Kolumne

Sind denn alle zu blöd für die DSGVO?

Veröffentlicht: 25.01.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 25.01.2019
Was ist die DSGVO

Fährt man mit 70 km/h durch die 30-Zone und wird erwischt, dann ist der Führerschein weg und teuer wird es obendrein. Lässt man im Elektronikmarkt ein Smartphone mitgehen und wird erwischt, gibt’s Ärger mit dem Gesetz und in den Elektronikmarkt wird man wohl auch nicht mehr reingelassen. Wirft man mit Steinen Fenster von Wohnhäusern kaputt und wird erwischt, darf man der Polizei erklären, warum man nichts Besseres zu tun hat und muss die kaputten Fenster bezahlen. Das ist logisch. Ob der Delinquent das nun einsieht oder nicht, wer das Gesetz bricht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wenn er erwischt wird. Und genau das scheint die Krux zu sein, wenn man sich anschaut, in welchem Umfang derzeit DSGVO-Verstöße mit Strafen belegt werden. Knuddels war im November der erste prominente Fall in Deutschland, der ein DSGVO-Bußgeld zahlen musste. Google muss in Frankreich 50 Millionen Euro wegen Verstoß gegen die Grundverordnung bezahlen. Netflix, Apple und Spotify könnten bald folgen, weil Datenschutz für sie in Europa offenbar nur eine Randerscheinung ist, die man nicht besonders teuer bezahlen muss. Und auch kleine Unternehmen – die, denen eine Strafe wirklich wehtut – verweisen, NACHDEM sie eine Strafe bekommen haben, lieber auf gesundes Halbwissen und säumige Partnerfirmen in Spanien, als einzusehen, dass sie das Gesetz gebrochen haben.

Datenschutzverstöße sind kein Kavaliersdelikt

Viele von uns haben früher (oder tun es immer noch, das vermag ich nicht zu beurteilen) Musik über Filesharing-Plattformen heruntergeladen, Filme auf ominösen Seiten in schlechter Qualität gestreamt oder Videospiele raubkopiert. Man wusste, dass das nicht legal ist, aber man hatte immer das Vertrauen: Ich werde schon nicht erwischt werden. Schließlich läuft das ja alles anonym im Netz ab. Genau dieses falsche Grundvertrauen scheint aktuell in der Online-Welt zu herrschen.

Das Problem aber, liebe Internet-Firmen: Unzureichender Datenschutz und Schindluder mit Nutzerdaten sind kein Kavaliersdelikt, sie ziehen Strafen nach sich. Und das ist auch gut so. Bei allem Hickhack um die DSGVO hat sie im Kern die richtige Grundidee und ich persönlich finde es ganz hervorragend, dass ich – theoretisch – die Möglichkeit habe, abzufragen, was wer über mich weiß. Theoretisch deshalb, weil es die Multimilliarden-Konzerne einerseits offenbar nicht als wichtig erachten, mit meinen Daten so umzugehen, wie es die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt. Und weil sie mir andererseits, wenn ich tatsächlich nachfrage, einen kryptischen Datenwust präsentieren, den der Laie entweder gar nicht öffnen kann oder der keinerlei Auskunft darüber gibt, in welchem Zusammenhang und wo die Daten gespeichert sind. Oder an wen sie weitergegeben wurden.

Fehler können passieren und nicht jeder Unternehmenschef ist studierter Volljurist, der die Datenschutzgrundverordnung im Schlaf herunterbeten kann. Verlangt ja auch keiner. Als Nutzer kann ich aber verlangen, dass dafür Sorge getragen wird, dass rechtskonform mit Daten umgegangen wird. Die DSGVO hat sich nicht spontan in der Welt materialisiert, sie war lange angekündigt und man hatte Jahre Zeit, sein Unternehmen darauf vorzubereiten. Monate, nachdem die Verordnung endgültig rechtsverbindlich ist, darf man sich nicht darüber aufregen, wenn Nutzer und Gerichte genauer hinschauen. Wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, darf ich mich auch nicht wundern, wenn die Polizei mich fragt, ob ich eigentlich blind bin.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#3 Thomas 2019-02-01 13:14
Ich hab hier schon mal einen Kommentar abgeschickt, der dann leider nicht ankam oder ankommen sollte. :-(
Die Überschrift finde ich absolut unpassend. Nur wer selber Unternehmer ist, kann abwägen wieviel Aufwand das alles ist. Man ist als kleines Unternehmen nur noch selbst und ständig damit beschäftig die Knüppel, welche einem die Herren in Brüssel ständig zwischen die Beine werfen, zu beseitigen. Das hat mit "blöd" nichts zu tun, sondern es fehlt einfach die Zeit, denn man hat ja auch noch Aufgaben, welche Umsatz bringen.
Große Firmen leisten sich da eben einen eigenen Mitarbeiter, oder riskieren Abmahnungen, die diese problemlos wegstecken. Hauptsache die kleinen werden kaputt gemacht.
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#2 Heidemann 2019-01-31 13:57
das schreibt der ""Digital - Tech - Experte""
Ich und ich nehme mal an der größte Teil der betroffenen (oder besser gesagt hier abgekanzelten - sind aber keine Experten oder /und können sich auch keine leisten)
der einzige Existentgrund für diese ganzen Gesetze wie auch ElektroG (schon wieder mit Ergänzung) VerpackG und und ... ist es ,den restlichen Mittelstand und die kleinen bis kleinsten Ihre gelüste auf selbständigkeit auszutreiben !
man verbietet nicht die selbständigkeit - das würde ja gegen irgendwelche Demokratischen Grundsätze verstossen ???
also baut man soviele Hindernisse ,Fallen und vor allen kosten auf - das nur noch die wenigsten damit auskommen können - aber selbst wenn es jemand schafft - gibt´s ja dann immer noch die Abmahner - die aus einer nichtigkeit - ein ""Millionengrab "" schaufeln.
aber hat ja sowieso keinen Sinn hier noch mehr zu schreiben - wird sowieso nur im Papierkorb landen.
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#1 everphone 2019-01-28 10:55
Sehr griffiger und zutreffender Kommentar!

Die Schonfrist, mit der die Datenschutzbehö rden der Länder offenbar die in Deutschland agierenden Unternehmen verwöhnt haben, ist wahrscheinlich bald vorbei, der Welpenschutz abgelaufen. Spannend, wo das noch hinführen wird.
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