Vor-Ort-Apotheken gegen Online-Apotheken

Apothekenreform: Sind verschreibungspflichtige Medikamente künftig nicht mehr online erhältlich?

Veröffentlicht: 24.09.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 03.12.2020
Online-Warenkorb mit Medikamenten

Die Bundesländer haben sich gegen einige Pläne der Apothekenreform gestellt, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Juli veröffentlicht hatte. In seiner Plenarsitzung am 20. September folgte der Bundesrat den Empfehlungen des hauseigenen Gesundheitsausschusses und forderte das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, den Rx-Versandhandel. Damit ging der Bundesrat einher mit den Forderungen der Apothekenlobby, die die stationären Vor-Ort-Apotheken durch das Verbot gegen Online-Apotheken schützen wollen. 

Das Thema Apothekenreform ist kompliziert und wird erbittert zwischen EU, Apothekenlobby und Online-Apotheken ausgefochten. In Deutschland gilt eigentlich eine Arzneimittelpreisbindung, damit im Medikamentensektor keine Preiskämpfe geführt werden sollen. Das nützt zum einen finanziell den Vor-Ort-Apotheken und zum anderen den Verbrauchern, die bei Krankheit stabile und transparente Preisverhältnisse erwarten können. Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung in einem Urteil von 2016 allerdings ausgehebelt: Für nicht-deutsche Versandapotheken könne keine Bindung gelten, da dies den europäischen Binnenmarkt und freien Warenfluss behindere. Offiziell abgeschafft wurde die Preisbindung für ausländische Versender durch die Bundesregierung jedoch nicht, weswegen die EU-Kommission im März 2019 die Abschaffung dieser Regelung forderte, ansonsten drohe der Bundesrepublik ein Verfahren wegen Verstößen gegen das EU-Recht. 

Die Bundesregierung kann die Position des Bundesrat ignorieren

Spahns Gesetzentwurf vom Juli sieht vor, dass die Preisbindung im Arzneimittelgesetz gestrichen wird, während im Sozialgesetzbuch ein Verbot von Bonusprogrammen (Rx-Boni-Verbot) für verschreibungspflichtige Medikamente ergänzt wird. Dadurch soll die Preisbindung über Umwege erhalten bleiben und gleichzeitig verhindert werden, dass in- und ausländische (Online-)Apotheken sich durch Bonusangebote (z. B. Gutscheine, Rabatte bei der nächsten Bestellung) Preisdumping betreiben. Allerdings soll diese Regelung nur für gesetzlich Versicherte gelten, nicht für Privatversicherte und Selbstzahler. 

Der Gesundheitsminister ist in einer brenzligen Lage: Wird die Preisbindung für ausländische Versender ersatzlos gestrichen, sehen sich die Vor-Ort-Apotheken einem Wettbewerb mit Billiganbietern ausgesetzt, den sie nicht gewinnen können. Apotheken müssten schließen, die Versorgungsinfrastruktur ginge zurück. Auch das Rx-Boni-Verbot versichert keinen Schutz vor dieser Wettbewerbssituation. Verbietet der Minister den kompletten Rx-Versandhandel, bremst er eine ganze Branche aus und setzt sich über die Tatsache hinweg, dass viele Menschen in Deutschland ihre verschreibungspflichtigen Medikamente schon heute im Netz bestellen. Ob die Empfehlung des Bundesrats berücksichtigt wird, ist derweil unklar: Das Gesetzgebungsverfahren sieht bloß vor, dass die Länderkammer eine Meinung abgibt, die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf ist nicht notwendig.  

Kommentare  

#1 Thomas K. 2019-09-25 09:40
Der durchschnittlic he Apotheker/in erwirtschafte in 2017 143.543 Euro in die eigene Tasche. Jetzt sollen die gesetzlich Versicherten auch noch den Apothekegewinn finanzieren, während die übervorteilen Privatpatienten und Beamten im Internet günstiger bestellen dürfen. Dabei geht es um mehr als den Apothekenpfenni g, sondern um 2 Euro pro Verschreibung von den durchschnittlic h 8 Euro die ein Apotheker an der Packung verdient. Es geht um 35.886 Euro pro Apotheke und bei ca. 20.000 deutschen Apotheken um 717 Millionen Euro, die einseitig dem gesetzlichen Beitragszahler per Federstrich aufgelastet werden. 10 Euro von jedem GKVler sind 100 Euro in die Tasche von jedem Privatpatienten . Das rentiert sich natürlich. Danke, Herr Spahn, dass Sie wieder mal Ihre Klientel bedienen.
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