Rachepornos & Stalking

EU will Frauen im Internet besser schützen

Veröffentlicht: 19.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.06.2023
Eine verängstigte Frau steht auf dem Hintergrund von Schatten ihrer Hände.

Während in Deutschland an dem „Gesetz gegen digitale Gewalt“ gefeilt wird, diskutiert man auf EU-Ebene über den Entwurf der „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Die Kommission hatte in der vergangenen Woche ihren Entwurf dem EU-Rat vorgelegt, der aktuell über den Inhalt diskutiert. 

Der Kampf gegen digitale Gewalt ist dabei ein Thema. Allerdings geht es auch um die Kriminalisierung von Sexarbeit und Vergewaltigung als Begriff.

Bildbasierte Gewalt und Online-Stalking

Mit der Richtlinie sollen Frauen besser vor digitaler Gewalt geschützt werden. Neben besserer Hilfe beim Online-Stalking geht es unter anderem auch um die Opfer von bildbasierter Gewalt. Damit sind beispielsweise sogenannte Rachepornos und andere Deepfakes gemeint. Dabei werden die Bilder von Betroffenen in Videos mit sexuellem Inhalt moniert – und veröffentlicht.

Die Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten staatliche Hilfsangebote ausbauen sollen. Außerdem sollen Staatsbedienstete, wie beispielsweise bei der Polizei, geschult werden. Hier geht es vor allem um einen sensiblen Umgang mit Betroffenen. Hier gibt es laut Netzpolitik allerdings noch Diskussionen, ob diese Vorgaben als verpflichtende Vorgaben in die Richtlinie kommen. Auch in puncto Opfer-Entschädigungen scheint es im Vorfeld einiges an Klärungsbedarf gegeben zu haben: Viele Passagen zu diesem Thema wurden vom EU-Rat gestrichen.

Mit Netzsperren gegen digitale Gewalt?

Ein weiteres Problemfeld stellen die Netzsperren dar. Der EU-Rat möchte hier den Vorschlag der Kommission erweitern. Der Vorschlag sieht vor, dass Opfer von bildbasierter Gewalt Netzsperren beantragen können. Der Rat möchte nun, dass Behörden auch ohne den Wunsch der Betroffenen die Möglichkeit haben, Netzsperren zu verhängen.

Allerdings ist fraglich, inwiefern Netzsperren überhaupt einen Nutzen haben: Bloße Sperren können beispielsweise durch VPNs umgangen werden. Anders als bei einer Löschung bleibt der Inhalt also – wenn auch über Umwege – zugänglich. 

Lücken in Deutschland

Aktuell wird auch in Deutschland an einem Gesetz gegen digitale Gewalt gearbeitet. Allerdings wird dieses bereits aufgrund der Lücken kritisiert. So soll im Strafgesetzbuch zwar ein Paragraph, der die Strafbarkeit von bildbasierter Gewalt vorsieht, eingeführt werden; dieser ist allerdings auf die heimlichen Aufnahmen vom Intimbereich, dem Gesäß und der weiblichen Brust begrenzt.

Opfer von Rachepornos haben damit noch immer keinen konkreten Paragraphen, auf den sie sich berufen können. Stattdessen müssen sie – wie auch jetzt – den Umweg über das Urheberrecht oder die Datenschutzgrundverordnung nehmen. 

Ein weiteres Problem ist der Schutz von Privatadressen. Personen, die andere stalken, haben aktuell leichtes Spiel, denn das Recht sieht für eine Vielzahl von Online-Präsenzen eine Impressumspflicht vor. Über die Einwohnermeldeämter kann außerdem eine Melderegisterauskunft beantragt werden. Lediglich bei einer „Gefahr für Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit“ können Sperren beantragt werden. Allerdings sind die Hürden hoch. Wer wirklich will, kommt also leicht an Privatadressen. 

Kriminalisierung von Sexarbeit und Streichung von Vergewaltigung

Die Richtlinie befasst sich außerdem noch mit den Themen Sexarbeit und Vergewaltigung. Bei der Sexarbeit geht es um nichts geringeres als die Kriminalisierung. Ursprünglich sollte die Richtlinie außerdem eine EU-einheitliche Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung vorgeben. Diese Regelung wurde nun aber komplett gestrichen. Der Grund dafür sind die Bedenken, dass die EU hiermit ihre Kompetenzen überschreitet.

Das passiert als nächstes

Es wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Alle drei Organe der Europäischen Union müssen sich letztendlich gemeinsam auf das Gesetz einigen. Gemäß einem Briefing im Frühjahr könnte sich das Parlament im Juli auf seine Position festlegen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Trilog beginnen, das heißt die abschließenden Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.