
... weiterlesenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Ansprüche auf Urlaub für Arbeitnehmer gestärkt.
Das Landgericht München hat die Anklage gegen den ehemaligen Wirecard Chef Markus Braun zugelassen.
Wegen eines Interessenskonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragen sieht sich eine Tochtergesellschaft des Konzerns nun Konsequenzen
... weiterlesenDer Europäische Gerichtshof bestätigte jetzt seinen bisherigen Standpunkt zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Diese sei nicht mit EU-Recht vereinbar.
... weiterlesenDer Händler verglich seinen Preis in einer Online-Werbung mit der UVP. Doch die sei nicht wirklich ernstgemeint, findet das OLG Köln. Seine Werbung sei daher
... weiterlesenDass an der Angabe einer E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf kommerziellen Websites kein Weg vorbeiführt, hat das LG Düsseldorf festgestellt.
... weiterlesenAußerdem: Vielen Kunden reichen die grünen Strategien von Händlern nicht aus. Und Instagram bringt eine neue Form der Monetarisierung.
... weiterlesenArbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen, soll es vom Bundesarbeitsgericht heißen.
Das Landgericht Berlin sieht Verbraucher durch die einseitige Preisänderungsklausel benachteiligt. Berufung wurde aber bereits eingelegt.
... weiterlesenDie vorherige Instanz hatte das Argument der Klägerin nicht berücksichtigt – laut BGH eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1
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