Wir wurden gefragt

Warum hafte ich, wenn Ebay-Angebote mit Fehlern bei Google Shopping ausgespielt werden?

Veröffentlicht: 18.10.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.10.2023
Google Shopping Logo auf Smartphone

In den letzten Tagen wurde der Beitrag zu einem Urteil oft gelesen: Es ging dabei darum, dass ein Händler abgemahnt wurde, weil in einer Anzeige auf Google Shopping ein rechtswidriger Fehler enthalten war. Der Händler konnte sich nicht damit retten, dass Ebay das Angebot falsch ausgespielt habe. Haften muss er dennoch. Dazu haben uns Kommentare erreicht, dass der Fehler bei Google Shopping doch zwangsläufig in einer rechtswidrigen Angabe im Angebot des Händlers liegen muss. Dem ist leider nicht so, wie ein Beispiel zeigt.

Daten falsch übernommen

Ein Händler hat uns Screenshots übermittelt: Dort sieht man, dass in dem Ebay-Angebot eine Grundpreisangabe hinterlegt wurde. Auch die Versandkosten wurden angegeben. In der Google-Shopping-Anzeige steht dann aber, dass der Versand kostenlos sei. Und die Grundpreisangabe fehlt vollständig.

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Dabei handelt es sich in beiden Fällen um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Die Grundpreisangabe muss laut Preisangabenverordnung immer dann erfolgen, wenn der Gesamtpreis genannt wird, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Bei den unterschiedlichen Angaben zu den Versandkosten handelt es sich um widersprüchliche Angaben. Die Kundschaft sieht auf Google Shopping, dass der Versand kostenlos ist, klickt auf die Anzeige und sieht dann erst in dem Ebay-Shop, dass für den Versand eben doch Kosten anfallen. So eine Konstellation ist der Klassiker der Irreführung. 

Man sieht also anhand des Beispiels, dass korrekte Angaben im Ebay-Angebot nicht vor einer rechtswidrigen Angabe bei Google Shopping schützen. Wir haben Ebay zu der Problematik angefragt und folgendes Statement erhalten: „Grundsätzlich halten wir die gesetzlichen Vorgaben ein. Kommt es in Einzelfällen dennoch zu Problemen, so können sich die Händler und Händlerinnen direkt an uns wenden. Wir sind mit Google Ads, unserem Partner, in Austausch, um die in Google Ads angezeigten Informationen zu eBay-Angeboten ständig zu verbessern.“

Warum haften Händler:innen dennoch?

Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass man als Händler oder Händlerin für die Darstellung auf Marktplätzen und in Anzeigen haftet. Das gilt selbst dann, wenn man nichts für den Fehler kann. Die Begründung lautet ganz salopp gesagt: Wenn du auf einer Plattform nicht für die rechtssichere Darstellung deiner Produkte sorgen kannst, dann handle halt nicht dort. 

Solche Haftungsregelungen gibt es in vielen anderen Bereichen auch. Zum Beispiel: Läuft aus meiner Eigentumswohnung Wasser in die darunter liegende Wohnung, so bin ich erst einmal diejenige, die den Schaden regulieren muss. Dass ich möglicherweise den Handwerker, der den Einbau der neuen Armatur unsachgemäß durchgeführt hat, in Regress nehmen kann, steht auf einem anderen Blatt geschrieben und ist für denjenigen, der die Wohnung unter mir bewohnt, irrelevant.  

Das können Händler:innen tun

Bemerken Unternehmen, dass bei Google Shopping gewisse Anzeigen auf eine Art und Weise ausgespielt werden, die möglicherweise zu einer Abmahnung führen kann, so sollte direkt der Support von Ebay kontaktiert werden. Schnelles Handeln ist hier notwendig, damit die rechtswidrige Darstellung nicht unnötig lange im Netz herumgeistert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#3 Grummelpiet 2023-10-25 16:12
Der Händler hat damit nichts zu tun.

eBay und nicht der Händler schaltet und bezahlt die Google Werbung - mit eigenen Daten ohne Anbieterauftrag/Anbietergenehmigung.

Wenn eBay diese Daten durcheinander bringt - einfach nur Transportkosten vergessen oder ganze Artikeltexte erfindet(Äpfel statt Birnen anbieten) oder einfach gar keinen Anbieter hat, der den beworbenen Artikel anbietet - EBay freut sich über den Trafik auf der eigenen Webseite und verdient daran gutes Geld.
eBay nutzt illegale Techniken um Kunden auf seine Plattform zu locken.
Wahrscheinlich ohne Vorsatz. Aber wer außer eBay soll dafür in erster Linie haften?

Frau May - auf dieser Webseite hier ist eine Anzeige: "Abmahnung auf eBay erhalten? Hilfe durch den Händlerbund..." - ist das ein Witz? Wie soll jemand glauben, das der HB die Interessen von Händler vertritt, wenn gleichzeitig "gefestigtes Un-Recht" verharmlost wird?

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Antwort der Redaktion

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Unser Ziel ist es, im Rahmen unseres journalistische n Angebots über bestehendes Recht zu informieren und diese Informationen wertfrei zu präsentieren. Wir verstehen, dass das geltende Recht für Händler oft eine Herausforderung darstellen kann. Über die Informationen hinaus, stellt sich der Händlerbund seit vielen Jahren entschieden vor Händler und vertritt sie durch spezialisierte Rechtsanwälte, immer dort, wo der rechtliche Rahmen es zulässt.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Grummelpiet 2023-10-25 15:12
Das Beispiel mit dem Wasser aus der Wohnung zeigt genau das Gegenteil!

Die Googleanzeige täuscht den Verbraucher - Google soll aber nicht haften.
Google hat die fehlerhaften Daten von Ebay(im obigen Beispiel der Handwerker) - Ebay hat es verbockt und soll aber auch nicht haften.
Haften soll jetzt der Hersteller des Wasserhahns - obwohl der Wasserhahn perfekt ist?

Gefestigte Un-Rechtssprech ung!
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#1 Ralf 2023-10-25 15:05
Das heißt aber auch dann, wie am Beispiel des Handwerkers, dass ich Ebay dafür in Regress nehmen kann und Ebay, im Falle der entstandenen Abmahnkosten diese dafür übernehmen muss, weil ebay ja letztendlich der Verursacher ist. Jetzt könnte man argumentieren, dass Ebay dies in den AGBs die Haftung rausnimmt und man als Händler automatisch zustimmt, aber sollte man sich mal die Frage stellen, ob man dadurch sich generell von rechtswidrigen Verhalten freisprechen kann. Ich verkaufe also ein Produkt, das lebensgefährlic h ist, nehme in den AGB´s die Haftung raus und der Käufer stimmt mit dem Kauf zu. So könnte man die Gesetze einfach aushebeln. Nach dem Motto ich kann tun und lassen was ich will, sofern zugestimmt wird.
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