Gesetz zur Regulierung

Europäisches Parlament beschließt KI-Verordnung

Veröffentlicht: 15.06.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 23.06.2023
Roboter mit ausgestrecktem Arm vor EU-Flagge und Paketen

Das Europäische Parlament hat am gestrigen Mittwoch nach zwei Jahren Beratung über den „AI Act“ zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) abgestimmt. Künftig sollen strenge Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten. Damit fiel die Fassung des Parlaments restriktiver aus als der Entwurf der Kommission aus dem Jahr 2021. Der sogenannte AI Act stellt das weltweit erste Regelwerk zur Regulierung von KI dar.

Abgeordneter und Co-Berichterstatter des Parlaments für dieses Thema, Brando Benifei, bezeichnete den Beschluss als „klare Botschaft an die übrige Welt“, berichtet Zeit Online. Durch das Gesetz sollen in Zukunft KI-Anwendungen nach Risiko eingestuft werden. Vor dem Inkrafttreten müssen das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten als Trilog noch über den Text abstimmen.

Digitalverband begrüßt Gesetz – und warnt vor Überregulierung

Welchen Umfang die gesetzlichen Auflagen der KI-Anwendungen haben werden, wird sich an bestimmten Risikoklassen orientieren, in welche die Anwendungen eingestuft werden. Es steht aber bereits fest, dass einige Anwendungen direkt verboten werden sollen. Dazu gehört beispielsweise die Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Die biometrische Gesichtserkennung soll nur nachträglich unter Richtervorbehalt und zur Aufklärung schwerer Verbrechen erlaubt sein.

Der Digitalverband Bitkom warnt vor einer Überregulierung und mahnt dazu, die Einteilung als Hochrisiko-Anwendung nicht allzu weit zu fassen. Grundsätzlich begrüßt der Verband jedoch das Gesetz. Verbandschef Achim Berg sieht einen zentralen Schwerpunkt darin, eine klare Definition von KI zu schaffen, damit aus dem „AI Act“ kein „Software Act“ wird, der „alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst“. Berg erläutert weiter: „Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können.“

Zwei Jahre Übergangszeit für Unternehmen

Bis zum Ende des Jahres soll sich das Trilog über den Gesetzestext einigen. Im Anschluss daran sollen Unternehmen zwei Jahre Zeit bekommen, um Anpassungen an die neuen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Große Technologiekonzerne und maßgebliche KI-Entwickler will die EU bis dahin zu einer freiwilligen Selbstkontrolle verpflichten.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.