Wir wurden gefragt

Kann der Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale abgemahnt werden?

Veröffentlicht: 11.08.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.08.2022
Popart mit fragender Frau

Der Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale NRW ist grundsätzlich eine gute Idee. Mit dem webbasierten Tool soll es Verbrauchern und Verbraucherinnern erleichtert werden, die Seriosität von Online-Shops einzuschätzen. Das Angebot scheint damit vor allem auf Personen abzuzielen, die nicht so sicher im Umgang mit der Welt des E-Commerce sind. Allerdings hat unser Test ergeben, dass das Tool sicherlich noch Verbesserungsbedarf hat. Das haben auch unsere Leser und Leserinnen bereits festgestellt. Es wurde moniert, dass der Finder kein Impressum gefunden hat, die Ampel damit gelb anzeigt, aber doch eigentlich ein Impressum wie vom Gesetz vorgeschrieben vorhanden ist. „Kann ich die jetzt abmahnen, wenn mir die Kunden abspringen?“, lautet daher die durchaus nachvollziehbare Frage.

Gründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Schauen wir uns erst mal an, welchen Zweck Abmahnungen im Wettbewerbsrecht verfolgen sollen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollen dafür sorgen, dass ein anderer seine unlauteren Handlungen einstellt. Unlauter sind Handlungen dann, wenn sie in wettbewerbswidriger Weise in den Wettbewerb eingreifen und somit beispielsweise den Umsatz negativ beeinflussen. Damit eine Handlung wettbewerbswidrig ist, muss es aber gar nicht erst zu einem spürbaren Umsatzrückgang kommen. Es reicht bereits, dass die Handlung im Raum steht und so gesehen eine Gefährdung darstellt. 

Die Frage ist jetzt, ob der Fakeshopfinder unlauter auf das Wettbewerbsgeschehen einwirkt. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn unwahre Tatsachen verbreitet werden oder die Einordnung nach dem Ampelsystem intransparent ist.

Verbraucherzentrale um Transparenz bemüht

Bei der Beurteilung ist es natürlich erst mal wichtig zu schauen, wie das Tool beispielsweise gelbe Bewertungen darstellt. Bereits bei unserem Test haben wir gemerkt, dass das Tool teilweise kein Impressum findet, obwohl ein solches wie von Gesetzeswegen vorgesehen auf der Seite vorhanden ist. Die Folge kann eine gelbe, statt einer grünen Ampel sein.

Das mag erst mal ärgerlich sein, allerdings ist das Ergebnis des Tests sehr transparent gestaltet. So lautet der erste Hinweis: „Bitte überprüfen Sie wichtige Details zusätzlich selbst.“ Dann erst folgt die Ampel, die verhältnismäßig unauffällig gestaltet ist. Sie springt den Betrachter nicht direkt an und ist auch nicht übermäßig groß dargestellt. Die Ampel ist eher als grafisches Element in den Text eingebettet, sodass die erklärenden Hinweise des Tools nicht etwa untergehen oder übersehen werden kann.

 2022 08 11 07 39 55 Fakeshop Finder Prüfen Sie ob ein Online Shop seriös ist Verbraucherzentralepng

Bei dem hier dargestellten Test gibt das Tool an, dass zwar eine Kontaktseite gefunden wurde, aber keine Adressdaten. Damit sagt der Service also nicht: „Adresse fehlt“, sondern eben nur, dass diese bei der automatischen Suche nicht gefunden wurde. Die Kontaktseite des getesteten Shops wurde aber direkt verlinkt, sodass Verbraucher mit einem Klick sehen: „Ah, die Adresse steht doch da.“

Auch gefundene Social-Media-Profile werden direkt verlinkt. Kritisch kann allerdings der Hinweis betrachtet werden, dass Kunden aufgrund des verwendeten Shopsystems Shopify vorsichtig sein sollten. Konkret heißt es: „Neben vielen legitimen Online-Shops sind dort auch Fakeshops aktiv. Falls Sie einen Kauf durchführen möchten, sollten Sie unbedingt die AGBs [sic] des Shops lesen und eine sichere Zahlungsart wählen – wie beispielsweise den Rechnungskauf.“

Es gibt wohl kaum ein Shopsystem, welches nicht auch von Fakeshopbetreibern missbraucht wird. Der Hinweis wirkt vor dem Hintergrund dieses einfachen Faktes etwas deplatziert. Mehr aber eben auch nicht. Generell wird Verbrauchern gerade bei ihm unbekannten Shops zu sicheren Bezahlmethoden, wie etwa Rechnung oder Paypal geraten. Bei gelben Shops, die schon länger existieren, erscheint außerdem auch der Hinweis, dass die Domain schon länger besteht und damit ein Fake eher unwahrscheinlich ist.

Fazit: Kleine Mankos, aber eher kein Wettbewerbsverstoß

Sicherlich ist der Fakeshopfinder noch nicht ausgereift, ein wettbewerbswidriges Verhalten lässt sich Verbraucherzentrale NRW hier aber nur sehr schwer unterstellen. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt transparent und die User werden darauf hingewiesen, dass das System automatisiert funktioniert und entsprechend eine manuelle Kontrolle notwendig sein kann. Diese manuelle Kontrolle wird dadurch vereinfacht, dass der Fakeshopfinder direkt auf die Sachen verlinkt, die gefunden werden. Es werden den Käufern also die Werkzeuge in die Hand gegeben, um selbst Fakeshops zu erkennen. Eine Abmahnung wird daher sehr wahrscheinlich nicht begründet sein.

Übrigens werden Shops, die nach unserem ersten Test gelb angezeigt wurden, mittlerweile teilweise als grüne Shops eingeordnet. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 PfalzTools 2024-02-17 20:05
Leider wegen eben dieser Ampel zum genannten Shopify auch schon ein Kunde seine Bestellung widerrufen. Die Tatsache, dass der Verbraucherschu tz ein teilweise unzuverlässiges Tool einsetzt und sich im Zweifelsfall nicht einmal die Mühe macht die eigenen Angaben zu verifizieren ist der Treppenwitz schlechthin. Gerade als neuer Gründer hat man nochmal schlechtere Karten: das Budget für Whitewashing, wie "Trusted Shops" oder ähnliche Ablassbriefe ist nicht vorhanden, die Zeit sich außer um Bürokratie, Kunden, Lieferanten auch noch um solche Nebelkerzen zu kümmern ist begrenzt.

Hier zeigt sich: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Und wenn diese "Schutz"-Einric htung Kollateralschäd en billigend in Kauf nimmt, dann ja, dann ist das geschäftsschädigend.
Hochachtungsvoll, ein wirklich genervter Kleinuntenehmer
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