EU-Vorschrift

Ökodesign: Geräte sollen länger leben

Veröffentlicht: 06.12.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Handwerker repariert Geschirrspüler

In dieser Woche haben Unterhändler aus dem EU-Parlament, dem Ministerrat und der Kommission weiter an der Ökodesign-Verordnung gefeilt. Neben dem Vernichtungsverbot fabrikneuer Textilien standen auch Regelungen zur Reparierbarkeit von Produkten auf der Agenda.

Ausweg aus der Wegwerfgesellschaft

Das Ziel der Ökodesign-Verordnung ist eindeutig: Die Gesellschaft soll sich weg vom Wegwerftrend hin zu mehr Nachhaltigkeit in der gesamten Wirtschaft bewegen. Um dies zu erreichen, müssen Produkte zwangsläufig einen längeren Lebenszyklus haben. Die EU hat konkrete Maßnahmen festgelegt, um dieses Ziel zu realisieren: Produkte müssen langlebiger sein, einfacher reparierbar, aufrüstbar und recycelbar. Die Problematik der geplanten Obsoleszenz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Das Ziel ist es, laut Heise, zu verhindern, dass Produkte durch Designmerkmale, fehlende Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteile oder ausbleibende Software-Updates an Funktionalität oder Leistungsfähigkeit verlieren. Verbrauchsmaterialien, wie passende Leuchtmittel und Kaffeepads sowie Ersatzteile sollen daher für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein.

Digitaler Produktpass macht Nachhaltigkeit sichtbar

Auch die Konsument:innen sollen die Möglichkeit haben, mit ihrer Kaufentscheidung Einfluss zu nehmen. Dafür ist es wichtig zu wissen, wie nachhaltig ein Produkt ist. Über die Nachhaltigkeit soll ein digitaler Produktpass Auskunft geben. Außerdem soll es ein öffentliches Webportal geben, über welches Produktpässe bzw. deren Informationen miteinander verglichen werden können. 

„Nachhaltige Produkte werden zur Norm. Sie werden es den Verbrauchern ermöglichen, Energie zu sparen, Reparaturen durchzuführen und kluge Umweltentscheidungen zu treffen“, zitiert Heise die Berichterstatterin des Parlaments, die Sozialdemokratin Alessandra Moretti.

Die vorgestellte Verordnung betrifft im Grunde genommen nahezu alle Produktkategorien wie Geschirrspüler, Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Autoladegeräte. Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Rahmen für die Festlegung von Standards für diese Produktgruppen zu schaffen. Bereits gemäß der bestehenden Ökodesign-Richtlinie müssen diese Produkte energie- und ressourceneffizient hergestellt werden. Die neue Verordnung wird diese Vorgaben erweitern und in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar machen. Es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge, die bereits durch andere Gesetze geregelt sind, sowie für Produkte, die die Verteidigung oder nationale Sicherheit betreffen. Die Kommission kann zusätzliche Produktgruppen einbeziehen, um ihre Umweltverträglichkeit zu verbessern. Die Industrie und nationale Behörden haben eine Frist von 18 Monaten, um sich darauf einzustellen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#3 Torsten 2023-12-07 09:49
@MWauchter gmbh, vielleicht animiert das die Hersteller wieder mehr Qualität zu produzieren und kein Chinaschrott. Meine elektrische Zahnbürste von Philips ist schon um die 4 bis 5 Jahre alt, ohne Anzeichen bald den Geist aufzugeben. Der Markt wird sich selbst reinigen. Vielleicht wird dann auf Plastikzahnräde r anstatt Metall verzeichnet und Kabel von Staubsauger mit hochwertigem Kabel versehen anstatt so schlechtem Material, dass es nach kurzer Zeit bricht.

Und dass es jedes Jahr eine neue Handy-Generatio n gibt, ist eigentlich auch nicht nötig. Dies betrifft natürlich auch andere Geräte.
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#2 Torsten 2023-12-07 09:23
Interessant, dass man heute eine Vorschrift benötigt für etwas, das zu DDR-Zeiten völlig normal war. Es galt nicht das Prinzip, „was lange hält, bringt kein Geld.“ Wenn DDR-Geräte schon mehrere Jahrzehnte gehalten haben (und einfach reparierbar waren), müsste die Geräte heute für die Ewigkeit sein. Aber das ist nun einmal nicht gewollt.
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#1 MWauchter gmbh 2023-12-06 17:01
diese Vorgaben sind symptomatisch für die EU ! Da werden Vorschriften und Vorgaben erfunden,nur um sich zu beweisen, wobei jegliche Sachkenntnis fehlt ! Was nützt es dem Kunden, wenn er seine Zahnbürste reparieren lassen kann, wenn die Versandkosten für die Reparatur schon den Restwert überschreiten ? Da auf die Reparatur ja auch Gewährleistung fällig ist, wird keiner etwas kostengünstig reparieren, sondern möglichst alles instandsetzen, um nicht später kostenlos nachbessern zu müssen. Und das bei Stundenverrechn ungssätzen, die in vielen Fällen schon weit über 100 EURO liegen und sich teilweise der 2..... nähern. Gerade bei günstigen Geräten kostet die "garantierte" Instandsetzung dann vermutlich ein Mehrfaches des Neupreises, aber die EU hat wieder eine neue Schikane erfunden ! Es muss nicht der Bürokratismus reduziert werden, es müssen die Bürokraten abgeschafft werden, die immer neue "Regeln" erfinden !
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