Digital Services Act

Plant die EU-Kommission ein Verfahren gegen Amazon?

Veröffentlicht: 16.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 16.11.2023
Amazon vor EU Flagge

Die EU-Kommission nimmt Amazon unter die Lupe und hat sich an den Marktplatz-Riesen mit einem „förmlichen Auskunftsersuchen“ gewandt. Dabei geht es einmal um die Einhaltung verbraucherschützender Normen, aber auch um Bestimmungen des Digital Services Acts (kurz DSA). 

Amazon sieht sich nicht als „Big Player“

Der Digital Services Act verpflichtet die sogenannten „Big Player“ des Internets zur Einhaltung bestimmter Vorgaben. Obwohl Amazon zu den größten Marktplätzen der Welt gehört, wehrte sich Amazon gegen die Einordnung als „sehr große Online-Plattform“ (wir berichteten).

Im Auskunftsersuchen der EU-Kommission soll es dabei um die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte gehen. Die EU-Kommission möchte außerdem überprüfen, ob Amazons Empfehlungssysteme mit den Bestimmungen des DSA übereinstimmen. 

Die Informationen muss Amazon bis zum 6. Dezember 2023 zur Verfügung stellen. Daraufhin entscheidet die EU-Kommission, ob ein Verfahren nach Artikel 66 des DSA eingeleitet wird. 

Geldbuße bei Nichtbeachtung

Der DSA legt unter anderem fest, dass Plattformen Auskunft darüber geben müssen, warum Nutzer:innen bestimmte Inhalte empfohlen bekommen. Auch dürfen sensible Daten, wie sexuelle Ausrichtung oder ethnische Herkunft, nicht mehr für Werbung genutzt werden. 

Wenn Amazon falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht, kann eine Geldbuße fällig werden, die bis zu einem Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen kann. Sollte Amazon gar nicht antworten, kann die EU-Kommission ein Zwangsgeld verlangen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#5 Olaf 2023-11-20 12:13
Eine Idee wäre, wenn sich ergänzende -bekannte- Händler vernetzen und in Ihrem Shop verlinken. Für die Suchmaschinen ist das auch gut und man bringt sich vielleicht gegenseitig voran!? Der Händlerbund könnte doch auch ein Verzeichnis der Mitglieder machen (die es wollen) und eben zu den Mitgliedern verlinken (oder gibt es das schon?).
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#4 Olaf 2023-11-18 13:58
"Wer hat in der BRD die Macht?" fragen Sie Herr Bär? ICh meine die Händler, die A... mit Ihren Produkten und Gebühren unterstütz und die Plattform nutzt ;-) Einfach Eigeninitiative zeigen, die Plattform nicht nutzen und nicht nach anderen Rufen die es richten sollen.
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#3 J. Kuhn 2023-11-18 11:24
@K.I. & Roland Bär

Es steht jedem frei seine Produkte aus A. zu nehmen und sie anderweitig zu vertreiben.

Das was Amazon macht ist zu 100 % im Interesse des Konzerns, es ist auch nicht neu, die Historie zeigt Parallelen zu allen möglichen großen Konzernen. Es gibt viele Marken die über Ihre Händlerstruktur zu dem geworden sind was sie jetzt verkörpern. Viele Händler haben mit Herzblut, Einsatz und eigenem Kapital eine Marke etabliert. Ist die Marke dann bekannt tauchen zunächst vereinzelt, eigene Vertriebsaktivi täten, unter falscher Flagge auf. Diese Aktionen nehmen zu, mittelfristig stirbt der Händler weil ihm seine Marke mehr und mehr in den Rücken fällt. Der Stufen- Vertrieb wird zum Direktvertrieb!

Ein Beispiel gefällig:

Im Automobilbereic h sind es die berühmten Tageszulassunge n, 1/2 Jahres- oder 1 Jahreswagen. Darüber hinaus die Übernahme der Niederlassungen in den Konzern... Bei A. ist es alles was sich vorher als profitabel und gut verkäuflich erwiesen hat, ebenfalls ein stiller, schleichender aber bereits sei Jahren laufender Prozess.

A. übernimmt mittelfristig alle profitablen Artikel in den Eigenvertrieb. Der Händler steht von Heute auf Morgen ohne Umsatz da und kann sich in die Insolvenz verabschieden. So wird er zumindest nicht zum Wettbewerber.

@ all

Also bitte stellt Euch nicht hin und jammert, handeln! Baut Euch einen eigenen Shop, ggf. auch noch einen Laden auf. Das Ganze parallel zu A., führt Eure Marke/Namen in den Markt ein, zieht die guten Kunden von A. rüber und in 3- 4 Jahren kickt ihr A. raus.

Zugegeben, es ist unbequem aber anders werdet ihr mittelfristig auf der Nase landen! A. bekommt immer mehr, bessere und auch extrem kapitalstarke Konkurrenz. Es wird zwangsläufig immer noch mehr von Euch Händlern abfordern.
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#2 Roland Bär 2023-11-17 09:02
Die Eu Kommision,
Kartellamt
Verbraucherverbände
Händlerbund sollten gegen Amazon rigoros vorgehen wegen seit Jahren bekannter Bösartigkeiten wie:
Wettbewerbsbehinderung:
Stichworte:
Kontosperrungen wegen "Verstöße" Unbegenannter Richtlienien
Nichzulassen von Produkten wegen "Verstöße" Unbegenannter Richtlienien
Sperrungen von Produkten wegen "Verstöße" Unbegenannter Richtlienien
Verbrauchertäuschung durch Intranzparenz der Buy Box - nicht das günstigste Angfbot sondern Amazon Angebote
Behinderung der Sichtbarkeit von A. Wettbewerbern
generelles Nichtzulassen von Apple Produkten freier Händler usw.
Damit zahlen Kunden überhöhte Preise.
Aber alle kuschen vor Amazon genau wie früher im Osten vor Partei und Sowjets.
Wer hat in der BRD die Macht?
Amikonzerne ist meine Erfahrung!
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#1 K.I 2023-11-17 08:47
Wir denken: Amazon wird sich wieder herauswinden und wir Händler werden ein weiteres Mal denken: wenn Amazon kein „Big Player“ ist was sind wir kleinen Händler dann? Mikroorganismen eventuell?
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