Ein-Stern-Bewertung ohne Geschäftsbeziehung ungerechtfertigt
Einen Rechtsanwalt zu bewerten, ohne dass man zuvor sein Mandant gewesen ist, ist nicht erlaubt.
In einer dynamischen Branche wie dem Online-Handel werden jeden Tag neue Klagen eingereicht, Verfahren eingeleitet, Fälle verhandelt und Urteile gefällt. Über aktuelle Verfahren und richterliche Entscheidungen im Bereich E-Commerce, Online-Handel und themenverwandten Gebieten werden Sie hier informiert. So verpassen Sie keine Entscheidung der OLG, des BGH oder EUGH und anderen Institutionen.
Einen Rechtsanwalt zu bewerten, ohne dass man zuvor sein Mandant gewesen ist, ist nicht erlaubt.
Auch die Polizei macht nicht alles richtig. Das zeigt ein aktueller Fall aus Duisburg.
Eine Mitarbeiterin einer Münchener Apotheke soll über 1.000 gefälschte Impfzertifikate ausgestellt haben. Jetzt wurde sie verurteilt.
... weiterlesenEin Spray, was alle Probleme löst – zumindest, wenn es um Corona geht? Mit der Werbung hat es der Hersteller aber übertrieben.
Erkältungsmittel ist nicht gleich Erkältungsmittel, wie uns die Wettbewerbszentrale aufgrund eines aktuellen Falls erklärt.
Die zuständige Kammer musste sich mit Wasser und Bockbierwürze im Glühwein eines Brauhauses auseinandersetzen.
Der Händler wies im Angebot darauf hin, keine Lizenz des Inhabers der dargestellten Marke zu besitzen. Ein Wettbewerber sah darin eine Irreführung.
... weiterlesenDer Pfandleiher hat Autos angekauft und sie an die Verkäufer zurückvermietet. In mindestens einem Fall sieht der BGH ein besonders grobes
... weiterlesenDie Marke bleibt vorerst im Markenregister eingetragen. Ihre Inhaberin hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Damit besteht weiterhin
... weiterlesenWegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs auf Ebay Kleinanzeigen sitzen drei Verdächtige seit November in U-Haft.
Viele Tricks werden beim SEM nicht aufgedeckt, weil sie unsichtbar sind. Keinesfalls sollte man zur Manipulation aufrufen.
Der Verkäufer bot Gegenstände aus Haushaltsauflösungen auf Ebay an – vermeintlich aus Liebhaberei. Der Bundesfinanzhof aber sieht das anders.
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