Kurzmeldung

Rechtswidrige Rabatte bei Coca-Cola?

Veröffentlicht: 15.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 15.11.2023
Coca-Cola

Coca-Cola könnte mit seiner Preisgestaltung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das wird nun vom Bundeskartellamt in Bonn überprüft. Einzelhändler:innen könnten in unzulässiger Weise dazu gedrängt werden, die gesamte Produktpalette zu kaufen, wie n-tv berichtet. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärte „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“.

Marktbeherrschende Stellung?

Zunächst wird das Bundeskartellamt prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Softdrinks hat. Wenn das der Fall sein sollte, muss Coca-Cola besondere kartellrechtliche Vorgaben einhalten. Zudem soll überprüft werden, ob die Konditionen, die Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmittelhandel fordert, den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen. 

Konkret geht es um die Frage, ob andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt werden, indem Coca-Cola Einzelhändler:innen von Lebensmitteln dazu veranlasst, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. 

Coca-Cola hat bisher keine Stellung zu den Vorwürfen bezogen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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