Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle ab 17. Dezember auch für kleinere Unternehmen Pflicht

Veröffentlicht: 08.12.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 14.12.2023
Roter Kopf zwischen vielen weißen Köpfen

Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es soll Unternehmen zum Schutz von Whistleblowern verpflichten und damit Mitarbeitende vor unzulässigen Sanktionen schützen, wenn sie Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden. Die Unternehmen sind daher verpflichtet, eine interne Meldestelle einzuführen. Ab dem 17. Dezember wird diese Pflicht auch für kleinere Betriebe gelten.

Kleinere Unternehmen in der Pflicht

Bislang galt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Ab dem 17. Dezember sind auch kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet. Bis dahin haben die Firmen noch Zeit einen geeigneten Kanal einzurichten. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind von der Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle befreit. Nach § 12 Absatz 2 HinSchG gilt die Pflicht nur für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Ausnahmen gelten abweichend davon nur für beispielsweise Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Datenbereitsstellungsdienste und Börsenträger (§ 12 Absatz 3 HinSchG).

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie dar. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Beschäftigte, die auf Rechtsverstöße oder Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen, besser vor Repressalien, wie etwa einer ungerechtfertigten Kündigung, zu schützen. Diese Hinweisgeber müssen sich aber wiederum an bestimmte Vorgaben halten und dazu gehört auch, sich an eine bestimmte Meldestelle zu wenden. Hierbei sind die Unternehmen in der Pflicht, eine solche Meldestelle einzurichten. 

Alle notwendigen Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Hinweisgeberschutzgesetz können in diesem kostenlosen Guide des Händlerbundes nachgelesen werden.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Unternehmen beim Hinweisgeberschutzgesetz. Mit der neuen Whistleblower-Software steht den Unternehmen eine softwarebasierte Lösung für die Einrichtung einer internen Meldestelle zur Verfügung. Weitere Informationen zur Whistleblower-Software finden Sie hier.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#10 Eric 2023-12-17 20:30
Widerlich! Mehr fällt mir zu diesen "Meldestellen" nicht ein. Zum Glück habe ich alle Mitarbeiter entlassen. Und mich bald auch....
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#9 Peter 2023-12-16 14:07
Ich weiß nicht, warum sich noch über DDR mit der Stasi aufgeregt wird. Mit dem Gesetz wird das Anscheißen genau so gefördert und die Leute animiert. Aber jetzt kommt es ja von der guten Seite *ironie*. Wo sind wir nur gelandet???
Das Schlimme ist, das es Leute gibt, die gern Melden.
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#8 anja 2023-12-16 12:40
die unternehmen sollten bei solchen schikanen geschlossen widerstand leisten. ansonsten sieht man ja die reaktion: abwanderung ! und alleine in meinem umfeld sind das etliche firmen als auch privatpersonen. die menschen in diesem land haben die sch..... voll !
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#7 AK 2023-12-16 09:34
Die Whistleblower Richtlinie ist wenn ich richtig im Netz und bei der EU Kommission nachlese, schon seit Jahren beschlossen, 2018 vorgelegt und seit 2019 beschlossen. Wenn ich auch richtig lese, sind wir schon 2 Jahre zu spät dran, dass in nationales Recht umzuwandeln.
Meine Vor-Kommentator en sollten also ihre Meinung einmal eher flach halten, denn das hat absolut nichts mit der Ampel zu tun, wie so vieles, was einfach sinnlos ins Netz hinausposaunt wird.
Egal wie unzufrieden ich mit der Regierung bin, aber sich selbst erst einmal zu informieren, sollte oberste Regel sein. Wir setzen hier nur etwas um, worüber sich damals bei Edward Snowden viele beschwert haben. Jetzt wird es umgesetzt und wieder ist es keinem Recht. Ich gehe mal stark davon aus, dass viele der Kommentatoren wahrscheinlich nicht mal eine Firma/Unternehm en haben mit mehr als 50 Mitarbeiter, was hieße das es für sie eh völlig uninteressant ist.
Noch einmal zum Verständnis, dass ist ein Gesetz der EU. Von der EU profitieren alle Unternehmen. Wir könnten ja auch austreten, aber dass und die Folgen des Austritts will dann auch wieder keiner.
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#6 Ihre-Ombudsstelle.de 2023-12-16 09:07
Wer von den kritischen Kommentatoren ist überhaupt Unternehmer mit mehr als 50 Beschäftigten und fällt unter das Hinweisgebersch utzgesetz? Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing unter Beschäftigten und Verletzungen von Arbeitnehmerrec hten sind an der Tagesordnung. Betroffene hatten bisher keine Möglichkeit, sich dagegen ohne großen Widerstand zu wehren. Diebstähle, Korruption, Steuerhinterzie hung und Unterschlagung sind in allen Unternehmenshie rarchien der Regelfall. Selbst Geschäftspartne r und externe Dienstleister sind bei vielen Gesetzesverstöß en mit dabei. Das Gesetz hat schon seinen Sinn, wenn es im Unternehmen richtig umgesetzt wird. Jedenfalls sind Betroffene an unserem 'Sorgentelefon' froh, wenn sie einen fachkompetenten Ansprechpartner haben, der sofort weiterhilft. Es ist doch, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, zum Nachteil für uns alle übertrieben worden. Dann muss es eben ein Gesetz regeln. -Ombudsmann-
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#5 Jörg Kuhn 2023-12-14 09:54
Irgendwann wird auch noch der letzte produktive Unternehmer das Handtuch werfen! Die Situation in Deutschland und der EU wird immer unerträglicher.

Geht man davon aus das der enorme AfD Zuspruch, auch für den größten aller Trottel, ein gut verständlicher Weckruf sein sollte, wird man eines besseren belehrt. Nichts, aber auch gar nicht ändert sich. Wie man gestern wieder erleben konnte, denkt keiner unserer 3, scheinbar in einer anderen Welt Lebenden, auch nur eine Sekunde über Einsparungen nach. Im Gegenteil, es wird weiter getrickst und geprasst, Unternehmen und Bürger werden immer noch mehr zur Ader gelassen und der Sturzflug, mit Nachdruck beschleunigt.
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#4 anja 2023-12-14 09:25
es reicht. dieses land braucht völlig neue wege und einen machtwechsel.
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#3 Boris 2023-12-13 16:55
Wieder nur ein weiteres sinnloses bürokratisches Vorhaben der EU, um die Wirtschaft weiter lähmen. Willkommen bei Stasi 2.0. Kein Wunder das täglich (!!!) 50 Betriebe in Deutschland insolvenz anmelden. Bin sicher, dass dieses Gesetz wieder nur juristische Schmeißfliegen anziehen wird, um mittels Abmahnung eine neue Geldquelle zu finden.
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#2 anja 2023-12-13 16:44
ja, immer weiter so ! nieder mit deutschland und mehr an bürokratie ! so kennen wir dieses sch....land doch inzwischen !
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#1 JUS 2023-12-13 14:33
Es kotzt mich nur noch an, wieder eine zusätzliche Arbeit, wieder eine nutzlose Funktion.
Die Damen und Herren der derzeitigen Regierung sollten sich lieber um die wichtigen Dinge des Landes kümmern als um derartigen Unfug.
Bildung, Soziales, Infrastruktur, damit hätten diese Leute genung zu tun.
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