Der frühe Vogel

EU: Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung

Veröffentlicht: 06.12.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Unordentliche Abverkaufsecke in einem Bekleidungsgeschäft mit bunten Kleidungsstücken auf Gestellen und auf dem Boden; Konzept der fast Fashion.

Guten Morgen!
Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:

  • Fabrikneue Textilien sollen künftig nicht mehr vernichtet werden dürfen
  • Das Kartellamt hat der Übernahme von Pelikan durch Hamelin zugestimmt
  • Alte Instagram-Videos können aktuell nur ohne Ton angeschaut werden

 

In den vergangenen Jahren war immer wieder die Überproduktion in der Textilbranche Thema von Diskussionen auf politischer Ebene, denn: Wo landen die zu vielen Kleidungsstücke? Nicht selten werden diese verbrannt oder auf Deponien gebracht. Damit soll Schluss sein: Bereits im Mai dieses Jahres verankerten die EU-Mitgliedstaaten in der Ökodesign-Richtlinie ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien. Nun haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten mit der Umsetzung in der Ökodesign-Verordnung beschäftigt. Damit wird nun ein Vorhaben, welches bereits im März 2022 vorgeschlagen wurde, zu Papier gebracht. 

Das Verbot soll laut der Süddeutschen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden. Für mittelgroße Unternehmen soll eine Übergangsfrist von sechs Jahren gelten; für kleine Unternehmen ist eine Ausnahme vorgesehen.  Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen.

Das Vernichtungsverbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung: Ziel der Verordnung ist eine umweltfreundlichere Wirtschaft. Produkte sollen länger halten und besser zu recyclen sein. Außerdem soll der Grundsatz „reparieren statt wegwerfen“ gelten. Ein „digitaler Produktpass“ soll Konsument:innen mit wichtigen Informationen rund um das Produkt versorgen. 

Französische Unternehmensgruppe übernimmt Pelikan

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von Pelikan durch die französische Unternehmensgruppe Hamelin genehmigt. Andreas Mundt, der Behördenpräsident, betonte laut der Zeit, dass trotz des Zusammenschlusses ausreichend Alternativen für Handel und Verbraucher:innen bestehen würden, sodass der Wettbewerb nicht wesentlich beeinträchtigt werde.

Beide Unternehmen, Hamelin und Pelikan, sind im Bereich Papier-, Büro- und Schreibwaren aktiv. Hamelin fokussiert sich in Deutschland hauptsächlich auf Notizbücher, Blöcke und Ablageprodukte unter den Marken „Oxford“, „Landré“ und „Elba“. Pelikan hingegen ist vor allem in den Sparten Schreibgeräte, Zubehör sowie Mal- und Bastelbedarf mit den Marken „Pelikan“, „Herlitz“ und „SusyCard“ präsent.

Es gibt einige Produktüberschneidungen, insbesondere bei Heften, Blöcken, Spiralartikeln sowie Mal- und Zeichenblöcken. Das Kartellamt hat für die Marktanalyse fast 100 Unternehmen der Branche befragt. In Deutschland werden Baier & Schneider mit der Marke „Brunnen“ sowie der Unternehmensverbund Staufen Premium und Format Werk mit der Marke „Staufen“ als wichtigste Wettbewerber betrachtet.

Meta: Fehlender Ton bei alten Instagram-Videos ein bekanntes Problem

Sucht man auf Instagram Videos, die vor 2014 hochgeladen wurden, kann man aktuell enttäuscht werden: Beim Versuch, den Ton zu aktivieren, erscheint die Fehlermeldung „Video hat keinen Ton“. Dieses Problem betrifft laut Stadt Bremerhaven alle Plattformen und sei Meta bereits bekannt.

Für die meisten Personen mag es kein großes Problem darstellen, allerdings berichtete ein Reddit-Nutzer, dass er nach alten Videos auf Instagram gesucht hat, um Erinnerungen an einen verstorbenen Freund zu finden, jedoch fehlte in diesen der Ton. Meta hat bisher keinen Zeitplan zur Behebung dieses Problems genannt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 B.E. 2023-12-06 09:55
Grundlos werden sicherlich keine Güter, wie zb Bekleidung weggeworfen, immerhin gäbe es auch zahlreiche Spendenmöglichk eiten, Problem gelöst.


Es gibt aber grundlos schon wieder ein neues Problem, obwohl dieses lösbar wäre, steht in dieser Zeile:

"...Ein „digitaler Produktpass“ soll Konsument-getei lt-durch-innen mit wichtigen Informationen rund um das Produkt versorgen."


Ein weiteres Bürokratiemonst er: ein "digitaler Produktpass" !!!!!!


Und schon wieder grundlos zahlreiche Unternehmen weniger
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