Ab September

Das müssen Arbeitgeber zur Auszahlung der Energiepreispauschale wissen

Veröffentlicht: 09.08.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 11.08.2022
Strommast

Als Reaktion auf die stark steigenden Verbraucherpreise für Energie hat die Bundesregierung bereits vor einigen Wochen die Energiepreispauschale beschlossen. Gewerbetreibende, Selbstständige und Angestellte sollen 300 Euro brutto erhalten. Schon im September soll es losgehen mit der Auszahlung. 

Alles, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen, etwa wo das Geld herkommt oder wann die Auszahlung fällig wird, erklären wir in diesem Artikel.

Wem müssen Arbeitgeber die Pauschale auszahlen?

Die Pauschale erhalten alle Beschäftigten, auch Azubis, Werksstudenten, geringfügig Beschäftigte und Angestellte in Kurzarbeit. Bundesfreiwillige, Studierende in bezahlten Praktika oder sogar ehrenamtliche Übungsleiter, die einen steuerfreien Lohn erhalten, bekommen die Pauschale ebenfalls. 

Weiterhin müssen Arbeitgeber die Pauschale an Beschäftigte zahlen, die aktuell Krankengeld bekommen oder in Elternzeit sind.

Die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Wer allerdings unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegt, kann die 300 Euro unversteuert behalten.

Die Auszahlung erfolgt ab September

Der Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich danach, wann normalerweise die Steuervoranmeldung des Unternehmens erfolgt. Wer jeden Monat eine Anmeldung erledigt, soll die Pauschale im September an die Beschäftigten auszahlen. 

Wird die Voranmeldung nur quartalsweise erledigt, also wenn das Unternehmen jährlich weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer abführt, erfolgt die Auszahlung erst im Oktober. Schließlich müssten die Unternehmen ansonsten wochenlang in Vorkasse gehen, da die Steuer für das dritte Quartal spätestens am 10. Oktober abgeführt wird. 

Arbeitgeber, die nur einmal im Jahr weniger als 1.000 Euro Lohnsteuer abführen, müssen die Energiepreispauschale nicht selbst auszahlen. Die Beschäftigten dieser Unternehmen werden die Pauschale erst über ihre nächste Einkommenssteuererklärung erhalten. 

Arbeitgeber verrechnen die Energiepreispauschale mit der Steuer

Das Geld, das Arbeitgeber an ihre Belegschaft im Rahmen der Energiepreispauschale zahlen, bekommen sie natürlich zurück. Sie behalten den gesamten Betrag aller Pauschalen, die sie auszahlen, von der jeweiligen Lohnsteuervoranmeldung ein und zahlen das Geld nicht an das Finanzamt. 

Bei einer monatlichen Lohnsteueranmeldung können die Beträge für die Energiepreispauschale bis zum 12. September abgesetzt werden. Nutzt man die quartalsweise Anmeldung, ist der 10. Oktober Stichtag, bei der jährlichen Anmeldung der 10. Januar 2023. 

Auch Gewerbetreibende und Selbstständige erhalten die Prämie

Wer selbstständig arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, erhält die Pauschale über 300 Euro ebenfalls. Die betroffen Personen können die Energiepreispauschale mit der Steuervorauszahlung für das dritte Quartal 2022 verrechnen und diese entsprechend herabsetzen.

Für Fragen hinsichtlich der individuellen Situation empfehlen wir die FAQ des Bundesfinanzministeriums

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Arbeitgeber. Mit den neuen Arbeitsrecht-Paketen stehen Arbeitgebern nicht nur umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch die Rechtsberatung. Weitere Informationen zu den Arbeitsrechtpaketen finden Sie hier.

Kommentare  

#21 Sandy Flott 2022-10-25 14:18
HALLO
Ich arbeite in einen Schäferrei Betrieb habe eine 20 Std Woche also Minijob der Arbeitgeber hat bis heute keine EPP bezahlt er bezahlt für mich auch keine Lohnsteuer heute sagt er zu mitr wie soll er die 300€ zurück bekommen wenn ich keine Lohnsteuer bezahle das müsste doch eigentlich der Steuerberater wissen oder nicht bin ich der Meinung.

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Antwort der Redaktion

Liebe Sandy,

leider können wir an dieser Stelle keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Grundsätzlich hast du aber natürlich recht, dass sich diese Fragen durch den Steuerberater deines Arbeitgebers klären lassen sollten.

In vielen Fragen hilft auch das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums weiter:
bundesfinanzministerium.de/... /...

Beste Grüße
die Redaktion
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#20 Alusiyan Boyanov 2022-10-18 17:14
Hallo ich arbeite bei heartbeet teilzeit und habe bis jetzt kein 300€ bekommen hab auch die chef gefragt er sag bekommst du nicht

Was muss ich mache? Zum finanzamt gehen?

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Antwort der Redaktion

Hallo,

Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber daher schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältni s handelt. Ein Muster dafür gibt es hier: minijob-zentrale.de/.../...

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Sogenannte Kleinsarbeitgeb er, die keinerlei Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer abführen, müssen die 300 Euro nicht auszahlen. In diesem Fall muss die Energiepauschal e vom Arbeitnehmer über die Einkommenssteue rerklärung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#19 Oleg 2022-09-29 13:10
Halo,
Ich bin beschäftigt seit 5 September.
Kriege ich auch energiepauschale.
Oder maßgeblich ich muss ab 1.09 beschäftig sein.
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Antwort der Redaktion

Lieber Oleg,

da können wir dir nur das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums ans Herz legen. Solltest du darin keine konkrete Antwort finden, wäre es vielleicht ratsam, dich an dein lokales Finanzamt zu wenden.

Hier das FAQ:

bundesfinanzministerium.de/... /...

Beste Grüße
die Redaktion
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#18 Leandra 2022-09-22 11:13
Hallo da ich als schulassistent arbeite würde mein Vertrag zum 5 september ausgestellt und habe zum 15 meine energuepauschal e ausgezahlt bekommen jetzt möchte mein Arbeitgeber sie wieder zurück da ich ja zum 5.9 angefangen habe und nicht am 1.9 ist das so rechtens
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Antwort der Redaktion

Liebe Leandra,

da können wir dir nur das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums ans Herz legen. Solltest du darin keine konkrete Antwort finden, wäre es vielleicht ratsam, dich an dein lokales Finanzamt zu wenden.

Hier das FAQ:

bundesfinanzministerium.de/... /...

Beste Grüße
die Redaktion
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#17 Marit Schlag 2022-09-07 18:22
Ich habe eine Frage zur EPP.
Darf der Arbeitgeber die 300 Euro stückeln? September 200 und Oktober 100 Euro? Was kann ich tun,wenn er das nicht darf,aber trotzdem vorhat?
Mit freundlichem Gruß
Marit Schlag

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Antwort der Redaktion

Liebe Marit,

da können wir dir nur das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums ans Herz legen. Solltest du darin keine konkrete Antwort finden, wäre es vielleicht ratsam, dich an dein lokales Finanzamt zu wenden.

Hier das FAQ:

bundesfinanzministerium.de/... /...

Beste Grüße
die Redaktion
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#16 Ute 2022-09-02 04:49
Hallo,
Beziehe ausschließlich Übungsleiterent gelt i.H
Von maximal 200 Euro. Der Verein hat hauptamtliche MA. Wer zahlt mir die EPP.?
VG Ute

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Antwort der Redaktion

Liebe Ute,

das kommt ganz auf ihre Anstellungsform an. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Beste Grüße
die Redaktion
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#15 Anita 2022-09-01 10:20
Kann ein Arbeitgeber, der ausschließlich Minijobber beschäftigt und die pauschale Lohnsteuer an die Minijobzentrale abführt, somit keine Lohnsteuer an das Finanzamt zahlt, die an die AN gezahlte EPP mit seiner Einkommensteuer verrechnen und sich auf diesem Wege den Betrag vom Finanzamt zurück holen?
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Antwort der Redaktion

Liebe Anita,

für solche spezifischen Detailfragen müssen wir dich leider an das FAQ des Bundesfinanzmin isteriums verweisen:

bundesfinanzministerium.de/... /...

Beste Grüße
die Redaktion
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#14 Silas 2022-08-24 10:22
Hi, ich hätte mal eine Frage. Und zwar arbeite ich z.Z. auf Minijob Basis. Ab dem 5.9. Mache ich ein bezahltes Pflichtpraktiku m (800€ pro Monat brutto und arbeite bei dem minijob weiter) wer von den beiden Arbeitgebern ist dann der, der die 300€ auszahlt? Ist der 1.9. Dann ausschlaggebend?
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Antwort der Redaktion:

Hallo Silas,

das Geld bekommst du entweder von dem Arbeitgeber von deinem derzeitigen Minijob oder du kannst nur über die Einkommenssteue rerklärung für 2022 an die EPP kommen. Der neue Arbeitgeber von deinem Praktikum zahlt dir die EPP nicht. Du musst also mit deinem aktuellen Arbeitgeber abklären, ob sie dir die EPP noch auszahlen.

Liebe Grüße
die Redaktion
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#13 Iris 2022-08-17 18:08
3 Arbeitnehmer, einer davon zahlt 146,00€ Lohnsteuer monatlich, die anderen beiden zahlen keine Lohnsteuer bis zum Betrag von 300,00€ für den ersten AN. Füe die beiden anderen AN muß ich eine Minus Lohnsteueranmel dung erstellen und die Erstattung des Betrags beantragen?
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Antwort der Redaktion

Hallo Iris,

der übersteigende Betrag wird dir von dem Finanzamt erstattet, an das die Lohnsteuer abzuführen ist. Du musst also die Minus-Lohnsteue r-Anmeldung erstellen. Ein gesonderter Antrag ist aber nicht erforderlich. Der Erstattungsbetr ag soll in diesem Fall automatisch auf das dem Finanzamt benannte Konto des Arbeitgebers überwiesen werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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#12 Elke Theobald 2022-08-13 08:48
Hallo, wie sieht es bei Arbeitnehmern aus die in D arbeiten und im Ausland (Frankreich) wohnen ? Bekommen Grenzgänger auch diese Pauschale ausgezahlt ?
Viele Grüße

________________
Antwort der Redaktion

Hallo Elke,

leider nein. Wer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hat keinen Anspruch auf die Energiepreispau schale.

Liebe Grüße
die Redaktion
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