Sammelklage gegen Starbucks

Mango-Limo ohne Mango – Ist das erlaubt?

Veröffentlicht: 20.09.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 20.09.2023
Starbucks

Wieder einmal gibt es eine Sammelklage von unzufriedenen Verbraucher:innen in den USA. Nach Taco Bell und Burger King muss sich nun auch Starbucks für seine Produkte vor Gericht verantworten. Beanstandet wurde, dass Fruchtgetränke die namensgebende Frucht gar nicht enthalten. 

5 Millionen Dollar Schadensersatz

Unter anderem geht es Kund:innen um die „Mango Dragonfruit Lemonade“, die keine Mango enthält. Auch die „Pineapple Passionfruit Lemonade“ enthält keine Passionsfrucht. Die Hauptzutaten der Getränke sind Wasser, Traubensaftkonzentrat sowie Zucker.

Die beiden Kläger aus New York und Kalifornien sind der Auffassung, dass die Namen der Getränke irreführend seien. Sie fordern einen Schadensersatz von fünf Millionen Dollar, wie die Tagesschau berichtet. Vertreten wird die beiden Kläger der Anwalt Robert Abiri, der sich nach eigenen Aussagen darauf freue, die Gruppe zu verteidigen. 

Starbucks weist Vorwürfe zurück

Starbucks erklärte daraufhin, dass die Produktnamen lediglich den Geschmack beschreiben, nicht jedoch die Inhaltsstoffe. Außerdem könnten sich Kund:innen bei Fragen und Unsicherheiten immer an die Mitarbeiter:innen wenden. Starbucks hat bereits versucht, die Klage abzuwenden, ist damit allerdings gescheitert. Nun muss sich das Unternehmen vor Gericht verteidigen. Denn Richter Cronan erklärte bereits, dass im Gegensatz zu Vanille, die Begriffe „Mango“ oder „Passionsfrucht“ darauf hindeuten, dass die Zutaten tatsächlich enthalten sind und nicht nur eine Geschmacksbezeichnung darstellen.

Hinzu kommt, dass auch andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt werden, tatsächlich enthalten: zum Beispiel der „Matcha Tea Latte“ und der „Honey Citrus Mint Tea“, die tatsächlich Matcha beziehungsweise Honig und Minze beinhalten. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.