Kurzmeldung

Bundesrat stimmt Corona-Steuerhilfen zu

Veröffentlicht: 05.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.06.2020
Bundesrat

In den letzten Monaten hat der Staat bewiesen, wie schnell Gesetze verabschiedet werden können, wenn es notwendig ist. Eins von vielen Beispielen ist dabei das Konjunkturpaket, welches in dieser Woche von der GroKo im Bundestag geschnürt wurde und bereits heute im Bundesrat Zustimmung fand.

Mehrwertsteuersenkung im Gastrobereich

Neben der generellen Senkung der Mehrwertsteuer von 1. Juli bis 31. Dezember 2020, wird die Gastronomiebranche besonders bedacht. Profitieren sollen, neben Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, auch Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten. 

Statt der wie bisher 19 prozentigen Mehrwertsteuer sollen hier sieben Prozent veranschlagt werden. Die Senkung gilt ab 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. 

Laut aktuellem Wissensstand scheint es so zu sein, dass auch der neue Mehrwertsteuersatz im Gastrobereich von der allgemeinen Senkung bis 31. Dezember 2020 umfasst ist. Ab 1. Juli an beträgt die Mehrwertsteuer hier also fünf Prozent; ab 1. Januar 2021 sieben Prozent und ab dem 1. Juli 2021 dann wieder 19 Prozent. 

Letzter formeller Schritt

Nun wird der komplette Entwurf des Konjunkturpaketes dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegt. Anschließend wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag darauf in Kraft. 

Korrektur vom 09.06.

Der Redaktion ist ein kleiner Verständnisfehler geschehen: Der Bundesrat stimmte hier den vor wenigen Wochen beschlossenen Maßnahmen zu, zu denen die Senkung der Mehrwertsteuer im Gastro-Bereich gehört. Das große Konkjunkturpaket wurde noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#3 Böling 2020-06-10 14:24
Man sollte sich gut überleben, ob man diees Gesetz wirklich verabschiedet, die Mwst von 19% auf 16 % bringt überhaupt nichts, dies ist ein Schnellschuss unserer Regierung. Der Arbeitsaufwand für alle ist immens gross und bringt überhaupt nichts, die kaufkraft würde dadurch nicht gestärkt. Man sollte dieses auch bei der Mwst von 7% auf 5% bendenken, für die Kleinbetriebe wie supermakt Bäckereien Gastwirte Restaurant ist der Arbeitsaufwand so groß, dass man dies nicht finanzieren kann.
mfg
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#2 Koch 2020-06-08 08:23
"In den letzten Monaten hat der Staat bewiesen, wie schnell Gesetze verabschiedet werden können, wenn es notwendig ist."

Viele neue Gesetze bzw. gleichzeitig die Abschaffung vieler Altlasten wären notwendig, allerdings ist von diesem Staat überhaupt nichts zu erwarten. Und was für ein Blödsinn ist eine MwSt-Senkung auf Zeit?

Am Ende führt dieser ganze Humbug hoffentlich zur Abwahl dieser Altparteien-Reg ierung. Man kann es für die Deutschen und Deutschland nur hoffen!
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#1 Arno Nym 2020-06-08 08:13
Man hat also die Einwände der Betroffenen und es gesunden Menschenverstan des ghört und pfeift einfach drauf - armes Deutschland.

Wenn ich wo ankreuzen könnte, dass ich weiter einfach 19% abführe und dafür nicht alle Flyer wegschmeissen muss, alle Preise abändern und den Abmahnanwalt fürchten muss, so würde ich den "Wettbewerbsnac hteil" gegenüber den Mitbewerbern, denne es genauso geht gerne in Kauf nehmen.

Anstatt einfiach jedem Bürger 250€ zum verjubeln uz geben, die die Bürger dann selbst dort verjubeln können, wo sie möchten...

Für diesen Ansatz spricht, dass er einfach, elegant, zielgerichtet, gerecht und gut umsetzbar gewesen wäre. Gegen diesen Ansatz spricht allerdings, dass er einfach, elegant, zielgerichtet und gut umsetzbar gewesen wäre. Sowas machen wir in der bunten Republik Deutschland nicht!
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